Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: Ref JB
GRDrs 734/2018
Stuttgart,
11/05/2018



Namensänderung der Grundschule Süd in Stuttgart-Süd



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Süd
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.11.2018
27.11.2018
05.12.2018



Beschlußantrag:

Die Grundschule Süd (Grundschule in Stuttgart-Süd) wird in
Marienschule
Grundschule Stuttgart-Süd

umbenannt.



Begründung:


Die Leitung der Grundschule Süd hat nach Einbindung aller schulischen Gremien mit Schreiben vom 27. Juli 2018 beantragt, der Grundschule Süd den Namen „Marienschule“ zu geben. Nach § 24 Schulgesetz muss der Name einer Schule die Schulart und den Schulort angeben. Der offizielle und vollständige Name entsprechend dieser Bestimmung lautet somit:
Marienschule Grundschule Stuttgart-Süd.

Die Schulleitung teilte dazu mit, dass beim Namensfindungsprozess im Rahmen eines Schulfests Mitglieder der Schule sowie Anwohner und andere Besucher aufgerufen wurden, Namensvorschläge einzubringen. Nachdem eine Vorauswahl von zehn Vorschlägen getroffen wurde, stimmten Elternvertreter, Lehrerkollegium und das Kollegium der freien Träger nochmals über die Vorschläge ab.

Unter den verbleibenden zwei Vorschlägen hat sich die Schulkonferenz mit großer Mehrheit in ihrer Sitzung am 9. Juli 2018 für den Namen Marienschule ausgesprochen.
Hauptgrund für die Wahl des Namens ist die räumliche Nähe zum Marienplatz, welcher für die Schulgemeinde identifikationsstiftende Funktion hat und als gemeinschaftlicher Bezugspunkt gilt.

Die Schulgemeinde wünscht sich, dass der Name „Marienschule“ baldmöglichst wirksam wird, damit sich die Schule schon zur Schulanmeldung im März 2019 damit vorstellen kann.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wurde informiert und erhebt keine Einwendungen. Die Schule liegt im Stadtbezirk Stuttgart-Süd, so dass der Bezirksbeirat Süd im Rahmen der Behandlung dieser Vorlage ebenfalls beteiligt wird.



Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Namensänderung sich ergebenden Kosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

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