Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1013/2015
Stuttgart,
10/30/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



LBBW-Kapitalrückführung gemäß EU-Restrukturierungsplan C17/2009


Beantwortung / Stellungnahme

Seit der EU-Beihilfeentscheidung im Jahr 2009 haben sich die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zum Kernkapital erheblich verschärft – dies betrifft sowohl die Vorschriften zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva, als auch die Anforderungen an das harte Kernkapital. Darüber hinaus bewegt sich die LBBW in einem für Banken schwierigen Marktumfeld, das weiterhin durch hohe Wettbewerbsintensität, ein historisch niedriges Zinsniveau sowie anhaltende Regulierungskomplexität geprägt ist. Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses durch die EZB sowie mit der Einführung von Basel IV ist ein weiterer Anstieg der Mindestanforderungen sowie eine verschärfte Berechnung des Kapitals und der Risikoaktiva zu erwarten.

Um die Kapitalbasis der LBBW zu stärken, haben die Träger zum 1.1.2013 stille Einlagen in Höhe von 2,2 Mrd. EUR in hartes Kernkapital gewandelt. Verbleibende stille Einlagen von 1 Mrd. EUR (Anteil der LHS: 189 Mio. EUR) wurden im Jahr 2014 planmäßig an die Träger zurückbezahlt.

In diesem Zusammenhang wurde bereits in GRDrs 525/2012 ausgeführt, dass eine weitere Rückzahlung von Kapital nach aktuellem Stand nicht zu erwarten ist. Zwar wurde im Rahmen der Kapitalerhöhung 2009 davon ausgegangen, dass das zugeführte Kapital in mehreren Tranchen zurückgeführt wird, jedoch erlauben die seitdem stark veränderten aufsichtsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine weitere Rückführung von Kapital nicht.

Diese Aussage hat auch weiterhin Gültigkeit und wird durch die oben aufgeführten erwarteten weiteren regulatorischen Verschärfungen unterstrichen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

622/2015 SÖS-LINKE-PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister