Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
431
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VerhandlungDrucksache:
836/2018
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 07.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Grundstücksverkehrliche Betreuung des Rückbaus und
der Nachnutzung der durch Stuttgart 21 freiwerdenden Flächen

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2018, öffentlich, Nr. 107

Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 17.10.2018, GRDrs 836/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Sachstandsbericht bez. dem Vollzug des Kaufvertrags mit der Bahn über die Flächen von Stuttgart 21 wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Amt für Liegenschaften und Wohnen (Abteilung Grundstücksverkehr) für die anfallenden Aufgaben im Umfang einer Stelle in Besoldungsgruppe A 13 h. D. wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.



Gegenüber StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), der seine bereits im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen geäußerte Kritik an dem in der Vorlagenbegründung verwendeten Begriff "Vermarktung" wiederholt, teilt EBM Föll mit, abgestimmt werde über den Beschlussantrag und nicht über die Vorlagenbegründung. Zu Protokoll gibt der Erste Bürgermeister, der Begriff "Vermarktung" werde als Oberbegriff im Sinne einer Vergabe der Grundstücke, in welcher Form auch immer, verwendet. Zu gegebener Zeit werde der Gemeinderat über die Verwendung der Grundstücke entscheiden. Mit der zur Beratung stehenden Vorlage bzw. mit dem Begriff "Vermarktung" erfolge keine Vorfestlegung. Auch Erbbaurecht sei wie eine Vermietung und ein Verkauf eine Art der Vermarktung. Im Ausschuss für Umwelt und Technik sei festgelegt worden, dass sich der Rat und die Verwaltung im ersten Halbjahr 2019 intensiver darüber austauschen, wie denn sozusagen die Bodenpolitik im Bereich der von der Stadt erworbenen S21-Grundstücke ausgerichtet werden soll.

Durch StR Winter (90/GRÜNE) wird für seine Fraktion erklärt, die Ausführungen in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen sowie die heutigen Ausführungen zu Protokoll durch EBM Föll reichten seiner Fraktion aus, dass über die Verwendung der besagten Grundstücke noch keine Entscheidung getroffen sei.

In der Folge besteht StR Rockenbauch zum einen darauf, in der Vorlage den Begriff Vermarktung durch den Begriff Vergabe zu ersetzen und zum anderen, dass auf der Vorlagenseite 2, dritter Absatz, letzter Satz, das in Klammer stehende Wort "Verkauf" gestrichen wird. Dies erhebt er zum Antrag. Nach dem Hinweis des Vorsitzenden, dass ein Antrag zur Änderung der Vorlagenbegründung nicht möglich ist, sondern dass das Anliegen als Beschlussantragsziffer 3 "Ein Verkauf der Grundstücke soll ausgeschlossen werden" beantragt werden müsste, beantragt StR Rockenbauch folgende Beschlussantragsziffer 3:

Zukünftig sollen die Grundstücke in Erbpacht vergeben werden.

Damit, so StR Rockenbauch anschließend, wären für die Grundstücke alle Nutzungsmöglichkeiten weiterhin gewährleistet. Zu bedenken gibt StR Kotz (CDU), es könne ja durchaus notwendig werden, beispielsweise der SSB eine Teilfläche zu veräußern. Weitgehend Einigkeit sieht StR Pfeifer (SPD) bezüglich des politischen Ziels, im Bereich Rosenstein keine städtischen Flächen zu veräußern. Der Sache sei es jedoch nicht zuträglich, jetzt aus Prinzip eine solche zusätzliche Beschlussantragsziffer aufzunehmen. Anknüpfend an die StRe Winter und Kotz wird von ihm ebenfalls betont, damit würde sich der Gemeinderat seinen künftigen Handlungsspielraum einengen. Er bedauert diesen Antrag außerordentlich. Dieser sei dem eigentlich vorhandenen gemeinsamen Willen des Gemeinderates nicht zuträglich. Dem pflichtet StR Winter bei. Heute bestehe keine Notwendigkeit für eine Vorfestlegung. Als seltsam empfindet es der Vorsitzende, dass StR Rockenbauch bei der Beratung einer Stellenschaffungsvorlage eine Grundsatzfrage zur städtischen Bodenpolitik klären möchte.



Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag von StR Rockenbauch bei 2 Ja- und 15 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem unveränderten Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

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