Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
310
8
VerhandlungDrucksache:
257/2017
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 26.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Neubau 6-gruppige Tageseinrichtung für Kinder Frauenstegstraße 50 in Stuttgart-Zuffenhausen
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.06.2017, nicht öffentlich, Nr. 62
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.07.2017, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.07.2017, öffentlich, Nr. 382
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 14.06.2017, GRDrs 257/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Frauenstegstraße 50 in Stuttgart-Zuffenhausen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der SELBMANN ARCHITEK-TUR GbR sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom
2. Mai 2017 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.100.000 € wird zugestimmt.


Darin enthalten sind Kosten für die Außenanlagen (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 286.000 € und Einrichtungskosten in Höhe von 150.000 €.

2. Von den 4.100.000 € Gesamtkosten sind 135.000 € im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 510 – Jugendamt beim Projekt 7.519365.914 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2014/2015 und 3.965.000 € beim Projekt 7.519365.916 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2016/2017, Ausz.Gr. 7873 – Sonstige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233323 "Kita Zuffenh Frauenstegstr. 50, Neubau" umgesetzt. 3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50% der Bauleistungen wird zugestimmt.

4. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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