b. Der in Anlage 2a bzw. 2b vorgelegten Investitionsplanung mit der dargestellten, teilweise gravierenden Projektverschiebung entsprechend Szenario 1 wird zugestimmt. Dies betrifft zahlreiche, vom Gemeinderat beschlossene und vielfach bereits (teil-)finanzierte Schulbauvorhaben.
Ausgangspunkt hierfür ist ein schulorganisatorisch und baulich frühestmöglicher Projektbeginn, der die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen jedoch noch unberücksichtigt lässt („Ausgangssituation“).
Im Zuge dieser Grundlagenerarbeitung hatte sich zuletzt die Situation dadurch verschärft, dass sich auf Grund der Arbeitsmarktlage in der derzeit boomenden Bauwirtschaft die Besetzung befristet geschaffener Stellen im Hochbauamt als außerordentlich schwierig erwies. Zwischenzeitlich konnten bis zu sieben Stellen nicht besetzt werden. Viele Planungsaufträge des Schulverwaltungsamts vor allem zu bereits beschlossenen und finanzierten Ganztagsgrundschulen konnten daher im zurückliegenden Jahr nicht bearbeitet werden. Eine Ende 2016 auf Antrag aus dem Gemeinderat umgesetzte Verlängerung der Stellenbefristungen hatte die Chancen des Hochbauamtes zur Gewinnung neuer Mitarbeiter zwar zwischenzeitlich verbessert. Dennoch konnten die unbesetzten befristeten Stellen seither lediglich sukzessive und sehr schleppend besetzt werden. Erst durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses, im Juli 2017 im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2018/19 die Befristung der Stellen entfallen zu lassen, verbessern sich die Chancen einer vollständigen Besetzung der Stellen in absehbarer Zeit. Auch dies ist jedoch aufgrund der derzeit sehr guten Arbeitsmarktlage sehr schwierig und nicht gesichert.
Bei einer ersten Gegenüberstellung von zeitlich angepassten Projekten und personellen Ressourcen im „Beispiel-Szenario“ wurde deutlich, dass weniger finanzielle, sondern vor allem personelle Aspekte bei der Erstellung eines realistisch umsetzbaren Investitionsprogramms maßgebend sind.
Daher muss in den darauf aufbauenden Umsetzungsszenarien (= Szenario 1 sowie Szenario 2) der Projektbeginn mehrere Jahre verschoben werden. Neben der Ausgangssituation werden daher weitere Szenarien der Projektbearbeitung dargestellt. Es ist in den Spalten jeweils der Beginn der Planung (Dauer i.d.R. 3 Jahre) und der Baubeginn (Bauzeit i.d.R. 2 Jahre) angegeben.
„Beispiel-Szenario“ Das „Beispiel-Szenario“ lag der Präsentation im Unterausschuss am 24.04.2017 zugrunde. Dieses Szenario, das Projektverschiebungen in einem aus Sicht der Schulverwaltung noch vertretbaren Rahmen beinhaltet, zeigt gleichzeitig die hohe personelle Unterdeckung beim Hochbauamt auf und ist somit nicht realistisch umzusetzen. Szenario 1 Mögliche Projektbearbeitungszeiträume bei Schaffung von 14 zusätzlichen Stellen für das Investitionsprogramm Schulen im Hochbauamt in 2018:
· Die in der nachfolgenden Liste gegenüber der Ausgangssituation in verschiedenen Szenarien dargestellten Projektverschiebungen beinhalten für viele Projekte Planungs- und Umsetzungszeiträume, die teilweise gravierend von den bisher mit den Schulen kommunizierten Realisierungszeiträumen abweichen. Insbesondere an den Schulen, die heute bereits in einem räumlichen Interim agieren müssen (z. B. bereits in Betrieb gegangene Ganztagsgrundschulen, Gemeinschaftsschulen, etc.) ist mit entsprechend großem Unmut und Unverständnis zu rechnen.
Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Folgende Beschlüsse hat der Gemeinderat angesichts dieser Situation gefasst:
C.1 Hochbauamt: Der Gemeinderat hat sich im Juli 2017 im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2018/19 zum Wegfall der KW-Vermerke an 11,5 im Hochbauamt, Abteilung Schul- und Sportbauten (65-4) befristet eingerichteten Stellen verpflichtet.
C.2 Schulverwaltungsamt:
Mit Antrag Nr. 251/2017 vom 06. September 2017 hat die Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Wegfall von KW-Vermerken beim Schulverwaltungsamt beantragt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.September 2017 wurde der o.g. Antrag beraten. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: 1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, zum Stellenplanverfahren 2018/2019 die KW-Vermerke an 15,5 Stellen im Bereich Schulsanierung und Schulentwicklung beim Schulverwaltungsamt wegfallen zu lassen und die Stellen damit unbefristet einzurichten. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort unbefristete Arbeitsverträge im Bereich Schulsanierung und Schulneubau abzuschließen.
Die in Anlage 2a bzw. 2b dargestellten Projektverschiebungen betreffen in erheblichem Umfang den Ausbau der Ganztagesschulen, wodurch sich bei der personellen Begleitung der Schulen im Schulverwaltungsamt bis zur Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen erheblicher Mehraufwand bei der Organisation und Begleitung des Betriebs ergeben (z.B. durch Außenstellen, (bauliche) Mittagessen-Interime, mehrfache Änderung und Ausschreibung der Schulverpflegung, Anpassung der Betriebsabläufe mit den Trägern etc.).
C.3 Hochbauamt:
Zur Verbesserung der Personalsituation im Hochbauamt im Bereich Bildungsbauten hat die Verwaltung folgenden Vorschlag erarbeitet:
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt hat die Projektlenkungsgruppe (PLG) für Schulbauvorhaben einen zusätzlichen Bedarf von 19 Stellen ab 2018 einvernehmlich festgestellt. Hiervon ist ein Anteil von 14 Stellen für die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogrammes Schulen vorgesehen. Die übrigen 5 Stellen sind erforderlich für die angestrebte Anhebung der Umsetzungsrate des Schulsanierungsprogramms (vgl. Mitteilungsvorlage 844/2017).
D - Weitere mögliche Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen
Es sind über die hier dargestellte Berichterstattung hinaus weitergehende Instrumente zur Beschleunigung von Planungs- und Realisierungszeiträumen städtischer Schulbauvorhaben intensiv zu prüfen. Hierzu zählt auch die Identifizierung geeigneter Vorhaben für Generalübernehmer-Modelle (z. B. Bildungshaus NeckarPark), die wie das große Berufsschulzentrum GPES in Stuttgart-Nord vom Schulverwaltungsamt betreut werden könnten und zu einer Entlastung des Hochbauamts führen würden. Wenn die Personalaufstockung abgeschlossen und die neuen Mitarbeiter/innen eingearbeitet sind, sollten mittelfristig zudem verstärkt Eigenplanungen durch das Hochbauamt (derzeit nicht möglich, jedoch sind 20% grundsätzlich als Zielvorgabe vorgesehen) vorgesehen werden. Aufgrund hierdurch entfallender Planersuchverfahren (VgV) bzw. optimierter Terminschienen und verkürzten Abstimmungsläufen in der Planung von Bauvorhaben könnte die Planungszeit erheblich, im Einzelfall bis rd. 1 Jahr verkürzt werden. E – Rückblick Doppelhaushalt 2016/2017 sowie Ausblick Doppelhaushalt 2018/2019 – Investitionsmaßnahmen
Anlage 1 dieser Vorlage enthält einen Rückblick auf die Beschlüsse zum Doppelhaushalt (DHH) 2016/2017 sowie einen Ausblick auf den DHH 2018/2019.
Das neue Schulinvestitionsprogramm muss zu jedem neuen Doppelhaushalt fortgeschrieben werden, um bei Bedarf aktualisiert auf veränderte Bedarfe und Handlungsfelder eingehen zu können.
Finanzielle Auswirkungen Es ist noch nicht absehbar, inwieweit und in welcher Höhe aufgrund der zeitlichen Verschiebungen von Investitionsvorhaben kostenträchtige Maßnahmen für Interimslösungen notwendig werden. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit darüber berichten. Beteiligte Stellen Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen 182/2017, 203/2017, 204/2017, 251/2017 Erledigte Anträge/Anfragen 182/2017, 203/2017, 204/2017, 251/2017 Isabel Fezer Dirk Thürnau Bürgermeisterin Bürgermeister Anlagen 1. Rückblick Doppelhaushalt 2016/2017 sowie Ausblick Doppelhaushalt 2018/2019 - Investitionsmaßnahmen 2a. Investitionsplanung - notwendige Projektverschiebungen - Darstellung: Haushalt/Finanzierung 2b. Investitionsplanung - notwendige Projektverschiebungen - Darstellung: nach Stadtbezirken / incl. Vorhaben im Bau 3. Grafik "Szenario 1, Mögliche Projektbearbeitung bei Schaffung von 14 zusätzlichen Stellen im Hochbauamt" 4. Grafik "Szenario 2, Projektbearbeitung ohne Schaffung von zusätzlichen Stellen im Hochbauamt 5. Grafik "Beispielszenario", UA vom 24.4.17 <Anlagen> zum Seitenanfang