Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
194/2021
GZ:
2005-03
Sitzungstermin: 05.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Kulturelle Bildung in der Ganztagsgrundschule
- Neukonzeption

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Jugend und Bildung vom 15.03.2021, GRDrs 194/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der dargestellten Neukonzeption zur zukünftigen Ausgestaltung von "Kultur im Ganztag" wird zugestimmt.
2. Der modifizierten Mittelverwendung des vorhandenen Budgets zur kulturellen Bildung in der Ganztagsgrundschule wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt umzusetzen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StRin Ripsam (CDU), StR Dr. Oechsner (FDP) und StRin von Stein (FW) signalisieren ihre Zustimmung zum Beschlussantrag.

Das neue Konzept wird von StRin Nuber-Schöllhammer im Namen ihrer Fraktion begrüßt. Ganztagesgrundschulunterricht, und dies bittet sie nicht aus den Augen zu verlieren, sollte es Kindern ermöglichen, aus einer Vielzahl von Angeboten auszuwählen. Von daher sieht sie die Entscheidung hin zu spezialisierten Grundschulen als schwierig an. Kunst und Kultur sei für kleine Kinder sehr wichtig. Es sollte ein tragfähiges Konzept entwickelt werden, welches ein entsprechendes Angebot für alle Grundschulen sicherstelle.

StRin Ripsam erklärt, ihre Fraktion sehe kulturelle Bildung in der Ganztagesgrundschule als wünschenswert an. Da aus zeitlichen Gründen zu der Vorlage im Schulbeirat keine Aussprache habe stattfinden können, müsse diese heute nachgeholt werden. Wenn eine kulturelle Bildung und einzelne Schwerpunktsetzungen an Grundschulen nicht gewollt würden, und damit wendet sie sich an StRin Nuber-Schöllhammer, müsste der Beschlussantrag eigentlich abgelehnt werden. Die Konsequenz der zur Beratung stehenden Vorlage sei die Entwicklung bestimmter Schulen, an denen Kulturangebote im Ganztagesbetrieb in besonderer Form angeboten werden könnten. Sie und StRin Meergans (SPD) befürworten die frühe Förderung von begabten Kindern. Als Nachteil bezeichnet StRin Ripsam, dass diese Kinder lange Wege zurücklegen müssen.

Im Namen seiner Fraktionsgemeinschaft bezeichnet StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) die Neukonzeption als eine gelungene Verbindung von Kultur und Bildung.

Wenn kultureller Bildung große Bedeutung eingeräumt wird, sollten nach Auffassung von StRin von Stein die fünf Schulen als Pilot dienen, und es sollte eine Übertragung auf alle Grundschulen angestrebt werden. Die Förderung von hochbegabten Kindern sollte Berücksichtigung finden.

Von StRin Schumann (PULS) wird die Schaffung von speziellen Schulen problematisiert. Deren Profil könne eine spezielle Klientel anziehen, und dadurch könne wiederum anderen die Möglichkeit verwehrt werden, auf dieses tolle Programm zuzugreifen. Die Anregung, dieses Angebot nach einer Pilotphase auf alle Grundschulen auszuweiten, begrüßt sie. Dies gehöre verankert.

Von EBM Dr. Mayer wird betont, er sehe nicht die Gefahr einer elitären Entwicklung. Fünf Grundschulen könnten teilnehmen, drei seien für Schulen in sozialräumlich benachteiligten Bereichen vorbehalten. Dies sei doch ein striktes Korrektiv. Da ein flächendeckendes Angebot nicht möglich sei, werde versucht, einigermaßen objektiviert vorzugehen. Die Jury solle bewerten, welche der eingereichten Konzepte am ehesten überzeugten. Wie bei dem Angebot "Musik für alle" wäre bei einem erfolgreichen Pilotprojekt ein Ausrollen in die Fläche wünschenswert. Die sich dabei stellende Ressourcenfrage müsse in einem nächsten Schritt beurteilt werden. Wichtig sei, dass es neben der Spezialisierung durch diese Schwerpunkt-Ganztagesgrundschulen den Startergutschein der Säule II gebe, der flächendeckend zur Verfügung stehe.

Danach trägt Herr Dr. Knapp (JB-BiP) vor, die stattgefundene Analyse des Themas kulturelle Bildung an Ganztagesgrundschulen habe gezeigt, dass es nicht gelungen sei, die ursprünglichen Erwartungen/Wünsche umzusetzen. Aus den Gesprächen mit Trägern, Schulleitungen und Kulturschaffenden hätten sich Veränderungsbedarfe ergeben. Gezeigt habe sich, dass wenn Schulen das Thema Kultur gut integrieren wollen, diese in die Lage versetzt werden müssten, sich intensiver darauf einlassen zu können. Dem-entsprechend sei die Idee für die Säule I entstanden. Die Vergleichsbasis mit Blick auf Musik wäre nicht die musikbetonte Grundschule, sondern das Angebot "Musik für alle". Es gehe bei der Neukonzeption nicht um eine exklusive, sehr intensive Kulturbegabtenförderung, sondern die Förderung solle an den jeweiligen Standorten in die Breite gehen. Die bislang zur Verfügung stehenden Ressourcen reichten nicht aus, um dieses an allen Schulen zu erproben. Sollten sich an den Erprobungsstandorten positive Erfahrungen zeigen, würden natürlich Ausweitungsvorschläge gemacht. Ziel sei, die Ganztagesgrundschulen zu den integrierenden Bildungsangeboten zu machen, die alle unterschiedlichen Bildungsaspekte beinhalteten.

An StRin Ripsam gerichtet informiert Herr Dr. Knapp, an die 6.000 € Personalkosten habe man sich vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie der Frage "Was müssen wir für die Generierung solcher Schwerpunktschulen mindestens zur Verfügung stellen?" angenähert. Nach Einschätzung der Verwaltung könne mit dem genannten Betrag zwar kein umfangreiches Programm durchgeführt werden, aber für die Generierung von Schwerpunkten reiche der Betrag aus.

Der 100 €-Startergutschein sei ebenfalls das Ergebnis eines Annäherungsprozesses. Ausgegangen werde davon, dass es damit den Schulen gelinge, attraktive Dinge umzusetzen. Die Schulstandorte würden angehalten, so zu planen, dass die Mittel ausreichten. Die Schulen würden beraten und unterstützt, um Zuzahlungen seitens der Eltern zu vermeiden.

Der Kinderbeirat, beispielsweise dessen Bildung/Wahl, werde als Entwicklungsthema an den jeweiligen Schulstandorten angesehen. Ausgehend von Kultur bestehe das Anliegen, Partizipation von Schülerinnen und Schülern zu verbessern und auszubauen. Soweit bereits Strukturen (Kinderparlamente, Kinderbeiräte) existierten, würden diese aufgegriffen.

Laut StRin Meergans wurde in den letzten Etatberatungen für Ganztagesgrundschulen mit besonderen Herausforderungen ein sozialräumliches Förderbudget beschlossen. Dass davon Mittel für die Säule I - Kultur intensiv herangezogen werden sollen, werde kritisch gesehen. Dieses sozialräumliche Förderbudget, so Herr Dr. Knapp, sei vergleichsweise groß (Größenordnung ca. 600.000 €). Aus diesem Budget sollen für die Säule I - Kultur intensiv 18.000 € abgezweigt werden. Angesichts des sich ergebenden Mehrwerts werde dies als angemessen angesehen. Das Schulverwaltungsamt sei dabei natürlich eng einbezogen worden. Von StRin Meergans, die diese Vorgehensweise zwar als nachvollziehbar bezeichnet, wird angemerkt, ohne zu wissen, wie dieses Budget konzipiert und verwendet werden solle, schon Mittel zu entnehmen, sei schwierig. Sie regt an, die heutige Entscheidung zu verschieben, bis Informationen zu der Budgetverwendung vorliegen.

Die Position des Ersten Bürgermeisters, der den Beschlussantrag als entscheidungsreif bezeichnet, unterstützen StRin Nuber-Schöllhammer und StRin Ripsam. Die letztgenannte Stadträtin bittet, den Rat zu gegebener Zeit darüber zu informieren, welche Schulstandorte ausgewählt worden sind. Dies sagt EBM Dr. Mayer im Anschluss an die Jury-Entscheidung zu.

Anschließend wird von StR Körner (SPD) ebenfalls an der Finanzierung Kritik geäußert. In den vergangenen Haushaltsplanberatungen sei auf der Basis eines wichtigen bildungspolitischen Anliegens erklärt worden, Schulen in sozialen Brennpunkten müssten durch ein besonderes Budget unterstützt werden. Nun werde ein erster Teil aus diesem Budget für die Finanzierung eines Regelförderprogramms verwendet; der KUBI-S-Etat gelte für alle Schulen. Ihm hält der Vorsitzende erneut entgegen, dass drei der fünf Standorte in sozialen Brennpunkten liegen werden. Ergänzend informiert Herr Dr. Knapp, das Budget für die Förderung von kultureller Bildung an Ganztagesgrundschulen reiche für zwei Standorte. Diese zwei würden in der Fläche gesucht, wobei sowohl benachteiligte als auch besser gestellte Schulen zum Zuge kommen könnten. Es könnte also sein, dass es sich bei den zwei Schulen, die aus dem Budget Kulturelle Bildung finanziert würden, es sich um eine oder zwei Schulen aus einem sozialen Brennpunkt handle. Um einen exklusiven Anspruch zu vermeiden, sei es ihm wichtig gewesen, mit fünf Standorten zu starten. Zudem könne mit der skizzierten Vorgehensweise eine weitere Förderung benachteiligter Standorte ermöglicht werden. Somit werde es sich nicht um zwei bevorzugte und drei benachteiligte Standorte handeln, sondern auf jeden Fall um drei benachteiligte Standorte und um zwei Standorte, deren Kategorisierung sich noch zeigen werde. Möglich wäre also, dass alle fünf Standorte in benachteiligten Gebieten liegen.

EBM Dr. Mayer sagt StRin Meergans zu, dass ihre Bitte, das Schulverwaltungsamt solle über die Verwendung der sozialräumlichen Fördermittel informieren, von Herrn Dr. Knapp dem Schulverwaltungsamt übermittelt wird.

Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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