Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
431
5
Verhandlung
Drucksache:
836/2018
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
07.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Grundstücksverkehrliche Betreuung des Rückbaus und
der Nachnutzung der durch Stuttgart 21 freiwerdenden Flächen
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2018, öffentlich, Nr. 107
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 17.10.2018, GRDrs 836/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Sachstandsbericht bez. dem Vollzug des Kaufvertrags mit der Bahn über die Flächen von Stuttgart 21 wird Kenntnis genommen.
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Amt für Liegenschaften und Wohnen (Abteilung Grundstücksverkehr) für die anfallenden Aufgaben im Umfang einer Stelle in Besoldungsgruppe A 13 h. D. wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.
Gegenüber StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), der seine bereits im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen geäußerte Kritik an dem in der Vorlagenbegründung verwendeten Begriff "Vermarktung" wiederholt, teilt EBM
Föll
mit, abgestimmt werde über den Beschlussantrag und nicht über die Vorlagenbegründung. Zu Protokoll gibt der Erste Bürgermeister, der Begriff "Vermarktung" werde als Oberbegriff im Sinne einer Vergabe der Grundstücke, in welcher Form auch immer, verwendet. Zu gegebener Zeit werde der Gemeinderat über die Verwendung der Grundstücke entscheiden. Mit der zur Beratung stehenden Vorlage bzw. mit dem Begriff "Vermarktung" erfolge keine Vorfestlegung. Auch Erbbaurecht sei wie eine Vermietung und ein Verkauf eine Art der Vermarktung. Im Ausschuss für Umwelt und Technik sei festgelegt worden, dass sich der Rat und die Verwaltung im ersten Halbjahr 2019 intensiver darüber austauschen, wie denn sozusagen die Bodenpolitik im Bereich der von der Stadt erworbenen S21-Grundstücke ausgerichtet werden soll.
Durch StR
Winter
(90/GRÜNE) wird für seine Fraktion erklärt, die Ausführungen in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen sowie die heutigen Ausführungen zu Protokoll durch EBM Föll reichten seiner Fraktion aus, dass über die Verwendung der besagten Grundstücke noch keine Entscheidung getroffen sei.
In der Folge besteht StR
Rockenbauch
zum einen darauf, in der Vorlage den Begriff Vermarktung durch den Begriff Vergabe zu ersetzen und zum anderen, dass auf der Vorlagenseite 2, dritter Absatz, letzter Satz, das in Klammer stehende Wort "Verkauf" gestrichen wird. Dies erhebt er zum Antrag. Nach dem Hinweis des
Vorsitzenden
, dass ein Antrag zur Änderung der Vorlagenbegründung nicht möglich ist, sondern dass das Anliegen als Beschlussantragsziffer 3 "Ein Verkauf der Grundstücke soll ausgeschlossen werden" beantragt werden müsste, beantragt StR
Rockenbauch
folgende Beschlussantragsziffer 3:
Zukünftig sollen die Grundstücke in Erbpacht vergeben werden.
Damit, so StR Rockenbauch anschließend, wären für die Grundstücke alle Nutzungsmöglichkeiten weiterhin gewährleistet. Zu bedenken gibt StR
Kotz
(CDU), es könne ja durchaus notwendig werden, beispielsweise der SSB eine Teilfläche zu veräußern. Weitgehend Einigkeit sieht StR
Pfeifer
(SPD) bezüglich des politischen Ziels, im Bereich Rosenstein keine städtischen Flächen zu veräußern. Der Sache sei es jedoch nicht zuträglich, jetzt aus Prinzip eine solche zusätzliche Beschlussantragsziffer aufzunehmen. Anknüpfend an die StRe Winter und Kotz wird von ihm ebenfalls betont, damit würde sich der Gemeinderat seinen künftigen Handlungsspielraum einengen. Er bedauert diesen Antrag außerordentlich. Dieser sei dem eigentlich vorhandenen gemeinsamen Willen des Gemeinderates nicht zuträglich. Dem pflichtet StR
Winter
bei. Heute bestehe keine Notwendigkeit für eine Vorfestlegung. Als seltsam empfindet es der
Vorsitzende
, dass StR Rockenbauch bei der Beratung einer Stellenschaffungsvorlage eine Grundsatzfrage zur städtischen Bodenpolitik klären möchte.
Abschließend stellt EBM
Föll
fest:
Der Verwaltungsausschuss
lehnt den Antrag von StR Rockenbauch
bei 2 Ja- und 15 Gegenstimmen mehrheitlich
ab
.
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem unveränderten Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
zu
.
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