Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Im System der Kleinräumigen Gliederung der Landeshauptstadt Stuttgart (Anlage 1) dienen die Stadtteile und Stadtviertel ausschließlich statistischen Zwecken. Änderungen in diesen Gliederungsebenen haben keine Auswirkungen auf administrative Einteilungen (Angaben im Personalausweis, auf Verkehrsschildern, Zuordnung zu Wahlbezirken, Schulbezirken etc.).
Durch den Beschluss des Gemeinderats vom 06.10.2016 wurde der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung des Statistischen Amts der Auftrag erteilt, die bestehende Stadtviertelebene so zu überarbeiten, dass sie mit den gelebten Sozialräumen übereinstimmen. Innerhalb der planenden Stadtverwaltung sollen die Stadtviertel künftig die kleinste Ebene für statistische Standardauswertungen sein, die beispielsweise im ämterübergreifenden Datenpool des Sozialmonitorings geführt werden.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/-innen des Statistischen Amts, des Schulverwaltungsamts, des Sozialamts, des Jugendamts und des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung, hat auf Grundlage von mehreren Sozialraumindikatorenkarten und Ortskenntnissen der zuständigen Fachplaner/-innen in elf Arbeitssitzungen gemeinsam und im Konsens einen Entwurf der neuen Stadtviertelgliederung erarbeitet. Die Zahl der Stadtviertel steigt im Vergleich zur seit 2001 gültigen Gliederung von 319 auf jetzt 457. Die Zahl der Haushalte in den Stadtvierteln ist nun wesentlich homogener und liegt nun bei durchschnittlich 900. Bewohnte und dünn besiedelte Bereiche sind nun besser abgegrenzt (Übersicht: Anlage 2, Details in den einzelnen Stadtbezirken: Anlagen 3 bis 25).
Im Rahmen der Arbeiten wurde festgestellt, dass die gelebten Sozialräume nur dann abgebildet werden können, wenn auch auf der übergeordneten Ebene der Stadtteile an elf Stellen kleinere Anpassungen vorgenommen werden (Anlagen 4, 5, 8, 10, 20, 22, 25)
Die neuen Grenzziehungen sollen zum 01.04.2019 in Kraft treten. Bis dahin werden die bestehenden Fachsysteme angepasst, insbesondere das Geoinformationssystem des Stadtmessungsamts, das Kommunale Informationssystem des Statistischen Amts sowie das ämterübergreifende Sozialmonitoring.
Finanzielle Auswirkungen Für die Anpassung der Software des Geoinformationssystems sind Mittel in Höhe von 30.000 EUR erforderlich. Die Deckung erfolgt im IuK-Maßnahmenplan. Beteiligte Stellen Referat WFB Referat AKR Referat JB Referat SI Referat StU Referat T Dr. Martin Schairer Bürgermeister Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang