Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
841/2012
Stuttgart,
02/19/2013
Altlastensanierung Kraftwerk Gaisburg, Teilfläche Kohlebandbrücke, Stuttgart-Ost
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.03.2013
20.03.2013
21.03.2013
Beschlußantrag:
1. Der Altlastensanierung, Förderabschnitt 1, Bauabschnitte 1 und 2 auf dem Werksgelände der EnBW Kraftwerke AG des Kraftwerks Gaisburg im Bereich der Kohlebandbrücke, dem dafür notwendigen Analysenaufwand und den erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtaufwand von 12.100.000 EUR wird zugestimmt.
2. Die Maßnahme wird vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 8.661.000 EUR (75 v. H.) gefördert. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand von 3.439.000 EUR, der über die Rückstellung für Altlastensanierungen gedeckt ist.
3. Die Zuweisung wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr. 31400 wie folgt vereinnahmt:
Jahr 2013
500.000 EUR
Jahr 2014
5.500.000 EUR
Jahr 2015
2.061.000
EUR
Jahr 2016
600.00 EUR
4. Der Gesamtaufwand von 12.100.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 wie folgt ausbezahlt:
Jahr 2013
500.000 EUR
Jahr 2014
5.500.000 EUR
Jahr 2015
5.500.000 EUR
Jahr 2016
600.000 EUR
Begründung:
Auf dem Gelände der EnBW Kraftwerke AG in Stuttgart-Ost, im Bereich der ehemaligen Kohlebandbrücke, liegen erhebliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen vor, die durch Auffüllung von Kiesgruben mit Gaswerksrückständen aus Gaswerksteer und Benzolabscheidung (Schadstoffe u. a. BTEX, PAK15, Naphthalin, Phenole, Cyanide und Ammonium) in den 1930er Jahren aus dem ehemaligen städtischen Gaswerk Gaisburg entstanden sind.
Die Altablagerung „Kraftwerksgelände Ost – Teilfläche Kohlebandbrücke“ (ISAS – Informationssystem Altlasten Stuttgart – Flächennummer 523_2), Langwiesenweg / Uferstraße in Stuttgart-Ost liegt auf einer ehemaligen städtischen Fläche. Die Stadt ist daher als ehemalige polizeipflichtige Handlungsstörerin (Verursacherprinzip) anzusehen und somit sanierungspflichtig.
Die Bewertungskommission Altlasten hat die Sanierung des Schadensbereiches durch konventionellen Aushub (bis in eine Tiefe von 7 m) mit begleitender hydraulischer Sicherung beschlossen. Das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart führt die Sanierung gemäß den Vorgaben des Amts für Umweltschutz (AfU) durch.
Die Maßnahme wird nach den Förderrichtlinien Altlasten vom Regierungspräsidium Stuttgart gefördert und ist in zwei Förderabschnitte geteilt. Die Sanierung des kontaminierten Bodens erfolgt zunächst im Förderabschnitt 1 in zwei Teilbereichen (BA 1 + 2). Hierbei wird der Boden zuerst durch Voraushub oberhalb des Grundwasserdruckspiegels abgetragen, anschließend erfolgt der Tiefenaushub im gesättigten Bereich. Dabei fallen rd. 70.000 to kontaminierter Boden an, der gemäß seiner Schadstoffbelastung entsorgt wird. Das anfallende kontaminierte Grundwasser wird über eine Grundwasserreinigungsanlage gereinigt.
Der restliche Schadensbereich, rd. 24.000 to kontaminierter Boden im Bereich des Bauwerks Kohlebandbrücke, soll in einem 3. Bauabschnitt (Förderabschnitt 2) voraussichtlich ab 2016 ausgehoben werden. Der Antrag auf Förderung wird 2015 vom AfU gestellt.
Begleitend zur Aushubmaßnahme wird das Grundwasser im Abstrom des Schadensbereiches durch Betrieb einer weiteren Grundwasserreinigungsanlage hydraulisch gesichert.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erfolgt die fachtechnische Kontrolle im Grundwasserabstrom. Sofern die dafür erforderlichen Schadstoffgehalte nicht eingehalten werden, wird die hydraulische Sicherung fortgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Bauabschnitte 1 und 2
Der geschätzte Aufwand für die Altlastensanierung der Bauabschnitte 1 und 2 beträgt einschließlich 489.170 EUR für Unvorhergesehenes insgesamt 12.100.000 EUR. Die Maßnahme wird nach den Förderrichtlinien Altlasten vom Regierungspräsidium Stuttgart gefördert. Mit dem Förderbescheid vom 6. November 2012 wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 8.661.336 EUR (75 v. H.) bewilligt. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand von 3.438.664 EUR.
Die Zuweisung wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr. 31400 vereinnahmt. Die eingehenden Förderbeträge werden der Rückstellung zugeführt.
Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 durch Entnahme aus der Altlastensanierungsrückstellung gedeckt. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe der tatsächlich gebuchten Aufwendungen berücksichtigt.
Kontierung
Aufwand
Zuweisung Land
PS-Nr.
4.665611.800.002.02.12
4.665611.800.002.02.12
Auftrag SAP:
66A9680053
66E9680004
Kostenstelle:
66086141
66086141
Sachkonto:
42910200
31410000
ISAS-Nr.
523_2
523_2
Projekt-Nr.
U130822X0010
Bauabschnitt 3
Die Kosten für den 3. Bauabschnitt belaufen sich nach heutigem Stand auf ca. 4.700.000 EUR. Eine Förderung durch das Land ist bis zu 75 % möglich. Die Beantragung der Fördermittel ist für das Jahr 2015 vorgesehen.
Beteiligte Stellen
Referat StU, Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Kostenschätzung
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20130114#66-8.14#GRDrs 841_2012_Anlage1 Kostenschätzung.pdf