Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1292/2015
Stuttgart,
11/26/2015



Impfungen von Flüchtlingen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.12.2015
03.12.2015



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) erfolgt künftig eine Grundimmunisierung (1. Teilimpfung), die nach der Überstellung der Flüchtlinge nach Stuttgart vervollständigt werden soll.

Mit dem Ziel der Prävention von Infektionskrankheiten in Unterkünften und des Gesundheitsschutzes für Flüchtlinge und Allgemeinbevölkerung muss ein umfassender Impfschutz hohe Priorität haben. Darüber hinaus bedeuten vermiedene impfpräventable Erkrankungen aus volkswirtschaftlicher Sicht eine Kostenersparnis für das Gesamtsystem.

In der Sitzung des Verwaltungsstabes vom 12. November 2015 wurde die Entscheidung getroffen, dass Flüchtlinge, die sich in Unterkünften der Landeshauptstadt Stuttgart befinden, unverzüglich geimpft werden sollen. In großen Einrichtungen (d. h. ab 100 Personen in demselben Gebäude) sollen die Impfungen durch das Gesundheitsamt organisiert werden; die Bewohner kleinerer Unterkünfte sollen in den Praxen niedergelassener Ärzte geimpft werden.

Die Impfungen in den großen Einrichtungen sollen durch die niedergelassene Ärzteschaft, aber auch durch ehrenamtliche oder im Ruhestand befindliche Ärzte, erfolgen. Sie bringen ihr Personal nicht mit in die Einrichtungen oder verfügen über kein Personal. Deshalb muss die Stadt dafür sorgen und Arzthelferinnen bzw. Krankenschwestern bereitstellen. Zusätzlich ist ein kleiner ärztlicher Stellenanteil für das Gesundheitsamt erforderlich.

Mit diesem Verfahren können die Flüchtlinge zeitnah und rationell in größerer Zahl geimpft werden, so dass der Gesundheitsschutz schneller erreicht werden und die Gefahr kostenintensiver Folgeerkrankungen reduziert werden kann.


Fallzahlen:

Es ist davon auszugehen, dass bis Jahresende 2016 bis zu 9.200 Personen in großen Einrichtungen geimpft werden müssen.

Für 2017 muss die Berechnung ggf. angepasst werden. Dazu wird im Jahr 2016 darüber berichtet.

Bemessung:

Ein Arzt kann bei guter logistischer Vorbereitung durch das Assistenzpersonal durchschnittlich 10 Personen in einer Stunde impfen (2 bzw. 3 Impfungen pro Person an einem Termin). Bei ca. 9.200 Personen ergeben sich ca. 920 Stunden für den impfenden Arzt. Für einen reibungslosen Ablauf sind zeitgleich 2 Assistentinnen einzuplanen, nicht eingerechnet deren Vor- und Nachbereitung sowie Vertretung. Daraus ergeben sich die errechneten Stellenzahlen.

Aufgaben:

0,3 Arztstelle für die fachliche Koordination, Ansprechpartner für die niedergelassenen Ärzte und die Verwaltung, Treffen von fachlichen Entscheidungen, Fachaufsicht über das medizinische Assistenzpersonal, Vertretung der organisatorischen Leitung, bedarfsabhängige Präsenz vor Ort.

0,9 Stelle für die Organisation, Materialverwaltung und –bestellung, Raum- und Personaleinsatzplanung, Terminkoordination, Springerin vor Ort.

1,4 Stellen für Assistenzkräfte vor Ort, Transport, Führen von Listen, Dokumentation, Anmeldung, Anamnese, Kontrolle und Eintrag Impfbücher, Arztassistenz, Aufziehen und Entsorgen von Spritzen, Kinder festhalten/trösten, für geordneten Ablauf sorgen, Abbau, Abrechnung.

Das Gesundheitsamt kann noch nicht abschätzen, wie viele Ärzte (Ehrenamtliche, Pensionäre) für die Impfaktionen zur Verfügung stehen.




Finanzielle Auswirkungen


Der zusätzliche Mittelbedarf für Personalkosten der Stadt (ca. 137.870 Euro p. a), Sachkosten (ca. 984.400 Euro p. a.) und die Ärztehonorare (rund 165.040 Euro) wird durch die Kostenerstattung des Landes gedeckt.

Für die Personalausstattung fallen 28.980 Euro (0,3 Arzt in EG 15), 62.720 Euro (1,4 Assistenzkraftstellen in EG 5) und 46.170 Euro (0,9 Stelle Organisation in EG 8) jährlich an, zusammen 137.870 Euro.

Sachmittelbedarf (Impfkosten): für ein Jahr werden bei 9.200 Personen rund 984.400 Euro benötigt. Die Impfstoffe können vom Gesundheitsamt wegen der besonderen Konditionen und Menge wesentlich günstiger beschafft werden, als dies niedergelassenen Ärzten möglich ist. Honorarkosten für die Impfleistungen fallen wie in der regulären Krankenversorgung in Praxen niedergelassener Ärzte an. Die Kosten werden gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz vom Land erstattet.

Insgesamt fallen also jährlich 1.122.270 Euro für städtisches Personal und Sachmittel an. Würde die Impfung ausschließlich von niedergelassenen Ärzten erbracht werden, würden allein Impfstoffkosten von 1.504.200 Euro anfallen.

Selbst mit den Aufwendungen für das städtische Personal kann die vorgesehene Impfung mit insgesamt 1.122.270 Euro zuzüglich der Ärztehonorare in Höhe von 165.040 Euro kostengünstiger als mit niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. Die Kostenersparnis beträgt ca. 381.930 Euro jährlich.

Zum Vergleich:

Impfung in großen Einrichtungen Impfung ausschließlich in Arztpraxen
Kosten für städt. Personal
137.870 €
---
Sachmittelbedarf
984.400 €
1.504.200 €
Honorarkosten
165.040 €
165.040 €
Summe
1.287.310 €
1.669.240 €




Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat AK haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer

Anlagen



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