Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 291/2016
Stuttgart,
06/20/2016



Einrichtung weiterer Ganztagsgrundschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich06.07.2016



Beschlußantrag:
  1. Der Antragstellung zum 01.10.2016 und damit der Einrichtung einer Ganztags-
    grundschule in Wahlform an der Franz-Schubert-Schule zum Schuljahr 2017/18 wird zugestimmt.
  2. Der Antragstellung zum 01.10.2017 und damit der Einrichtung einer Ganztags-
    grundschule in Wahlform an der Rosenschule, der Pragschule, der Grundschule Mühlhausen, der Sommerrainschule und der Wilhelmsschule Wangen zum Schuljahr 2018/19 wird zugestimmt.
  3. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Franz-Schubert-Schule, der Sommerrainschule und der Wilhelmsschule Wangen wird dem städtischen Jugendamt übertragen.
  4. Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung sowie die Mittagessensorganisation der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Ganztagsschulen zu. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird im Endausbau von laufenden Mitteln in Höhe von 2,87 Mio. Euro (vgl. Anlage) ausgegangen. Die Mittelbereitstellung für die Schulen mit Antragszeitpunkt 2017 wird zum Doppelhaushalt 2018/19 vorgesehen. (Die Betriebsmittel für die Pragschule wurden bereits mit GRDrs. 590/2014 beschlossen und im Doppelhaushalt 2016/17 berücksichtigt).
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des Modellraumprogramms sowie des städtischen Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die Franz-Schubert-Schule, die Rosenschule, die Pragschule, die Grundschule Mühlhausen, die Sommerrainschule und die Wilhelmsschule Wangen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) aufzunehmen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die entsprechenden Kosten i.d.R. im Rahmen von kombinierten Vorprojekt-/ Projektbeschlüssen den gemeinderätlichen Gremien berichten.


Begründung:


Ausgangssituation

Um den stetig wachsenden Bedarf an ganztägiger Betreuung von Grundschulkindern zu decken und die Koppelung von Pädagogik und Betreuung optimal zu gewährleisten, hat der Gemeinderat 2011 den sukzessiven Ausbau von Ganztagsgrundschulen in Stuttgart bis 2020 beschlossen. Dadurch werden in den nächsten Jahren alle anderen Betreuungsarten für Grundschulkinder von der Ganztagsgrundschule abgelöst. Mittelfristig wird es daher nur noch die gesetzliche Ganztagsgrundschule (bis 15 Uhr oder 16 Uhr mit hinzu buchbaren Angeboten der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) und die Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr geben.

Um zügig mit den Planungen beginnen zu können, gleichzeitig aber eine gewisse Planungssicherheit für die erforderlichen hohen Investitionsmaßnahmen zu haben, muss die Erklärung durch den Schulkonferenzbeschluss mehr Verbindlichkeit besitzen. Die Schulen fassen daher künftig frühzeitig den Schulkonferenzbeschluss und unterzeichnen eine Verbindlichkeitserklärung. In dieser Erklärung verpflichtet sich die Schulleitung, sich auch nach dem Beschluss weiter intensiv für die Umwandlung ihrer Schule in eine Ganztagsgrundschule einzusetzen und in der Schulgemeinde nachdrücklich auf die Folgen bei einem möglichen Stimmungswandel hinzuweisen, nämlich den sofortigen Stopp sämtlicher Planungen und sonstigen Tätigkeiten für die bauliche Anpassung an den Ganztagsbetrieb.

Zusammenfassend ergibt sich daher folgendes künftiges Verfahren zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule:

Die Verwaltung schlägt vor, die Franz-Schubert-Schule als Ganztagsgrundschule in der Wahlform (4 Tage à 8 Zeitstunden) zum Antragszeitpunkt 01.10.2016 beim Regierungs-präsidium zu beantragen.

Der positive Beschluss der Schulkonferenz vom 12.05.2016 zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule an der Franz-Schubert-Schule liegt vor, ebenso die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärung.



Die Verwaltung schlägt vor, folgende Schulen zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2017 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

Wilhelmsschule Wangen (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
Der positive Beschluss der Schulkonferenz vom 21.04.2016 zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule liegt vor, ebenso die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärung.

Rosenschule (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
Der positive Beschluss der Schulkonferenz vom 21.03.2016 zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule liegt vor, ebenso die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärung.

Sommerrainschule (Form der Ganztagsschule und Zeitmodell wird bis zur Antragstellung 2017 erarbeitet)
Der positive Beschluss der Schulkonferenz vom 21.03.2016 zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule liegt vor, ebenso die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärung.

Grundschule Mühlhausen (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung 2017 erarbeitet)
Der positive Beschluss der Schulkonferenz vom 27.10.2015 zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule liegt vor, ebenso die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärung.

Pragschule (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
Der positive Beschluss der Schulkonferenz vom 10.05.2016 zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule liegt vor, ebenso die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärung.


Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde festgelegt, dass der Stuttgarter Gemeinderat die abschließende Entscheidung über die Trägerschaft an den einzelnen Schulen trifft.

Die Sommerrainschule hat bislang einen Hort an der Schule, welcher vom städtischen Jugendamt betrieben wird. Die Franz-Schubert-Schule und die Wilhelmsschule Wangen haben als Zwischenschritt auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule die Einrichtung eines Schülerhauses mit dem Träger Jugendamt gewählt. Den Schulen ist es sehr wichtig, gemeinsam mit dem bewährten Träger das pädagogische Konzept in Richtung Ganztagsschule weiterzuentwickeln und auch das bereits im Schülerhaus bzw. Hort eingesetzte Personal in der Ganztagsschule zu behalten.

Für die Rosenschule und die Grundschule Mühlhausen ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.

Für die Pragschule wurde die Trägerschaft bereits beschlossen (GRDrs. 590/2014).



Finanzielle Auswirkungen

Laufende Mittel:
vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel. In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau in Höhe von rund 2,87 Mio. Euro dargestellt. Die laufenden Mittel für die Pragschule wurden bereits mit GRDrs. 590/2014 beschlossen und im Doppelhaushalt 2016/17 berücksichtigt.

Investive Mittel:
Für die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule an der Pragschule stehen finanzielle Mittel im Rahmen der im DHH 2014/15 beschlossenen 3. Ausbaustufe für Ganztagsschulen (Projektnummer 7.401908) zur Verfügung. Für die Maßnahmen an der Franz-Schubert-Schule, der Rosenschule, der Grundschule Mühlhausen, der Sommerrainschule und der Wilhelmsschule Wangen stehen entsprechende Mittel im Rahmen der im DHH 2016/2017 beschlossenen 4. Ausbaustufe für Ganztagsschulen (Projektnummer 7.401909) zur Verfügung.

Folgelasten:
Da die einzelnen Vorhaben noch mit der Schule zu konkretisieren sind, können die Folgelasten (bspw. für Reinigung, Energie – entsprechend GRDrs. 199/2011 Anlage 1, Seite 40 ist hier von Kosten in Höhe von 16.000 Euro jährlich auszugehen -, EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten, Bauunterhaltung, Stellenanteile Sekretariat / Hausmeister / Wartung) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden.


Die Referate AK, T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.



In Vertretung





Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlage
Übersicht über die benötigten laufenden finanziellen Mittel





Beteiligte Stellen

WFB, AK und T




i.V. Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1

<Anlagen>



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Anlage 1 Laufende Mittel.pdfAnlage 1 Laufende Mittel.pdf[