Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
623/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.12.2021
Kulturförderung - Anträge zum Doppelhaushalt 2022/2023
Beantwortung / Stellungnahme
Theater am Olgaeck e. V.
Das Theater am Olgaeck hat zum Doppelhaushalt 2022/2023 eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 55.500 EUR auf 140.000 EUR p. a. beantragt. Die letzte Erhöhung erfolgte zum Doppelhaushalt 2020/2021. Mit der seinerzeit beantragten Erhöhung um rund 110.000 EUR p. a. war die Absicht verbunden, die Theaterleitung angemessen zu vergüten, zwei Stellen für die Verwaltung sowie für Organisation und Technik einzurichten, und ein Büro anzumieten. Vom Gemeinderat wurde dann eine reduzierte Erhöhung um 40.000 EUR p. a. beschlossen. In der Folge wurde der Erhöhungsbetrag auf der Grundlage eines vom Theater am Olgaeck überarbeiteten Wirtschaftsplans zweckgebunden für Personal- und Mietkosten bewilligt.
Der für das Jahr 2020 vorgelegte Verwendungsnachweis ist bislang nicht vollständig. Aus den eingereichten Unterlagen ist nachvollziehbar, dass das Honorar für die Theaterleitung angemessen aufgestockt und im Laufe des Jahres Ausgaben für zwei Beschäftigungsverhältnisse in geringem Umfang mit Gesamtausgaben von 6.400 EUR für Verwaltung bzw. Öffentlichkeitsarbeit, Technik
und Produktion
eingegangen wurden. Angeforderte Vertragsunterlagen zu den im Einzelfall konkret zugewiesenen Aufgaben wurden bislang nicht vorgelegt. Auch die Anmietung eines Büros konnte in 2020 offenbar, wie in der
Vergangenheit, nur in äußerst provisorischer Form realisiert werden. Insoweit kann die zweckentsprechende Mittelverwendung für die ab 2020 erhöhte Förderung um
+ 40.000 EUR seitens der Kulturverwaltung bislang nicht uneingeschränkt bestätigt
werden.
Die Kulturverwaltung sieht sich beim Theater am Olgaeck sowohl bei der institutionellen, wie auch bei ergänzenden Projektförderungen regelmäßig vor die Problematik gestellt, dass vorgelegte Abrechnungen stark von eingereichten Wirtschaftsplänen bzw. Kosten- und Finanzierungsplänen abweichen, ohne dass diese Planabweichungen erläutert werden oder sich seitens der Verwaltung hinreichend erschließen lassen. Auch aus den Wirtschaftsplänen in ihrer jährlichen Abfolge bzw. den vorlegten Verwendungsnachweisen ergibt sich keine nachvollziehbare Konsequenz. Daher befürwortete die Kulturverwaltung die Aufstockung einer mit einem Stellenanteil von 50% zumindest lt. Wirtschaftsplänen bereits bestehenden Verwaltungsstelle auf 100% (siehe GRDrs. 623/2021), um zunächst dem anfallenden Verwaltungsgeschäft des Theaters seriös und dem Aufwand entsprechend gerecht werden zu können.
Darüber hinaus hat das Theater am Olgaeck die Möglichkeit, ergänzende Projektfördermittel für neue kulturelle Aktivitäten zu beantragen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
450/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 617/2021 CDU; 720/2021 SPD; 1001/2021 FDP; 1097/2021 PULS; 904/2021 Die FrAKTION
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
<Anlagen>