Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 4611-08
GRDrs
23/2019
Stuttgart,
01/21/2019
Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Absicherung von
Zuschüssen aus Investitionsprogrammen des Bundes zur
Kinderbetreuungsfinanzierung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
06.02.2019
Beschlußantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt die in der Begründung dargestellten
Ausfallbürgschaften für vier Kindertageseinrichtungen der Himpelchen und
Pimpelchen gGmbH zur Absicherung von Zuschüssen aus Investitionsprogrammen des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle.
2. Für die Übernahme der Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr in
Höhe von 0,5 % der Bürgschaftssumme.
Begründung:
Ausgangslage
Zur Förderung eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsangeboten für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege hat der Bund bereits mehrere Förderprogramme aufgelegt.
Zur Sicherung möglicher Rückforderungsansprüche wird von den Zuwendungsnehmern eine Sicherheitsleistung verlangt. Sofern diese nicht dinglich auf dem Grundstück des geförderten Objekts erfolgen kann, muss die Sicherung in Form einer Ausfallbürgschaft erfolgen.
Die Kosten für eine Absicherung über eine Bankbürgschaft müsste der Träger aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst derartige Kosten bisher nicht. Daher verbleibt für die Sicherung des Rückzahlungsanspruchs nur eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt, sofern die geförderte Maßnahme in der städtischen Bedarfsplanung ist. Aufgrund der von den Zuschussempfängern zu erfüllenden Voraussetzungen für die Bundesförderung kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Inanspruchnahme der Stadt aus solchen Bürgschaften nicht zu rechnen ist.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits zahlreiche Ausfallbürgschaften im Rahmen des Ausbaus der Betreuungsangebote übernommen (vgl. GRDrs. 937/2008, 737/2015, 54/2017 und 79/2018).
Für die Bürgschaftsübernahme erhebt die Stadt jeweils eine einmalige Gebühr von 0,5% des verbürgten Betrages. Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 88 Abs. 2 GemO, wenn im Einzelfall mehr als 90.000 EUR verbürgt werden.
Sachverhalt
Für vier Kindertageseinrichtungen der Himpelchen und Pimpelchen GbR wurden in den Jahren 2012 und 2013 Bundeszuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gewährt. Seinerzeit konnten keine städtischen Bürgschaften übernommen werden, da die Einrichtungen nicht in der Bedarfsplanung der Landeshauptstadt Stuttgart enthalten waren. Folglich mussten die Zuschüsse vom Träger über Bankbürgschaften abgesichert werden. Zum 01.01.2018 hat ein Trägerwechsel von der Himpelchen und Pimpelchen GbR auf die Himpelchen und Pimpelchen gGmbH stattgefunden und die Einrichtungen sind in der Bedarfsplanung enthalten. Die bestehenden Bankbürgschaften sollen nun durch kommunale Bürgschaften ersetzt werden. Die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsübernahme durch die Landeshauptstadt Stuttgart sind erfüllt.
Die Ausfallbürgschaften werden in Höhe des Restwertes zum 01.01.2018 bis zum Ablauf der jeweiligen Zweckbindung des Zuschusses übernommen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen und Zuschüsse:
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Kindertagesstätte Forststraße, Zuschuss von 51.115 EUR,
Restwert zum 01.01.2018: 36.632 EUR
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Kindertagesstätte Augustenstraße, Zuschuss von 70.873 EUR,
Restwert zum 01.01.2018: 52.848 EUR
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Kindertagesstätte Rosenbergstraße, Zuschuss von 95.391 EUR,
Restwert zum 01.01.2018: 76.323 EUR
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Kindertagesstätte Katzenbachstraße, Zuschuss von 238.000 EUR
Restwert zum 01.01.2018: 200.079 EUR
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen
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