Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 741/2022
Stuttgart,
11/29/2022



Pilotprojekt Weiterentwicklung des Ganztagsangebots an offenen Ganztagesschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.12.2022
14.12.2022



Beschlußantrag:

1. Dem Vorschlag der Verwaltung, ein Pilotprojekt im Bereich der Ganztagesbetreuung der offenen Ganztagschule am Elly-Heuss-Knapp Gymnasium zu etablieren, wird zugestimmt.

2. Der Finanzierung einer Kraft aus dem Bereich des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi), der Finanzierung eines kostenfreien Ganztagesangebotes und einer Entkopplung zwischen Jugendbegleiterprogramm und der Aufsicht beim pädagogischen Mittagessen wird zugestimmt.

3. Die voraussichtlich notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 8.400 Euro je Schuljahr werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Hier ist auch mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Euro jährlich zu rechnen.





Begründung:


Seit der Umsetzung der neukonzipierten Schulkindbetreuung im Jahre 2011 und damit einhergehend auch der Weiterentwicklung der sowohl quantitativen als auch qualitativen Standards für den Ganztagsschulbetrieb in der Primarstufe im Jahr 2013, machten sowohl die Träger der Jugendhilfe als auch die Schulen selbst die Dringlichkeit einer Anpassung der Qualitätsstandards – inhaltlich, personell und finanziell – für den Ganztagsschulbetrieb im Sekundarbereich I deutlich. Im Jahr 2018 kam es im ersten Schritt zu einer tariflichen Anpassung.

Es gilt jedoch, in den kommenden Jahren die vorhandenen Standards der unterschiedlichen Betreuungsbereiche in der Sekundarstufe I, wie beispielsweise das Erweiterte Betreuungsangebot (EBA), die gebundenen Ganztagesschulen im Werkreal- und Gemeinschaftsschulbereich sowie die offenen Ganztagesschulen im Bereich Realschulen und Gymnasien - aber auch die Betreuungsstandards der Gemeinschaftsschulen - weiterzuentwickeln bzw. anzupassen.

Aus diesem Grund möchte sich die Verwaltung in einem ersten Schritt praxisorientiert mit einem Pilotprojet an eine Verbesserung der Ganztagesbetreuung im Bereich der offenen Ganztagesschulen im Bereich Realschulen und Gymnasien herantasten.

Die pädagogischen Angebote an Ganztagsschulen in offener Angebotsform im weiterführenden Bereich werden – neben dem Einsatz von Poolstunden aus der Lehrerzuweisung - mit dem Jugendbegleiterprogramm des Landes bzw. dem städtischen Jugendbegleiterprogramm durchgeführt. Die Inanspruchnahme ist für die Eltern grundsätzlich kostenpflichtig. Darüber hinaus ist die Stadt Stuttgart als Schulträgerin für die Mittagessensversorgung und die Aufsicht in der Pausenzeit verantwortlich. Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen erfolgt ebenfalls über das städtische Jugendbegleiterprogramm, wobei diese Leistungen für die Eltern kostenfrei sind. Eine Finanzierung von Personal für das pädagogische Mittagessen erhalten nach den derzeitigen Vorgaben jedoch nur Schulen, die entsprechende Anmeldungen für kostenpflichtige Angebote vorweisen können.

Die Pandemiesituation der vergangenen beiden Schuljahren hat jedoch strukturelle Schwächen im täglichen Ablauf aufgezeigt. Dies konnte mit der Schulleitung des Elly-Heuss-Knapp Gymnasiums näher erörtert werden. Aus dem Gespräch sind im Wesentlichen drei Ankerpunkte entstanden, die im Schulalltag im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt werden sollen, um die Kontinuität und den Ablauf im Alltag zu verbessern.

1. Kostenfreie Ganztagesangebote

Das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist seit SJ 2011/2012 Ganztagsschule in offener Form an 4 Wochentagen à 7 Stunden. Aktuell gibt es jedoch – neben dem Einsatz von Lehrerwochenstunden – Angebote im Rahmen von 2,25 Zeitstunden, für die ein Entgelt erhoben wird. Es könnten bis zu 4 Zeitstunden erforderlich werden, um den Ganztagsrahmen zu füllen.

Ganztagsschulen in Wahlform (Grundschule) und offene Ganztagsschule (Sek I) unterscheiden sich in der Praxis bzgl. der Verbindlichkeit nicht. Es besteht daher kein sachlicher Grund, dass die Angebote, die notwendig sind, um den Ganztagsrahmen zu decken, kostenpflichtig sind, zumal die Angebote im Grundschulbereich qualitativ höherwertiger sind. Die Schule würde gerne Ganztag in verbindlicher Form anbieten, jedoch fehlt hierfür derzeit die gesetzliche Grundlage. Deshalb sollten Eltern, die sich für den offenen Ganztag entscheiden, im Ganztagsrahmen keine Entgelte entrichten müssen.


Dadurch entstehen der Stadt Mindereinnahmen. Diese variieren, je nach Anmeldezahl/ -stunden und Bonuscardanteil.

Für das Pilotprojekt am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium mit derzeit 2,25 Wochenstunden kostenpflichtigen Angebotsstunden ist für das Schuljahr 2022/2023 mit Mindereinnahmen von rd. 700 Euro zu rechnen. Bei einem Ausbau der Angebotsstunden liegen die Mindereinnahmen etwas höher.

2. Entkopplung Jugendbegleiter – pädagogisches Mittagessen

Eine Aufsicht beim Mittagessen hat sich für alle Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit bewährt und die Qualität des Ganztags erheblich gesteigert, da hier ein ruhigerer Ablauf und eine bessere Atmosphäre gewährleistet werden kann. Die Koppelung der Finanzierung des pädagogischen Mittagessens an die Anmeldungen für das kostenpflichtige Jugendbegleiterprogramm soll im Pilotprojekt ausgesetzt werden.

Je nach Zuweisung von Lehrer-Poolstunden konnte die Schule in der Vergangenheit den Ganztagsrahmen auch ohne Personen aus dem Jugendbegleiterprogramm füllen. Im Wege der Amtsentscheidung hat die Stadt in diesen Jahren auf die Koppelung mit kostenpflichtigen Angeboten aus diesem Programm verzichtet. Im Pilotprojekt soll diese Koppelung grundsätzlich entfallen. Das bedeutet: Geld für Personal zur Aufsicht und zur Vermittlung von Regeln und Tischsitten, unabhängig von der Inanspruchnahme sonstiger Jugendbegleiterangebote, in Höhe von derzeit 6.000 € pro Jahr, die aus dem Programm „städtischer Jugendbegleiter“ finanziert werden (keine zusätzlichen Kosten!).

3. Finanzierung einer Kraft im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi)

Ein Bufdi soll im Bereich des Ganztags die eingesetzten Fach- und Lehrkräfte unterstützen und eventuelle Ausfälle der Akteure aus dem Jugendbegleiterprogramm durch Krankheit, Schulungen, etc. kompensieren. So könnte gewährleistet werden, dass Angebote auch verbindlich stattfinden und nicht – wie in der Vergangenheit immer wieder der Fall – entfallen. Die Antragstellung und die organisatorischen bzw. Verwaltungsaufgaben würden in der Pilotphase beim Förderverein der Schule obliegen.

Hierfür entstehen Kosten in Höhe von rund von 8.400 Euro je Schuljahr.

4. Umsetzung der Kinderrechte

Gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der berücksichtigt werden muss.

Die Verwaltung setzt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen gleich mehrere Kinderrechte um (Art. 12, Art. 28, Art. 29, Art. 31 UN-KRK).

5. Laufzeit des Pilotprojektes

Das Pilotprojekt soll 3 Jahre lang erprobt werden. In diesem Zeitrahmen soll eine Evaluation stattfinden und dem Gemeinderat berichtet werden. Sofern das Projekt Erfolg hat und der Gemeinderat die Ausweitung beschließt, könnte es auf die restlichen Standorte mit Einrichtungserlass als offene Ganztagsschulen im Sekundarbereich ausgeweitet werden (zurzeit 12 Gymnasien und 4 Realschulen).





Finanzielle Auswirkungen

Investitionen:
Es sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen.

Laufende Mittel:
Die voraussichtlich notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 8.400 Euro je Schuljahr werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Daneben ergeben sich noch Mindereinnahmen in Höhe von rd. 700 Euro jährlich.

Bei einer Ausweitung auf 16 weitere Standorte (siehe Punkt 5) entstünden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 135.000 Euro sowie Mindereinnahmen durch Wegfall von Elternbeiträgen in Höhe von rund 12.000 Euro jährlich. Eine Deckung innerhalb des Budgets des THH 400 – Schulverwaltungsamt in dieser Höhe wäre nicht mehr möglich. Sofern sich das Projekt bewährt, wird das Schulverwaltungsamt den Mehrbedarf zu gegebenem Zeitpunkt zur Aufnahme in den Haushalt anmelden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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