Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
110/U
UmlaufverfahrenDrucksache:
242/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.04.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neue Vorhaben im Qualitätsentwicklungsfonds 2021

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 01.04.2021, GRDrs 242/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem gemeinsamen Antrag "Die Sprachinsel" der Kirchhaldenschule und der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft gGmbH mit einem Umfang von 127.773 € wird zugestimmt.

2. Dem gemeinsamen Antrag "Vernetzung der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte und Entwicklung gemeinsamer Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten" der Hattenbühlschule und dem Städtischen Träger der Schulkindbetreuung (Jugendamt) mit einem Umfang von 65.591 € wird zugestimmt.

3. Dem gemeinsamen Antrag "Hohensteinschule - Am neuen Standort neu aufstellen" der Hohensteinschule und des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. mit einem Umfang von 48.532 € wird zugestimmt.

4. Dem gemeinsamen Antrag "Wolke 13" der Steinbachschule, dem Beratungszentrum Vaihingen (Jugendamt), der Stiftung Jugendhilfe aktiv, dem Schülerhaus (Jugendamt) und der Verbundschule Stuttgart Rohr (SBBZ) mit einem Umfang von 94.350 € wird zugestimmt.

5. Im Modellvorhaben "Lernmobil" mit der GRDrs 998/2020 wird der Verwendung der bereits bereitgestellten Projektmittel anstelle der Anschaffung eines Fahrzeugs nun zur Verlängerung der Projektstelle zugestimmt.

6. Der Aufwand wird im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 - Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen gedeckt


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Zudem ist diesem Protokoll folgende Unterlage als Dateianhang beigefügt: E-Mail der Poststelle Referat Jugend und Bildung zu einem Umlaufverfahren.


Mit E-Mail der Poststelle Referat Jugend und Bildung vom 27.04.2021 stellt BMin Fezer Folgendes fest:

Gemäß dem nach § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO i. V. m. § 46 GOG am 21.04.2021 gestarteten Umlaufverfahren des Referats Jugend und Bildung ergab sich innerhalb der Rückmelde-/Widerspruchsfrist bis zum 26.04.2021 kein Widerspruch. Damit ist der Beschlussantrag beschlossen.

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