Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB/T
GRDrs 717/2017
Stuttgart,
10/10/2017



Investitionsprogramm - Schulische Neu- und Erweiterungsbauten
Priorisierung und Personelle Auswirkungen im Hochbauamt und Schulverwaltungsamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
UA VA Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung
Ausschuss für Umwelt und Technik
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.10.2017
24.10.2017
24.10.2017
25.10.2017



Beschlußantrag:



1. Von der zwischen dem Hochbaumt und Schulverwaltungsamt erarbeiteten Investitionsplanung, die schulische Belange ebenso wie die personellen und bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, wird Kenntnis genommen.


Begründung:


A – Investitionsplanung

Die vorliegende Gemeinderatsdrucksache enthält alle schulischen Neu- und Erweiterungsbauvorhaben, die derzeit aufgrund von gemeinderätlichen Prüfaufträgen in den laufenden Schulentwicklungsplanungen oder konkreten Gemeinderatsbeschlüssen in irgendeiner Form in Bearbeitung oder planerischer Vorbereitung sind. Sie dient als Grundlage für die Erstellung einer strukturierten Investitionsplanung, die im Rahmen der Beratungen zum DHH 2016/2017 beauftragt wurde, um die Finanzierung der Vorhaben auf die kommenden DHH realistisch zu verteilen.

Ausgangspunkt hierfür ist ein schulorganisatorisch und baulich frühestmöglicher Projektbeginn, der die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen jedoch noch unberücksichtigt lässt („Ausgangssituation“).

Im Zuge dieser Grundlagenerarbeitung hatte sich zuletzt die Situation dadurch verschärft, dass sich auf Grund der Arbeitsmarktlage in der derzeit boomenden Bauwirtschaft die Besetzung befristet geschaffener Stellen im Hochbauamt als außerordentlich schwierig erwies. Zwischenzeitlich konnten bis zu sieben Stellen nicht besetzt werden. Viele Planungsaufträge des Schulverwaltungsamts vor allem zu bereits beschlossenen und finanzierten Ganztagsgrundschulen konnten daher im zurückliegenden Jahr nicht bearbeitet werden. Eine Ende 2016 auf Antrag aus dem Gemeinderat umgesetzte Verlängerung der Stellenbefristungen hatte die Chancen des Hochbauamtes zur Gewinnung neuer Mitarbeiter zwar zwischenzeitlich verbessert. Dennoch konnten die unbesetzten befristeten Stellen seither lediglich sukzessive und sehr schleppend besetzt werden. Erst durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses, im Juli 2017 im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2018/19 die Befristung der Stellen entfallen zu lassen, verbessern sich die Chancen einer vollständigen Besetzung der Stellen in absehbarer Zeit. Auch dies ist jedoch aufgrund der derzeit sehr guten Arbeitsmarktlage sehr schwierig und nicht gesichert.

Bei einer ersten Gegenüberstellung von zeitlich angepassten Projekten und personellen Ressourcen im „Beispiel-Szenario“ wurde deutlich, dass weniger finanzielle, sondern vor allem personelle Aspekte bei der Erstellung eines realistisch umsetzbaren Investitionsprogramms maßgebend sind.

Daher muss in den darauf aufbauenden Umsetzungsszenarien (= Szenario 1 sowie Szenario 2) der Projektbeginn mehrere Jahre verschoben werden. Neben der Ausgangssituation werden daher weitere Szenarien der Projektbearbeitung dargestellt. Es ist in den Spalten jeweils der Beginn der Planung (Dauer i.d.R. 3 Jahre) und der Baubeginn (Bauzeit i.d.R. 2 Jahre) angegeben.

„Beispiel-Szenario“ Das „Beispiel-Szenario“ lag der Präsentation im Unterausschuss am 24.04.2017 zugrunde. Dieses Szenario, das Projektverschiebungen in einem aus Sicht der Schulverwaltung noch vertretbaren Rahmen beinhaltet, zeigt gleichzeitig die hohe personelle Unterdeckung beim Hochbauamt auf und ist somit nicht realistisch umzusetzen.


Szenario 1 Mögliche Projektbearbeitungszeiträume bei Schaffung von 14 zusätzlichen Stellen für das Investitionsprogramm Schulen im Hochbauamt in 2018:


Szenario 2 Realistische Projektbearbeitungszeiträume ohne Schaffung zusätzlicher Stellen im Hochbauamt. Hierbei muss eine Vielzahl an Projekten zusätzlich um sehr viel längere Zeiträume geschoben werden. Dieses Szenario ist aus schulischer Sicht mit Blick auf die Erwartungen und Beschlusslagen indiskutabel und würde auf großen Widerstand und Unverständnis in den betroffenen Schulgemeinden stoßen.

Die aufgezeigten zeitlichen Verschiebungen von Projekten innerhalb der einzelnen Szenarien erfolgten unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Als Fazit ist aus Sicht der Fachverwaltung folgendes festzuhalten:


B - Entscheidungsvorschlag Im Unterausschuss am 4. Juli 2017 wurden diese Szenarien vorgestellt und sich einhellig auf das Szenario 1 geeinigt.



C - Stellenschaffungen und Wegfall KW-Vermerke Die Landeshauptstadt steht im Bereich Bildungsbauten vor extrem großen Herausforderungen. Diese bedingen höhere Personalkapazitäten vorrangig beim Hochbauamt. Darüber hinaus wird sowohl beim Hochbaumt als auch beim Schulverwaltungsamt dringend qualifiziertes und eingearbeitetes Personal für die Erledigung der anstehenden Aufgaben benötigt. Befristet geschaffene Stellen führen zu häufigen Personalwechseln, unbesetzten Stellen und viel Qualitäts- und Zeitverlust durch häufige Einarbeitungsphasen.

Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Folgende Beschlüsse hat der Gemeinderat angesichts dieser Situation gefasst:


C.1 Hochbauamt:
Der Gemeinderat hat sich im Juli 2017 im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2018/19 zum Wegfall der KW-Vermerke an 11,5 im Hochbauamt, Abteilung Schul- und Sportbauten (65-4) befristet eingerichteten Stellen verpflichtet.

C.2 Schulverwaltungsamt:

Mit Antrag Nr. 251/2017 vom 06. September 2017 hat die Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Wegfall von KW-Vermerken beim Schulverwaltungsamt beantragt.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.September 2017 wurde der o.g. Antrag beraten. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, zum Stellenplanverfahren 2018/2019 die KW-Vermerke an 15,5 Stellen im Bereich Schulsanierung und Schulentwicklung beim Schulverwaltungsamt wegfallen zu lassen und die Stellen damit unbefristet einzurichten.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort unbefristete Arbeitsverträge im Bereich Schulsanierung und Schulneubau abzuschließen.

Die in Anlage 2a bzw. 2b dargestellten Projektverschiebungen betreffen in erheblichem Umfang den Ausbau der Ganztagesschulen, wodurch sich bei der personellen Begleitung der Schulen im Schulverwaltungsamt bis zur Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen erheblicher Mehraufwand bei der Organisation und Begleitung des Betriebs ergeben (z.B. durch Außenstellen, (bauliche) Mittagessen-Interime, mehrfache Änderung und Ausschreibung der Schulverpflegung, Anpassung der Betriebsabläufe mit den Trägern etc.).

C.3 Hochbauamt:

Zur Verbesserung der Personalsituation im Hochbauamt im Bereich Bildungsbauten hat die Verwaltung folgenden Vorschlag erarbeitet:

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt hat die Projektlenkungsgruppe (PLG) für Schulbauvorhaben einen zusätzlichen Bedarf von 19 Stellen ab 2018 einvernehmlich festgestellt. Hiervon ist ein Anteil von 14 Stellen für die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogrammes Schulen vorgesehen. Die übrigen 5 Stellen sind erforderlich für die angestrebte Anhebung der Umsetzungsrate des Schulsanierungsprogramms (vgl. Mitteilungsvorlage 844/2017).

D - Weitere mögliche Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen

Es sind über die hier dargestellte Berichterstattung hinaus weitergehende Instrumente zur Beschleunigung von Planungs- und Realisierungszeiträumen städtischer Schulbauvorhaben intensiv zu prüfen. Hierzu zählt auch die Identifizierung geeigneter Vorhaben für Generalübernehmer-Modelle (z. B. Bildungshaus NeckarPark), die wie das große Berufsschulzentrum GPES in Stuttgart-Nord vom Schulverwaltungsamt betreut werden könnten und zu einer Entlastung des Hochbauamts führen würden. Wenn die Personalaufstockung abgeschlossen und die neuen Mitarbeiter/innen eingearbeitet sind, sollten mittelfristig zudem verstärkt Eigenplanungen durch das Hochbauamt (derzeit nicht möglich, jedoch sind 20% grundsätzlich als Zielvorgabe vorgesehen) vorgesehen werden. Aufgrund hierdurch entfallender Planersuchverfahren (VgV) bzw. optimierter Terminschienen und verkürzten Abstimmungsläufen in der Planung von Bauvorhaben könnte die Planungszeit erheblich, im Einzelfall bis rd. 1 Jahr verkürzt werden.

E – Rückblick Doppelhaushalt 2016/2017 sowie Ausblick Doppelhaushalt 2018/2019 – Investitionsmaßnahmen

Anlage 1 dieser Vorlage enthält einen Rückblick auf die Beschlüsse zum Doppelhaushalt (DHH) 2016/2017 sowie einen Ausblick auf den DHH 2018/2019.

Das neue Schulinvestitionsprogramm muss zu jedem neuen Doppelhaushalt fortgeschrieben werden, um bei Bedarf aktualisiert auf veränderte Bedarfe und Handlungsfelder eingehen zu können.


Finanzielle Auswirkungen

Es ist noch nicht absehbar, inwieweit und in welcher Höhe aufgrund der zeitlichen Verschiebungen von Investitionsvorhaben kostenträchtige Maßnahmen für Interimslösungen notwendig werden. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit darüber berichten.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

182/2017, 203/2017, 204/2017, 251/2017

Erledigte Anträge/Anfragen

182/2017, 203/2017, 204/2017, 251/2017



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

1. Rückblick Doppelhaushalt 2016/2017 sowie Ausblick Doppelhaushalt 2018/2019 - Investitionsmaßnahmen
2a. Investitionsplanung - notwendige Projektverschiebungen - Darstellung: Haushalt/Finanzierung
2b. Investitionsplanung - notwendige Projektverschiebungen - Darstellung: nach Stadtbezirken / incl. Vorhaben im Bau
3. Grafik "Szenario 1, Mögliche Projektbearbeitung bei Schaffung von 14 zusätzlichen Stellen im Hochbauamt"
4. Grafik "Szenario 2, Projektbearbeitung ohne Schaffung von zusätzlichen Stellen im Hochbauamt
5. Grafik "Beispielszenario", UA vom 24.4.17


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