Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 804/2018
Stuttgart,
09/27/2018



Förderung der Volkshochschule Stuttgart e. V. 2018/2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.10.2018
24.10.2018



Beschlußantrag:

1. Die Volkshochschule Stuttgart e. V. (vhs) erhält in den Jahren 2018 und 2019 eine institutionelle Zuwendung in Höhe von jeweils 4.928.670 EUR. 2. Auf die Rückforderung der Jahresüberschüsse 2014 bis 2017 wird zugunsten der Bildung von Rücklagen verzichtet.



Begründung:


Mit einem Jahresprogramm von über 6.000 Veranstaltungen gehört die Volkshochschule Stuttgart (vhs) zu den größten Volkshochschulen in Deutschland. Die rund 140.000 Unterrichtsstunden in den Bereichen Politik und Gesellschaft, Kultur und Kreativität, Gesundheit und Umwelt, Sprachen, insbesondere Deutsch als Fremdsprache/Integration, berufliche Fort- und Weiterbildung sowie Nachholen von Schulabschlüssen werden jährlich von über 200.000 Teilnehmenden belegt.

Ein bis zum Jahr 2009 entstandenes Defizit konnte durch Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen der vhs zur Konsolidierung der Finanzen und insbesondere durch die in den Jahren 2010 bis 2013 gezahlten städtischen Sonderzahlungen in Höhe von 140.000 Euro jährlich abgebaut werden. Da bereits 2010 ein positives Jahresergebnis erreicht wurde, wurden die Entschuldungsraten 2011 bis 2013 für weitere Restrukturierungsmaßnahmen und Reinvestitionen umgewidmet (GRDrs 448/2011, 453/2012 und 537/2013).


Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde eine Erhöhung der jährlichen institutionellen Zuwendung für die vhs um 150.000 EUR auf nun
4.928.670 EUR jährlich beschlossen. Die Zuwendung beinhaltet seit 2017 die zur Neutralisierung der Erhöhung der Miet- und Nebenkosten im Treffpunkt Rotebühlplatz eingestellten HHMittel in Höhe von 804.600 EUR. Bis zunächst 2019 werden Über- oder Unterzahlungen, die sich durch Nebenkostenabrechnungen ergeben, über die städtische Zuwendung an die vhs ausgeglichen. Zum Ausgleich einer Nachforderung aus der Abrechnung von Nebenkosten können – soweit erforderlich – zusätzlich überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.

Die institutionellen Fördermittel des Kulturamts an die vhs beinhalten seit 2012 städtische Finanzmittel für den sog. Kulturauftrag zur Planung, Durchführung und Koordination von Kulturveranstaltungen im Treffpunkt Rotebühlplatz. Die seit 2012 bewilligten Erhöhungen der institutionellen Förderung der vhs in Höhe von 23,39 % (ohne die Finanzmittel zum Ausgleich der erhöhten Miete im TPR) betreffen anteilig auch die für den Kulturauftrag einzusetzenden Finanzmittel, die sich damit für das Jahr 2018 auf 243.041 EUR belaufen.

Verbunden mit dem Kulturauftrag ist auch die Zuweisung von 5,15 Stellenanteilen, die im Umfang von 4,65 Stellen mit städtischen Mitarbeitern besetzt sind. Zum Ausgleich für die 0,5 nicht durch städtische Mitarbeiter besetzten Stellenanteile erhält die vhs im Jahr 2018 zusätzlich zur institutionellen Zuwendung Finanzmittel in Höhe von
24.850 EUR.

Die Prüfung des Verwendungsnachweises des Jahres 2017 für die vom Kulturamt geförderte vhs (ohne Abendgymnasium) ergab folgendes Ergebnis:

Tabelle 1

Auch für die Jahre 2014 bis 2016 konnte die vhs positive Jahresergebnisse erzielen. Dies führte gemäß folgender Übersicht zur kontinuierlichen Erhöhung des als Rücklage zu betrachtenden Eigenkapitals.

Tabelle 2

Das anteilige Vereinsvermögen der vhs (ohne Abendgymnasium) erreichte damit nach der Zuführung des erwirtschafteten Überschusses 2017 und dem aus dem Vorjahr übernommenen Eigenkapitalbestand zum Jahresende 2017 einen Wert in Höhe von Betrag 1.

Die als Fehlbedarfsfinanzierung gewährte institutionelle Zuwendung durch das Kulturamt ist an den Grundsatz der Subsidiarität öffentlicher Gelder gebunden. Wenn sich im Vergleich zum bewilligten Wirtschaftsplan Einnahmen erhöhen bzw. Ausgaben reduzieren, ermäßigt sich die Zuwendung um den in der Folge entstandenen Überschuss bzw. die eingetretene Verbesserung des Jahresergebnisses. Rein rechtlich sind deshalb durch die positiven Jahresergebnisse Rückforderungsansprüche entstanden.

Über die gemeinnützigkeitsrechtliche Mittelverwendung der Jahresüberschüsse der vhs entscheidet die Mitgliederversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates unter Leitung eines städtischen Bürgermeisters. Die Mitgliederversammlung fasste für die Jahre 2014 und 2015 den Beschluss, die erzielten Überschüsse für satzungsgemäße Investitionen und Betriebsmittelrücklagen zu verwenden. Der Jahresüberschuss 2016 wurde gemäß Beschlussfassung für Investitionen in die Standortentwicklung für das beschlossene Standortkonzept mit einem zweiten Innenstadtstandort und einem Mittelzentrum für die Stadtbezirke in S-Bad Cannstatt vorgesehen. Die Beschlussfassung zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Mittelverwendung des Jahresüberschusses 2017 sieht neben einer Erhöhung der Rücklagen für die Standortentwicklung eine freie Rücklage vor, die im Jahr 2019 teilweise für das 100-jährige Jubiläum der vhs verwendet werden soll.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die institutionelle Förderung der Volkshochschule Stuttgart e. V. stehen in den Teilergebnishaushalten 2018 und 2019 beim Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Auftrag 417BILD11 – Institutionelle Förderung Volkshochschule Stuttgart – zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

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