Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 730/2017
Stuttgart,
01/08/2018



Ämterübergreifend abgestimmte Revision der Stadtviertelgliederung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Mitte
Bezirksbeirat Nord
Bezirksbeirat Ost
Bezirksbeirat Süd
Bezirksbeirat West
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Birkach
Bezirksbeirat Botnang
Bezirksbeirat Degerloch
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Hedelfingen
Bezirksbeirat Möhringen
Bezirksbeirat Mühlhausen
Bezirksbeirat Münster
Bezirksbeirat Obertürkheim
Bezirksbeirat Plieningen
Bezirksbeirat Sillenbuch
Bezirksbeirat Stammheim
Bezirksbeirat Wangen
Bezirksbeirat Weilimdorf
Bezirksbeirat Vaihingen
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Bezirksbeirat Untertürkheim
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Vorberatung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.01.2018
22.01.2018
28.02.2018
10.04.2018
23.01.2018
07.03.2018
05.02.2018
13.03.2018
20.03.2018
20.02.2018
20.02.2018
21.02.2018
20.03.2018
27.02.2018
14.03.2018
05.02.2018
07.02.2018
06.03.2018
15.01.2018
14.02.2018
16.01.2018
23.01.2018
23.04.2018
23.04.2018
24.04.2018
16.05.2018
17.05.2018
06.02.2018



Beschlußantrag:

Die von der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe im Konsens ausgearbeiteten Grenzänderungen auf der Ebene der Stadtteile und Stadtviertel werden spätestens zum 01.04.2019 in das System der Kleinräumigen Gliederung und das Geoinformationssystem übernommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im System der Kleinräumigen Gliederung der Landeshauptstadt Stuttgart (Anlage 1) dienen die Stadtteile und Stadtviertel ausschließlich statistischen Zwecken. Änderungen in diesen Gliederungsebenen haben keine Auswirkungen auf administrative Einteilungen (Angaben im Personalausweis, auf Verkehrsschildern, Zuordnung zu Wahlbezirken, Schulbezirken etc.).

Durch den Beschluss des Gemeinderats vom 06.10.2016 wurde der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung des Statistischen Amts der Auftrag erteilt, die bestehende Stadtviertelebene so zu überarbeiten, dass sie mit den gelebten Sozialräumen übereinstimmen. Innerhalb der planenden Stadtverwaltung sollen die Stadtviertel künftig die kleinste Ebene für statistische Standardauswertungen sein, die beispielsweise im ämterübergreifenden Datenpool des Sozialmonitorings geführt werden.

Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/-innen des Statistischen Amts, des Schulverwaltungsamts, des Sozialamts, des Jugendamts und des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung, hat auf Grundlage von mehreren Sozialraumindikatorenkarten und Ortskenntnissen der zuständigen Fachplaner/-innen in elf Arbeitssitzungen gemeinsam und im Konsens einen Entwurf der neuen Stadtviertelgliederung erarbeitet. Die Zahl der Stadtviertel steigt im Vergleich zur seit 2001 gültigen Gliederung von 319 auf jetzt 457. Die Zahl der Haushalte in den Stadtvierteln ist nun wesentlich homogener und liegt nun bei durchschnittlich 900. Bewohnte und dünn besiedelte Bereiche sind nun besser abgegrenzt (Übersicht: Anlage 2, Details in den einzelnen Stadtbezirken: Anlagen 3 bis 25).

Stadtbezirk
Stadtviertel
(alte Gliederung)
Stadtviertel
(neue Gliederung)
Anzahl
Haushalte
je Stadt­viertel (bewohnt)
Anzahl
Haushalte
je Stadt­viertel (bewohnt)
ge­samt
davon
ge­samt
davon
bewohnt
dünn besiedelt
bewohnt
dünn besiedelt
Mitte
17
14
3
1085
20
16
4
930
Nord
18
14
4
1042
24
18
6
790
Ost
18
14
4
1925
32
27
5
998
Süd
13
10
3
2597
29
24
5
1069
West
14
11
3
2826
30
27
3
1156
Bad Cannstatt
41
32
9
1135
50
39
11
926
Birkach
7
4
3
848
7
4
3
876
Botnang
4
4
0
1684
7
7
0
941
Degerloch
12
7
5
1233
18
13
5
660
Feuerbach
15
10
5
1560
27
23
4
659
Hedelfingen
8
4
4
1209
10
7
3
714
Möhringen
19
7
12
2311
26
18
8
892
Mühlhausen
16
10
6
1207
17
12
5
1011
Münster
3
1
2
3361
4
3
1
1099
Obertürkheim
5
3
2
1401
8
6
2
702
Plieningen
15
9
6
772
11
9
2
787
Sillenbuch
10
7
3
1751
14
11
3
1102
Stammheim
6
4
2
1532
9
7
2
833
Untertürkheim
14
7
7
1187
18
11
7
761
Vaihingen
25
15
10
1614
41
29
12
824
Wangen
5
3
2
1582
6
5
1
944
Weilimdorf
16
11
5
1332
21
15
6
984
Zuffenhausen
18
13
5
1425
28
22
6
845
Insgesamt
319
214
105
1499
457
353
104
903

Im Rahmen der Arbeiten wurde festgestellt, dass die gelebten Sozialräume nur dann abgebildet werden können, wenn auch auf der übergeordneten Ebene der Stadtteile an elf Stellen kleinere Anpassungen vorgenommen werden (Anlagen 4, 5, 8, 10, 20, 22, 25)

Stadtbezirk
Verschiebung zwischen den Stadtteilen
Anzahl Haushalte
Nord
126 Nordbahnhof 129 Auf der Prag
489
Ost
144 Berg 145 Ostheim
80
Ost
144 Berg 143 Stöckach
18
Bad Cannstatt
201 Muckensturm 231 Sommerrain
259
Botnang
293 Botnang-Ost 292 Botnang-Nord
66
Stammheim
642 Stammheim-Mitte 641 Stammheim-Süd
2
Vaihingen
712 Österfeld 711 Vaihingen-Mitte
63
Vaihingen
713 Höhenrand 714 Wallgraben-West
96
Vaihingen
731 Rohr 715 Rosental
2
Zuffenhausen
862 Zuff.-Schützenbühl Zuff.-Am Stadtpark
67
Zuffenhausen
865 Zuffenhausen-Mitte Zazenhausen
354

Die neuen Grenzziehungen sollen zum 01.04.2019 in Kraft treten. Bis dahin werden die bestehenden Fachsysteme angepasst, insbesondere das Geoinformationssystem des Stadtmessungsamts, das Kommunale Informationssystem des Statistischen Amts sowie das ämterübergreifende Sozialmonitoring.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Anpassung der Software des Geoinformationssystems sind Mittel in Höhe von 30.000 EUR erforderlich. Die Deckung erfolgt im IuK-Maßnahmenplan.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AKR
Referat JB
Referat SI
Referat StU
Referat T





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang