Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 903/2017
Stuttgart,
10/17/2017



Klinikum Stuttgart
Doppelwirtschaftsplan 2018/2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
20.10.2017
17.11.2017
04.12.2017
15.12.2017



Beschlußantrag:

Dem Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 samt Finanzplan und Stellenübersicht des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart wird zugestimmt.


Begründung:


Für das in der Rechtsform des Eigenbetriebs geführte Klinikum Stuttgart ist gemäß § 14 des Eigenbetriebsgesetzes ein Wirtschaftsplan aufzustellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der seitens der Geschäftsführung auf der Grundlage der nachstehend erläuterten Prämissen vorgelegte Wirtschaftsplan 2018/2019 weist für das Jahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.043 TEUR und für 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.228 TEUR aus. Die Geschäftsführung hat sich zum Ziel gesetzt, ab 2021 ausgeglichene Jahresergebnisse zu erwirtschaften:

2018: - 15.043 TEUR
2019: - 11.228 TEUR
2020: - 4.110 TEUR
2021: 84 TEUR
2022: 222 TEUR

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind im beigefügten Wirtschaftsplan 2018/2019 dargestellt.



Rahmenbedingungen

Die Regelungen des seit 2017 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) geben weitreichende Regelungen für die Krankenhausfinanzierung vor. Wesentliche Regelungen des KHSG sehen einen noch nicht durchgehend umgesetzten Regelungsbedarf der Selbstverwaltungspartner insbesondere für spezielle qualitäts-
oder strukturabhängige Vergütungszuschläge bzw. auch Abschläge vor. Diese Auswirkungen des KHSG, als auch die Regelungen des Fixkostendegressionsabschlags (FDA), der die bisherige Regelung zum Mehrleistungsabschlag (MLA) ersetzt, sind jedoch noch nicht vollumfänglich einschätzbar.

Für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist die Entwicklung des landesweiten Basisfallwertes problematisch. Gemäß den derzeitigen Regelungen wird das überdurchschnittliche Lohnniveau in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht adäquat berücksichtigt.

Für den Doppelwirtschaftsplans 2018/2019 werden folgende Planungsprämissen zugrunde gelegt:

· Anstieg des Landesbasisfallwertes um 1,75 % in den Jahren 2018 und 2019.

· Für den DRG-Bereich wird aufgrund der Leistungsentwicklung 2017 für den Zeitraum des Doppelwirtschaftsplanes mit Case Mix-Steigerungen geplant. Für die über die voraussichtliche Vereinbarung 2017 hinausgehenden Mehrleistungen wird ein Fixkostendegressionsabschlag von 40 % unterstellt und weitere Ausnahmetatbestände berücksichtigt.

· Der Pflegezuschlag, der seit 2017 den bisherigen Versorgungszuschlag ersetzt, wurde für 2018 und 2019 berücksichtigt.

· Für den Bereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) wurde jeweils eine 2,5%-ige Veränderungsrate angenommen.

· Bei der Entwicklung des Personalaufwandes hat der TVöD eine Laufzeit bis Februar 2018 und der Tarifvertrag des Marburger Bundes bis Dezember 2018. Die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung wurden berücksichtigt. Für 2018 und 2019 wurde eine Steigerung des Personalaufwandes mit jeweils 2,5 % zugrunde gelegt.

· Beim Materialaufwand wird bei der Entwicklung des medizinischen Sachbedarfs die Leistungsentwicklung berücksichtigt, die übrigen Sachkosten wurden jeweils individuell fortgeschrieben und auch Auswirkungen von strukturellen und weiteren Maßnahmen unterstellt.


Umsetzung des Zukunftsgutachtens 2025

Das Anfang 2017 vorgelegte Gutachten „Wirtschaftliche Sicherung der Zukunft des Klinikum Stuttgart“ und die darin vorgeschlagenen TOP 20-Maßnahmen wurden durch die Geschäftsführung analysiert, bewertet und weiterentwickelt. Es wurden Projekte zur Umsetzung von struktur- und prozessoptimierenden Maßnahmen initiiert. Deren konsequente Umsetzung soll durch ein stringentes Projektmanagement überwacht werden.

Für 2018 wurde ein Ergebnisverbesserungspotential mit Maßnahmen im Umfang von ca. 12 Mio. EUR und ca. 14 Mio. EUR in 2019 in den vorgelegten Ansätzen berücksichtigt.

Ausgehend von den bereits in 2017 eingeleiteten Maßnahmen liegt der Schwerpunkt auf Ergebnisverbesserungsmaßnahmen in der Kliniksteuerung. Durch Prozess-optimierungen im Bettenmanagement, beim Intensiv- und OP-Management sowie bei den Ambulanzen und der Radiologie soll ein Volumen von ca. 6 Mio. in 2018 und ca. 8 Mio. EUR in 2019 ergebnisverbessernd umgesetzt werden.

Im Bereich des Einkaufs sollen positive Effekte aus der Verbesserung der Einkaufskonditionen durch Kooperationen und Partnerschaften sowie der Ausweitung der Standardisierung von medizinischen und nicht-medizinischen Artikeln erreicht werden. Durch die Reduzierung von Energiekosten und Kosten der klinischen und nicht-medizinischen Infrastruktur, z. B im Labor, sollen weitere Einsparungen im Umfang von ca. 3 Mio. EUR jährlich erzielt werden.


Finanzielle Leistungen des Trägers

Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung in 2017

Zum 31.12.2016 betrug die Kapitalrücklage 45.638.611,02 EUR, zusammen mit dem Festgesetzten Kapital in Höhe von 16.800.000,00 EUR und dem aus den Vorjahren aufsummierten Bilanzverlust von 75.838.089,58 EUR resultierte daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 13.399.478,56 EUR.

Zur Stabilisierung der Finanzsituation des Klinikums wurde in 2017 (GRDrs 738/2017) der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag durch einen Kapitalzuschuss in Höhe von 13,4 Mio. EUR ausgeglichen. Darüber hinaus erhielt das Klinikum einen Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. EUR zur Rekapitalisierung des „Festgesetzten Kapitals“.

Im Rahmen der Stabilisierung der Finanzsituation des Klinikums erhält das Klinikum in 2017 außerdem einen Ertragszuschuss in Höhe von 14 Mio. EUR als Einmalbetrag zur Ablösung der ab 2018 anfallenden, gemäß des Vier-Seiten-Vertrages nicht auf das Jahresergebnis des Klinikums anzurechnenden Belastung aus Abschreibungen und Zinsen („Schwarze-Null“-Ausgleich). Der Ertragszuschuss wird als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten über die verbleibende Abschreibungszeit der Wunschlisten 2008 – 2011 sowie der vom Klinikum finanzierten Alt-Projekte ertragswirksam aufgelöst. In 2018 werden hierfür 4.141 TEUR und 2.997 TEUR in 2019 angesetzt.

Die ebenfalls gemäß Vier-Seiten-Vertrag dem Klinikum nicht anzurechnenden Aufwendungen aus nicht aktivierungsfähigem Aufwand für Projekte des Strukturellen Rahmenplans (z.B. Abrisskosten, Bodensanierungen etc.) lassen sich nicht konkret im Voraus berechnen und wurden daher nicht abgelöst, sondern werden weiterhin über einen jährlichen städtischen Ertragszuschuss ausgeglichen.


Erfolgsplan 2018/2019

2018
TEUR
2019
TEUR
Ertragszuschüsse
Beamtenversorgung
2.390
2.430
Ausbildungsstätten
1.000
1.000
Zinsen (Zwischenfinanzierung Struktureller Rahmenplan)
Aufwendungen aus nicht aktivierungsfähigem Aufwand (4-Seiten-Vertrag)
2.730

1.600
2.600

1.550
Summe Zuschüsse
7.720
7.580
Erstattungen
Förderung als Betriebs­kindertagesstätte
1.685
1.710
Gemeindepsychiatrisches Zentrum, Drogenberatung
2.275
2.320
Summe Erstattungen
3.960
4.030

Für 2018 und 2019 sind außerdem Verlustausgleiche des Trägers in Höhe der vorgelegten Jahresfehlbeträge vorgesehen.

Vermögensplan 2018/2019

Im Vermögensplan werden die Kosten des Strukturellen Rahmenplanes (GRDrs 1302/2005) durch die Stadt wie folgt finanziert:

Der Eigenfinanzierungsanteil des Klinikums an den Kosten des Neubaus Olgahospital/Frauenklinik wird mit 132 Mio. EUR durch die Stadt übernommen. Die Stadt übernimmt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.07.2015 (GRDrs 524/2015) auch die anfallenden Mehrkosten i. H. v. ca. 23 Mio. EUR. Der Eigenfinanzierungsanteil der weiteren Maßnahmen soll im Rahmen der Effizienzrendite durch das Klinikum getragen werden. Die Baumaßnahmen beim Projekt Zentraler Neubau (ZNB plus), bestehend aus den Einzelmaßnahmen Haus F, Haus G, Haus A/B und Haus E befinden sich in der Umsetzung bzw. in der Planung. Es wurden die Finanzierungsbestandteile entsprechend der Beschlüsse des Gemeinderates (siehe GRDrs 390/2012 und 410/2012 und Grundsatzbeschluss zu ZNB plus GRDrs 596/2016) im Vermögensplan berücksichtigt.

Fördermittel des Landes für die Einzelförderung gem. LKHG für die Maßnahmen des Strukturellen Rahmenplans wurden für 2018 mit 52,4 Mio. EUR und für 2019 mit 40,9 Mio. EUR angesetzt.

Da die Investitionskostenfinanzierung gemäß LKHG nicht auskömmlich ist, um die notwendigen Investitionen (Herstellungskosten, bauliche Sanierungsmaßnahmen und die Beschaffung von Medizintechnik und IT) im Klinikum durchzuführen, gewährt die Stadt für die Jahre 2018 und 2019 einen jährlichen Zuschuss für Investitionen in Höhe von 10 Mio. EUR. Der Zuschuss wird als Sonderposten behandelt, so dass die Abschreibungen für diese Investitionen durch die Auflösung der Sonderposten neutralisiert werden.


Aus der Umsetzung der Beschlüsse zur Neustrukturierung der Personalwohnungen des Klinikums (GRDrs 725/2017) erhält das Klinikum 8.645 TEUR in 2018 und 11.050 TEUR in 2019. Die Zuweisung in 2018 setzt sich zusammen aus den im städtischen Haushalt vorgesehenen Zuschuss von 2 Mio. EUR zur Sanierung der Personalwohnheime sowie aus den Verkehrswerten in Höhe von 6,6 Mio. EUR der Grundstücke und Gebäude mit Personalwohnheimen, die gemäß der verabschiedeten Konzeption in 2018 an die SWSG übergehen sollen. Die Zuweisung in 2019 spiegelt die weitere Fortschreibung der Umsetzungskonzeption wieder.


Zusammenfassung (Entwicklung der Finanzdaten)

Jahresfehlbetrag / -überschuss absolut (in TEUR)
2014
(Ist)
2015
(Ist)
2016
(Ist)
2017
(Plan)
2017
(Prognose)
2018 (Plan)
2019 (Plan)
Gesamt
- 24.563
- 27.612
- 23.662
- 13.675
- 18.330
- 15.043
- 11.228

Erfolgsplan (in TEUR) 1)
Ausgleich aus Stadthaushalt (=> Ertragszuschüsse ohne Verlustausgleich)
2014
(Ist)
2015
(Ist)
2016
(Ist)
2017
(Plan)
2018
(Plan)
2019
(Plan)
Gesamt
10.184
11.206
12.810
12.172
7.720
7.580

Vermögensplan (in TEUR)
Ausgleich aus Stadthaushalt (incl. Zuweisungen SOPO)
2014
(Ist)
2015 2)
(Ist)
2016
(Ist)
2017
(Plan)
2018
(Plan)
2019
(Plan)
Gesamt
12.000
67.100
33.000
10.000
18.645
21.050







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
Wirtschaftsplan 2018/2019






Finanzielle Auswirkungen




Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen


Anlage 1 - Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart









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Anlage zu GRDrs 903_2017.pdfAnlage zu GRDrs 903_2017.pdf