Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 868/2018
Stuttgart,
11/09/2018



Neubau Areal Eichstraße: Betrieb der Kindertageseinrichtung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.11.2018
22.11.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


I. Ausgangslage und Hintergrund

Im Baubeschlusses für den Neubau Eichstraße ist eine 3-gruppige Kindertagesstätte im 4.OG vorgesehen. Im Projektbeschluss (GRDrs. 472/2013) wurde im Raumbelegungsplan die Nutzung als Betriebskita vorgesehen, da die Nachfrage an Kinderbetreuung seitens der Belegschaft sehr hoch war und Einstimmigkeit darin bestand, dass das Angebot an betrieblicher Kinderbetreuung daher erweitert werden müsse.

Die Stadt Stuttgart bietet Ihren Beschäftigten aktuell 2 Formen der betrieblichen Kinderbetreuung an, nämlich

1. die Betreuung in der Betriebskita Eberhardstraße mit 30 Plätzen (10 Plätze 0-3 Jahre (alle belegt); 20 Plätze 3 -6 Jahre (teilweise Plätze nicht belegt)) sowie

2. die Betreuung in einem System mit Belegungsrechten für 46 Belegplätze in städtischen Kindertagesstätten, davon 34 für 0-3 Jährige (alle belegt) und 12 für 3-6 Jährige (alle belegt).

Insbesondere bei den 0-3 Jährigen ist der Bedarf deutlich höher als das betriebliche Angebot. Für die Vergabe der Plätze sind in erster Linie soziale Kriterien maßgeblich, das Arbeitgeberinteresse steht nicht an erster Stelle. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats [GPR].

Die Betriebskita Eberhardstraße ist eine betriebliche Sozialeinrichtung mit voller Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Für sie gilt eine gesonderte Gebührenordnung, die für die 0-3 Jährigen deutlich niedrigere Gebühren vorsieht als die für öffentliche Kitas geltende Gebührenordnung. Obwohl die einschlägige Dienstvereinbarung vorsieht, dass sich die Gebühren der Betriebskitas an denen für die öffentlichen orientieren, weigert sich der GPR die Gebührenordnung für öffentliche Kitas direkt oder zumindest entsprechend auf die Betriebskita anzuwenden.

Die Öffnungszeiten der Betriebskita sind von 6.30 bis 17.00 Uhr und damit vergleichbar mit den Öffnungszeiten öffentlicher Kitas. Die pädagogischen Konzepte von Betriebskita und öffentlicher Kitas sind identisch. In der Betriebskita werden Sharing-Plätze angeboten. Diese werden aber tatsächlich nicht nachgefragt.

Da pädagogisch eine Kitabetreuung von Kindern in unmittelbarer Nähe des Wohnorts (sozialräumlich) die bessere Lösung ist, werden die Kinder sehr häufig nach der Vollendung des 3 Lebensjahres aus der Betriebskita Eberhardstraße genommen, so dass es bei dieser Altersgruppe gehäuft zu freien Plätzen kommt. Eine Ausweisung von mehr Plätzen für 0-3 jährige Kinder ist aber in der Einrichtung in der Eberhardstraße aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich.

Seit September 2015 gibt es zusätzlich das System von Belegungsrechten, bei dem die Belegungsrechte unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern möglichst flexibel auf die Stadt verteilt werden und so meist eine sozialräumliche Betreuung sichergestellt werden kann. Für die Belegungsrechte gilt die Gebührenordnung für öffentliche Kitas, eine betriebliche Sozialeinrichtung nach dem LPVG wird dadurch nicht begründet. Die Beteiligung der Personalvertretung erstreckt sich in dem mit der Personalvertretung vereinbarten System der Belegungsrechte auf die Verteilung der Plätze auf die Einrichtungen und die Platzvergabe.

II. Begründung der Beschlussanträge

1. Widmung des KiTa-Neubaus Eichstraße als öffentliche Kita

Der GPR spricht sich weiterhin dafür aus, die Einrichtung in der Eichstraße als Betriebskita zu betreiben. Er schlägt vor, insgesamt 3 Gruppen mit 35 Plätzen (2 Gruppen mit 10 Kindern 0-3 Jahre, 1 Gruppe mit 5 Plätzen 0-3 und 10 Plätzen 3-6 Jahre) einzurichten. Zudem fordert der GPR 30 feste Parkplätze in der Eichstraßentiefgarage für die Eltern der Betriebskitakinder.

Die Verwaltung ist dagegen der Auffassung, dass die Einrichtung in der Eichstraße als öffentliche Kita mit 45 Plätzen mit 3 Gruppen (1 Gruppe mit 10 Plätzen 0-3 Jahre, 1 Gruppe mit 15 Plätzen 0-6 Jahre, eine Gruppe mit 20 Kindern 3-6 Jahre) betrieben werden soll. Gleichzeitig soll das Haupt- und Personalamt 45 zusätzliche Belegplätze für Kinder städtischer Mitarbeiter erhalten, die bedarfsorientiert über die Stadt verteilt werden Dabei sollte ein Teil der neuen Belegplätze insbesondere für 0-3 Jährige in der für viele städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsplatznah gelegenen Kita Eichstraße platziert werden, soweit sich in den Anmeldeverfahren ein entsprechender Bedarf ergibt (siehe Antrag Nr. 5).

Die neue Angebotsform der Belegplätze, die zur Zeit des Projektbeschlusses noch nicht eingeführt war, hat sich in der Zwischenzeit als bedarfsgerechtere Alternative für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Kinder gezeigt. Sie wird vom Jugendamt als die pädagogisch bessere Alternative bevorzugt, da sie eine sozialräumliche, stabile Betreuung der Kinder ermöglicht und sich in einer öffentlichen Kita die Stadtgesellschaft authentisch in der Zusammensetzung der Gruppen und der Eltern widerspiegelt.

In der Innenstadt gibt es außerdem keine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Kita-Plätzen für die 0-3 jährigen Kinder. Bei Umsetzung des Vorschlags der Verwaltung werden im Vergleich zum Vorschlag des GPR insgesamt 10 Plätze mehr geschaffen, die für die Kinderbetreuung genutzt werden können und die mittelbar über die zusätzlichen Belegrechte auch den städtischen Beschäftigten voll zugutekommen würden. In Zeiten unerfüllter Rechtsansprüche auf Kinderbetreuung ist es nicht vertretbar, auf 10 zusätzliche Plätze zu verzichten und bei den 3-6 jährigen Kindern ggf. auch unbesetzte Plätze in einer Betriebskita in Kauf zu nehmen. Bei einer Nutzung als öffentliche Kita werden nach Aussage des Jugendamtes alle 45 Plätze belegt sein, auch die für die 3-6 Jährigen.

Von Seiten des GPR gibt es zudem auch kein Entgegenkommen bei der Angleichung der Betriebskitagebühren. Eine weitere Betriebskita ohne angepasstes Gebührenmodell würde die Ungleichbehandlung zwischen den städtischen Beschäftigten, die einen Platz in der Betriebskita erhalten haben und den anderen, deren Kinder eine öffentliche Kita besuchen, noch weiter vertiefen.

Unter Abwägung der genannten Gesichtspunkte schlägt die Verwaltung deshalb vor, die neue Einrichtung in der Eichstraße als öffentliche Kita zu widmen.


Zu 2. Übertragung der Betriebsträgerschaft auf das Jugendamt

Das Jugendamt ist bereit, die Trägerschaft für die Kita Eichstraße zu übernehmen. Da in der Einrichtung auch Belegungsrechte für städtische Mitarbeiter platziert werden sollen, ist es sinnvoll, wenn die Verantwortung für den Betrieb dieser Einrichtung beim städtischen Jugendamt angesiedelt wird.

Zu 3. Gruppenstruktur

Mit der GRDrs. 1271/2015 war im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau im Bereich Eichstraße eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit 10 Plätzen 0-3 Jahre und 40 Plätzen 3-6 Jahre vorgesehen. Es ist jedoch nicht möglich, für diese Gruppenstruktur auf dem Gebäudedach Außenspielflächen bereitzustellen, die den dafür vorgegebenen Anforderungen genügen. Zudem gibt es einen hohen Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von 0-3 Jährigen sowohl für die betriebliche Kinderbetreuung als auch für die öffentliche Versorgung mit Kitaplätzen in der Innenstadt.

Der GPR schlägt deshalb vor, 3 Gruppen mit insgesamt 35 Plätzen und davon 25 Plätze für 0-3 Jährige (2 Gruppen mit 10 Kindern 0-3 Jahre, 1 Gruppe mit 5 Plätzen 0-3 und 10 Plätzen 3-6 Jahre) einzurichten.

Die Verwaltung hat sich nach Abwägung aller Gesichtspunkte entschieden, folgendes vorzuschlagen: 1 Gruppe mit 10 Kindern 0-3 Jahre;1 Gruppe mit 15 Kindern 0-6 Jahre;1 Gruppe mit 20 Kindern 3-6 Jahre. Damit werden insgesamt 45 Plätze und davon 15 Plätze für 0-3 Jährige angeboten.

Im Vergleich zum Vorschlag des GPR ergeben sich zwar 10 Plätze weniger für 0-3 Jährige, insgesamt aber 10 Plätze mehr, die für öffentliche Versorgung mit Kitaplätzen eingesetzt werden können und hierfür auch benötigt werden. Zudem ergeben sich Vorteile bei der Personalgewinnung für die Einrichtungsleitung, da bei einer Belegung mit 40 und mehr Kindern die Leitung höher eingruppiert ist.

Zu 4. Personalbedarf

Für den Betrieb beim städtischen Träger werden insgesamt 10,3014 Stellen benötigt (davon 4,766 Stelle in Entgeltgruppe S 8b, 4,0957 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 0,85 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,5897 Stellen in Entgeltgruppe EG 3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 570.197,92 €. Im Rahmen der Mitteilungsvorlage GRDrs 697/2017 waren 10,8683 Stellen vorgesehen. Eine Korrektur des Mittelbedarfs in der Kita-Betriebskostenpauschale erfolgt mit dem nächsten Sachstandbericht.

Um die zeitnahe Inbetriebnahme der Kita Eichstraße zu ermöglichen, soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Personal bereits im Vorgriff zum nächsten Doppelhaushalt ab Inbetriebnahme der Einrichtung zu beschäftigen.

Zu. 5 Zusätzliche Belegungsrechte für die städtische Kinderbetreuung

Zusätzliche Belegungsrechte für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur bereitgestellt werden, wenn diese nicht zu Lasten des bestehenden Angebots an öffentlichen Kinderbetreuungsplätzen gehen. Mit der Schaffung von 45 Plätzen in der öffentlichen Kita Eichstraße können im gleichem Umfang auch Belegungsrechte in öffentlichen Kitas platziert werden.

Es besteht unstreitig ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung. Das System der Belegrechte ermöglicht es, die Betreuungsangebote flexibel an die örtlichen Bedarfe und die Nachfrage der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, im Umfang der in der Eichstraße geschaffenen öffentlichen Kitaplätze korrespondierend zusätzliche Belegplätze für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten. Sollte die Bedarfsprüfung ergeben, dass ein besonderer Bedarf an betrieblicher Kinderbetreuung in der Innenstadt besteht, werden die Belegungsrechte bevorzugt in der Kindertagesstätte Eichstraße platziert. Damit würde auch dem Wunsch des Gesamtpersonalrats gut Rechnung getragen, weitere Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung in unmittelbarer Nähe des Rathausareals einzurichten.

Die mit dem GPR getroffene Vereinbarung über das Verfahren zur Verteilung und Vergabe der Belegplätze soll auch auf die zusätzlich bereitgestellten Belegplätze Anwendung finden.

Finanzielle Auswirkungen

Jährliche Folgelasten:
Personalkosten, jährlich (51) 570.198 €
Betriebskosten, jährlich (51) 83.000 €
Betriebskosten jährlich (23) 47.280 €

Jährliche Folgeeinnahmen (51) - 72.800 €
Zusätzliche Folgelasten insgesamt 627.678 €

Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 627.678 € wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita Betriebs­kostenpauschale 2018/2019, Teilergebnishaushalt 510 -Jugendamt, Amts­bereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kon­tengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in die Ämterbudgets umgesetzt.

Für die zusätzlichen 45 betrieblichen Belegplätze in städtischen Kindertageseinrichtungen fallen ab 2019 im Teilhaushalt 100, Amtsbereich 1007540 Sonstige soziale Leistungen für Beschäftigte, KoAGr 481, Aufwendungen für interne Leistungen, überplanmäßige Aufwendungen i.H.v. 452.700 EUR an, die durch entsprechende Mehrerträge im Teilhaushalt 510, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KoAGr. 381, Erträge aus internen Leistungen, gedeckt werden können.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt
Referat JB hat der Vorlage zugestimmt
GPR zur StN












Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen




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