Ganztagsschulen in Wahlform (Grundschule) und offene Ganztagsschule (Sek I) unterscheiden sich in der Praxis bzgl. der Verbindlichkeit nicht. Es besteht daher kein sachlicher Grund, dass die Angebote, die notwendig sind, um den Ganztagsrahmen zu decken, kostenpflichtig sind, zumal die Angebote im Grundschulbereich qualitativ höherwertiger sind. Die Schule würde gerne Ganztag in verbindlicher Form anbieten, jedoch fehlt hierfür derzeit die gesetzliche Grundlage. Deshalb sollten Eltern, die sich für den offenen Ganztag entscheiden, im Ganztagsrahmen keine Entgelte entrichten müssen.
Dadurch entstehen der Stadt Mindereinnahmen. Diese variieren, je nach Anmeldezahl/ -stunden und Bonuscardanteil. Für das Pilotprojekt am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium mit derzeit 2,25 Wochenstunden kostenpflichtigen Angebotsstunden ist für das Schuljahr 2022/2023 mit Mindereinnahmen von rd. 700 Euro zu rechnen. Bei einem Ausbau der Angebotsstunden liegen die Mindereinnahmen etwas höher. 2. Entkopplung Jugendbegleiter – pädagogisches Mittagessen Eine Aufsicht beim Mittagessen hat sich für alle Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit bewährt und die Qualität des Ganztags erheblich gesteigert, da hier ein ruhigerer Ablauf und eine bessere Atmosphäre gewährleistet werden kann. Die Koppelung der Finanzierung des pädagogischen Mittagessens an die Anmeldungen für das kostenpflichtige Jugendbegleiterprogramm soll im Pilotprojekt ausgesetzt werden. Je nach Zuweisung von Lehrer-Poolstunden konnte die Schule in der Vergangenheit den Ganztagsrahmen auch ohne Personen aus dem Jugendbegleiterprogramm füllen. Im Wege der Amtsentscheidung hat die Stadt in diesen Jahren auf die Koppelung mit kostenpflichtigen Angeboten aus diesem Programm verzichtet. Im Pilotprojekt soll diese Koppelung grundsätzlich entfallen. Das bedeutet: Geld für Personal zur Aufsicht und zur Vermittlung von Regeln und Tischsitten, unabhängig von der Inanspruchnahme sonstiger Jugendbegleiterangebote, in Höhe von derzeit 6.000 € pro Jahr, die aus dem Programm „städtischer Jugendbegleiter“ finanziert werden (keine zusätzlichen Kosten!). 3. Finanzierung einer Kraft im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) Ein Bufdi soll im Bereich des Ganztags die eingesetzten Fach- und Lehrkräfte unterstützen und eventuelle Ausfälle der Akteure aus dem Jugendbegleiterprogramm durch Krankheit, Schulungen, etc. kompensieren. So könnte gewährleistet werden, dass Angebote auch verbindlich stattfinden und nicht – wie in der Vergangenheit immer wieder der Fall – entfallen. Die Antragstellung und die organisatorischen bzw. Verwaltungsaufgaben würden in der Pilotphase beim Förderverein der Schule obliegen. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von rund von 8.400 Euro je Schuljahr. 4. Umsetzung der Kinderrechte Gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der berücksichtigt werden muss. Die Verwaltung setzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen gleich mehrere Kinderrechte um (Art. 12, Art. 28, Art. 29, Art. 31 UN-KRK). 5. Laufzeit des Pilotprojektes Das Pilotprojekt soll 3 Jahre lang erprobt werden. In diesem Zeitrahmen soll eine Evaluation stattfinden und dem Gemeinderat berichtet werden. Sofern das Projekt Erfolg hat und der Gemeinderat die Ausweitung beschließt, könnte es auf die restlichen Standorte mit Einrichtungserlass als offene Ganztagsschulen im Sekundarbereich ausgeweitet werden (zurzeit 12 Gymnasien und 4 Realschulen). Finanzielle Auswirkungen Investitionen: Es sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen. Laufende Mittel: Die voraussichtlich notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 8.400 Euro je Schuljahr werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Daneben ergeben sich noch Mindereinnahmen in Höhe von rd. 700 Euro jährlich. Bei einer Ausweitung auf 16 weitere Standorte (siehe Punkt 5) entstünden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 135.000 Euro sowie Mindereinnahmen durch Wegfall von Elternbeiträgen in Höhe von rund 12.000 Euro jährlich. Eine Deckung innerhalb des Budgets des THH 400 – Schulverwaltungsamt in dieser Höhe wäre nicht mehr möglich. Sofern sich das Projekt bewährt, wird das Schulverwaltungsamt den Mehrbedarf zu gegebenem Zeitpunkt zur Aufnahme in den Haushalt anmelden. Beteiligte Stellen Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Keine <Anlagen> zum Seitenanfang