Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 731/2015
Stuttgart,
08/28/2015



Kapitalerhöhung bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2015
24.09.2015



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV) und in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird ermächtigt den folgenden Beschlussanträgen zuzustimmen: a) Das in 3.263.803 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital der SSB in Höhe von 167.001.964 EUR wird gegen Bareinlagen um 9.870.289 EUR auf 176.872.253 EUR erhöht durch die Ausgabe von 192.900 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien.
b) Die Stadt Stuttgart übt ihr Bezugsrecht für 14.658 auf den Namen lautende Stückaktien und damit einer Bareinlage in Höhe von 750.019,16 EUR im Wege der Kapitalzuführung aus und verzichtet im Übrigen auf die Ausübung des Bezugsrechts für die neuen Aktien.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
d) Die SSB-Satzung wird hinsichtlich des Grundkapitals wie in der Begründung dargelegt geändert und neu gefasst.



Begründung:


Im Jahr 2015 konnte die SSB aus dem Verkauf der Immobilien am Vogelsang und in Möhringen, wie bereits im Vorjahr 2014, wieder Sondereffekte in Form von Buchgewinnen realisieren. Um die realisierten Buchgewinne zur Kapital- und Liquiditätsstärkung bei der SSB zu erhalten, soll noch im Jahr 2015 eine Kapitalzuführung durch die Gesellschafter vorgenommen werden. Nach den aktienrechtlichen Vorschriften sind die neuen Aktien den Aktionären entsprechend dem bisherigen Anteil am Grundkapital anzubieten und der Wert einer neuen Aktie muss mindestens dem Wert der alten Aktie (rd. 51,168 EUR) entsprechen.

Nach der Gesamtabwicklung der Immobilienverkäufe ergibt sich ein rechnerischer Kapitalerhöhungsbetrag von rund 9.868 TEUR, der aus Gründen der Rundung und Aufteilung nach Aktien auf 9.870.289,00 EUR festgelegt wird.

Damit ergibt sich der Betrag in Höhe von 9.870.289 EUR (192.900 Aktien) für die Kapitalzuführung. Die neuen Aktien werden den Aktionären nach dem bisherigen Verhältnis ihrer Anteile zum Bezug angeboten.

Die LHS wird ihr Bezugsrecht für 14.658 auf den Namen lautenden Stückaktien zu einem Gesamtbetrag von 750.019,16 EUR ausüben und im Übrigen auf ihr Bezugsrecht verzichten. Der Anteil in Höhe von rd. 750 TEUR entspricht dem nachgewiesenen Mindererlös beim Grundstücksverkauf, der durch die freiwillig übernommene Verpflichtung auf anteilig geförderten Wohnungsbau am Vogelsang entstanden ist und den die Stadt gegenüber der SSB entsprechend dem Beschluss der GRDrs 127/2015 ausgleicht.

Entsprechende Finanzmittel für die Kapitalerhöhung stehen im Haushalt 2015 bereit (nach GRDrs 127/2015 vom 17.04.2015 als Zuschuss im Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt 7.235102 Wohnungsbauförderung, Darlehensgewährung/ Zuschüsse Programm 2015, KoGr. 781 - Investitionszuweisungen und -Zuschüsse an Dritte).

Die SVV wird gegen Bareinlage in Höhe von 9.120.269,84 EUR 178.242 neue auf den Namen lautende Stückaktien beziehen. In der Vermögensplanung der SVV sind entsprechende Mittel vorhanden.

Der Vorstand der SSB wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Dazu gehört insbesondere die Festlegung der Bedingungen und Fristen für die Ausübung des Bezugsrechts.

Durch die Kapitalzuführung erhöht sich damit das Grundkapital der SSB von derzeit 167.001.964,00 EUR auf 176.872.253,00 EUR. Die Anzahl der Aktien steigt von 3.263.803 auf 3.456.703 Stück. Aufgrund der nur teilweisen Wahrnehmung des Bezugsrechts für die neuen Aktien durch die LHS ändern sich die Beteiligungsverhältnisse bei der SSB. Derzeit sind die SVV mit 91,61% und die LHS mit 8,39 % an der SSB beteiligt. Nach der Kapitalzuführung wird die SVV 91,65 % und die LHS 8,35 % an der SSB halten.

Die Stadt bleibt jedoch weiterhin direkt bzw. indirekt über die SVV zu 100 % an der SSB beteiligt.

Wegen der Erhöhung des Grundkapitals ist eine Änderung der SSB-Satzung notwendig. § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 176.872.253,00 EUR (in Worten einhundertsechsundsiebzig Millionen achthundertzweiundsiebzigtausend-zweihundertdreiundfünfzig Euro) und ist eingeteilt in 3.456.703 Aktien (Stückaktien), die auf den Namen lauten.“


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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