· Für den DRG-Bereich wird aufgrund der Leistungsentwicklung 2017 für den Zeitraum des Doppelwirtschaftsplanes mit Case Mix-Steigerungen geplant. Für die über die voraussichtliche Vereinbarung 2017 hinausgehenden Mehrleistungen wird ein Fixkostendegressionsabschlag von 40 % unterstellt und weitere Ausnahmetatbestände berücksichtigt.
· Der Pflegezuschlag, der seit 2017 den bisherigen Versorgungszuschlag ersetzt, wurde für 2018 und 2019 berücksichtigt.
· Für den Bereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) wurde jeweils eine 2,5%-ige Veränderungsrate angenommen.
· Bei der Entwicklung des Personalaufwandes hat der TVöD eine Laufzeit bis Februar 2018 und der Tarifvertrag des Marburger Bundes bis Dezember 2018. Die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung wurden berücksichtigt. Für 2018 und 2019 wurde eine Steigerung des Personalaufwandes mit jeweils 2,5 % zugrunde gelegt.
· Beim Materialaufwand wird bei der Entwicklung des medizinischen Sachbedarfs die Leistungsentwicklung berücksichtigt, die übrigen Sachkosten wurden jeweils individuell fortgeschrieben und auch Auswirkungen von strukturellen und weiteren Maßnahmen unterstellt. Umsetzung des Zukunftsgutachtens 2025 Das Anfang 2017 vorgelegte Gutachten „Wirtschaftliche Sicherung der Zukunft des Klinikum Stuttgart“ und die darin vorgeschlagenen TOP 20-Maßnahmen wurden durch die Geschäftsführung analysiert, bewertet und weiterentwickelt. Es wurden Projekte zur Umsetzung von struktur- und prozessoptimierenden Maßnahmen initiiert. Deren konsequente Umsetzung soll durch ein stringentes Projektmanagement überwacht werden. Für 2018 wurde ein Ergebnisverbesserungspotential mit Maßnahmen im Umfang von ca. 12 Mio. EUR und ca. 14 Mio. EUR in 2019 in den vorgelegten Ansätzen berücksichtigt. Ausgehend von den bereits in 2017 eingeleiteten Maßnahmen liegt der Schwerpunkt auf Ergebnisverbesserungsmaßnahmen in der Kliniksteuerung. Durch Prozess-optimierungen im Bettenmanagement, beim Intensiv- und OP-Management sowie bei den Ambulanzen und der Radiologie soll ein Volumen von ca. 6 Mio. in 2018 und ca. 8 Mio. EUR in 2019 ergebnisverbessernd umgesetzt werden. Im Bereich des Einkaufs sollen positive Effekte aus der Verbesserung der Einkaufskonditionen durch Kooperationen und Partnerschaften sowie der Ausweitung der Standardisierung von medizinischen und nicht-medizinischen Artikeln erreicht werden. Durch die Reduzierung von Energiekosten und Kosten der klinischen und nicht-medizinischen Infrastruktur, z. B im Labor, sollen weitere Einsparungen im Umfang von ca. 3 Mio. EUR jährlich erzielt werden. Finanzielle Leistungen des Trägers Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung in 2017 Zum 31.12.2016 betrug die Kapitalrücklage 45.638.611,02 EUR, zusammen mit dem Festgesetzten Kapital in Höhe von 16.800.000,00 EUR und dem aus den Vorjahren aufsummierten Bilanzverlust von 75.838.089,58 EUR resultierte daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 13.399.478,56 EUR. Zur Stabilisierung der Finanzsituation des Klinikums wurde in 2017 (GRDrs 738/2017) der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag durch einen Kapitalzuschuss in Höhe von 13,4 Mio. EUR ausgeglichen. Darüber hinaus erhielt das Klinikum einen Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. EUR zur Rekapitalisierung des „Festgesetzten Kapitals“. Im Rahmen der Stabilisierung der Finanzsituation des Klinikums erhält das Klinikum in 2017 außerdem einen Ertragszuschuss in Höhe von 14 Mio. EUR als Einmalbetrag zur Ablösung der ab 2018 anfallenden, gemäß des Vier-Seiten-Vertrages nicht auf das Jahresergebnis des Klinikums anzurechnenden Belastung aus Abschreibungen und Zinsen („Schwarze-Null“-Ausgleich). Der Ertragszuschuss wird als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten über die verbleibende Abschreibungszeit der Wunschlisten 2008 – 2011 sowie der vom Klinikum finanzierten Alt-Projekte ertragswirksam aufgelöst. In 2018 werden hierfür 4.141 TEUR und 2.997 TEUR in 2019 angesetzt. Die ebenfalls gemäß Vier-Seiten-Vertrag dem Klinikum nicht anzurechnenden Aufwendungen aus nicht aktivierungsfähigem Aufwand für Projekte des Strukturellen Rahmenplans (z.B. Abrisskosten, Bodensanierungen etc.) lassen sich nicht konkret im Voraus berechnen und wurden daher nicht abgelöst, sondern werden weiterhin über einen jährlichen städtischen Ertragszuschuss ausgeglichen. Erfolgsplan 2018/2019