Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 618/2012
Stuttgart,
09/10/2012



Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken
- Jahresabschluss 2011




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.09.2012



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:



Begründung:


Zweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die LHS ist seit 1985 Verbandsmitglied des Zweckverbandes ztn. Außerdem sind die im Folgenden aufgeführten 17 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ein Landkreis in Bayern Verbandsmitglied:

Stadtkreise: Landkreise:
Baden-BadenEnzkreisNeckar-Odenwald-Kreis
Heilbronn Heilbronn Ostalbkreis
HeidelbergHohenlohekreisRastatt
KarlsruheKarlsruhe Rems-Murr-Kreis
Pforzheim Ludwigsburg Schwäbisch Hall
Stuttgart Main-Tauber-Kreis Miltenberg (Bayern)

Organe des ztn sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Verbandsversammlung besteht aus den Landräten der beteiligten Landkreise und den Oberbürgermeistern bzw. beauftragten Bediensteten der beteiligten Stadtkreise. Seitens der LHS vertritt Frau Stadtrechtsdirektorin Dorothea Koller die Stadt. Frau Koller ist außerdem zweite stellvertretende Verbandsvorsitzende.
Verbandsvorsitzender ist Herr Landrat Dr. Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis). Die Verbandsversammlung hat als Geschäftsführer Herrn Winzig-Heilig, als stellvertretenden Geschäftsführer Herrn Dumbacher bestellt.

Der ztn beschäftigte 2011 82 Personen (Vj.: 80, ohne Geschäftsführung).

Auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes finden gem. § 4 der Verbandssatzung die für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften sinngemäße Anwendung. Der Zweckverband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- oder unterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Nach § 9 der Verbandssatzung wird von der Festsetzung eines Stammkapitals abgesehen.

Der Zweckverband erfüllt in seinem Verbandsgebiet die Aufgaben der beseitigungspflichtigen Körperschaften i.S. von § 1 TierNebG. Die satzungsmäßige Aufgabe des ztn ist die ordnungsgemäße Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Dazu werden der hierfür zugelassene Verarbeitungsbetrieb Hardheim sowie die Zwischenhandlungsbetriebe (Sammelstellen) in Schwäbisch-Hall-Sulzdorf und Karlsruhe-Durlach betrieben. Außerdem wurde in 2011 die Kooperation mit dem bayerischen Nachbarbetrieb Walsdorf ausgebaut und die Zusammenarbeit mit dem Betrieb in Gunzenhausen ausgedehnt. Material der Kategorien 1 und 2 wird zur Weiterverarbeitung unter Vermeidung von Leerfrachten ausgetauscht. Erreicht werden eine wirtschaftliche Auslastung der jeweiligen Verarbeitungskapazität und eine höhere Wertschöpfung.

In der Landeshauptstadt Stuttgart fallen beseitigungspflichtige Tierkörper bzw. tierische Nebenprodukte an. Die Entsorgung dieser Tiere/Nebenprodukte erfolgt durch den ztn, nachdem in den 80er Jahren die städtische Tierkörperbeseitigung am ehemaligen Schlachthof aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben wurde. Seitdem werden Tierkörper von Verkehrsopfern, verstorbenen Heim- und Nutztieren, sowie tierische Nebenprodukte vom ztn abgeholt und unschädlich entsorgt, ferner wird die Kapazitätsreserve im Tierseuchenfall vom ztn gewährleistet. Die gesamte Logistik, d.h. termingerechte Entsorgung, Bereitstellung der Fahrzeugflotte inkl. Personal zum Beladen, Reinigen und Desinfizieren der Fahrzeuge u.a. obliegt dem ztn.

Die umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung von tierischen Nebenprodukten dient dazu, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch auftretende Tierseuchen zu beseitigen. Bei den tierischen Nebenprodukten handelt es sich um Speisereste und Lebensmittel tierischen Ursprungs von Fleisch verarbeitenden Betrieben aller Art sowie Falltiere (verendetet Tiere) aus der landwirtschaftlichen und privaten Tierhaltung. Die VO (EG) 1774 / 2002 (Nachfolge-VO 1069/2009, in Kraft seit 04.03.2011) hat die tierischen Nebenprodukte in 3 Kategorien eingeteilt:

Material der Kategorie 1,
z.B. spezifiziertes Risikomaterial (SRM) aus Schlachtungen und Zerlegung von TSE- verdächtigen Rindern, Schafen und Ziegen, Tierkörpern von landwirtschaftlichen Nutztiere die SRM enthalten, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, Tiere aus TSE- Bekämpfungsmaßnahmen

Material der Kategorie 2,
z.B. beschlagnahmte, untaugliche Schlachtnebenprodukte wie Magen- und Darmpakete, gefallene (verendete) Pferde, Schweine und Geflügel

Material der Kategorie 3,
z.B. Knochen, Fette, Fleisch, nach Gemeinschaftsrecht genusstaugliche Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, genussuntaugliche Schlachtkörperteile von genusstauglichen Schlachttieren ohne Anzeichen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit


Die Ertragslage 2011 hat sich wie folgt entwickelt:

Die finanzielle Situation des Zweckverbandes hat sich im Vergleich zum Vorjahr immens verbessert. Von einem Jahresverlust in 2011 über 309 TEUR konnte nun in 2012 ein Jahresgewinn von 1.595 TEUR erreicht werden.

Bei nur geringfügigen Veränderungen bei den Aufwendungen lässt sich dieses Ergebnis auf die um 1,8 Mio. EUR gestiegenen Umsatzerlöse (einschließlich Gebühren, Verbandsumlagen sowie Veränderungen der fertigen Erzeugnisse) zurückführen. Die Umsatzerlöse aus Verkäufen stiegen um 1.147 TEUR auf 4.893 TEUR aufgrund der gestiegenen Preise am Markt, die Umsatzerlöse aus der Abholung von Schlachtabfällen erhöhten sich um 383 TEUR auf 4.698 TEUR. Beim Fleischknochenmehl, das 2011 ausschließlich als organischer NP-Dünger K2 über eine Vertriebsgemeinschaft vermarktet wurde, stieg der erzielte Erlös pro Tonne um 82%. Das Tierfett aus K2-Rohstoffen wurde im innergemeinschaftlichen Verkehr in die Niederlande gebracht und dort für die Biodieselproduktion verwendet. Hier stieg der Erlös pro Tonne um 36%.

Technisch-wirtschaftliche Kennzahlen:

Technisch-wirtschaftliche Kennzahlen
2011
2010
Einwohnerzahl des Versorgungsgebietes
4.472.652
4.473.759
Tierbestand im EinzugsgebietSt.
1.036.528
1.136.229
Rohwarenmenge (Schlachtabfälle und Tierkörper) t/a
55.597
55.249
Produktion Tiermehlt/a
12.998
12.065
Produktion Tierfettt/a
6.153
6.508
Betriebszeit (Schlachtabfälle und Tierkörper)h/a
4.126
4.297
Durchschnittl. Rohwarenmenget/h
13,47
12,85
Durchschnittl. Fertigproduktmenge (Tiermehl und Tierfett)t/h
4,64
4,32


Investitionen

Der Neubau des Kesselhauses sowie die Dampfkesselanlage mit dem Mehrstoffbrenner konnten im Jahr 2011 fertig gestellt werden; dadurch konnte der Einsatz des Erdgases bereits nach kurzer Zeit reduziert werden. Der Ansatz der Anlagen im Bau in der Bilanz sank deshalb um 2.790 TEUR auf 224 TEUR, die maschinellen Anlagen stiegen um gut 2 Mio. EUR.


Verbandsumlage

Die vom Verband nach § 19 Abs. 1 GKZ zu erhebende Umlage dient zur Finanzierung des ungedeckten Aufwandes aus der Falltierentsorgung und wird jährlich aufgrund einer Kostenstellenrechnung festgestellt. Umlagemaßstab ist die Summe aus Einwohnerzahl und Tierbestand. Die Verbandsumlage erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 200 TEUR auf 3.100 TEUR.

Die Verbandsumlage für 2013 soll auf 2.800 TEUR festgesetzt werden (Vj. 3.100 TEUR). Auf die LHS entfällt dabei ein Anteil von 309.733 EUR, dies entspricht
11,062 % (Vj. 339.512 EUR; dies entspricht 10,952 %). Über- oder Unterdeckungen werden nach dem KAG innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen.

Das Referat RSO hat der Vorlage zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen



Jahresabschluss 2011 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht)


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Lagebericht 2011.docLagebericht 2011.docAnhang zur Bilanz.docAnhang zur Bilanz.docKopie von GuV 31.12.2011.xlsxKopie von GuV 31.12.2011.xlsxKopie von Bilanz 31.12.2011.xlsxKopie von Bilanz 31.12.2011.xlsx