Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5622-21
GRDrs 235/2018
Stuttgart,
03/20/2018



Stuttgarter Sportförderung;
Tennisclub Doggenburg Stuttgart e. V. (TC Doggenburg)
Erneuerung der Tennishallen-Beleuchtung sowie Sanierung des Umkleidebereichs der Tennisfreiplätze im Stadtbezirk Stuttgart-Nord




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.04.2018
18.04.2018



Beschlußantrag:

1. Dem TC Doggenburg wird zur Erneuerung der Tennishallen-Beleuchtung sowie zur Sanierung des Umkleidebereichs der Tennisfreiplätze im Stadtbezirk Stuttgart-Nord ein städtischer Zuschuss in Höhe von 99.000 EUR bewilligt. 2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 99.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:



1. Angaben zum Verein

Der TC Doggenburg hat derzeit 778 Mitglieder. Davon sind 258 (rund 33,16 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Das Sportgelände des TC Doggenburg befindet sich in der Feuerbacher Heide 19 in Stuttgart-Nord. Das Vereinsgelände umfasst 11 Tennisfreiplätze, eine Ballwand zum Tennistraining, eine 3-Feld-Tennishalle und ein Clubhaus.

Der TC Doggenburg nimmt mit insgesamt 26 Mannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Tennis-Bunds teil.



2. Angaben zu den beiden Bauvorhaben


2.1 Tennishallen-Beleuchtung

Die bestehende Beleuchtungsanlage der vereinseigenen 3-Feld-Tennishalle ist altersbedingt in einem schlechten Zustand und verursacht hohe laufende Kosten für den Verein. Neben hohen Wartungskosten für zunehmende Reparaturarbeiten und Leuchtmittel entstehen dem TC Doggenburg auch unverhältnismäßig hohe Energieaufwendungen durch die zwischenzeitlich veraltete Technik. Darüber hinaus sind einige Ersatzteile für die Beleuchtungsanlage nicht mehr im Handel verfügbar, sodass die Beleuchtung teilweise nicht mehr funktionsfähig ist und damit unzureichende Lichtverhältnisse für den Turnierbetrieb in der Tennishalle bestehen. Auch die Ballwurfsicherheit der Anlage kann aufgrund der marode Gehäuse der Leuchten nicht mehr gewährleistet werden.

Eine Erneuerung der Tennishallen-Beleuchtung ist deshalb dringend notwendig und geboten. Mit der Erneuerung der Beleuchtung soll die Umstellung auf LED-Technik erfolgen. Da die vorhandenen Leitungen und Verteiler nicht mehr dem heutigen technischen Standard entsprechen, muss darüber hinaus auch die Elektrik der 3-Feld-Tennishalle saniert werden.

Da die Tennishalle bei entsprechender Witterung als Ausweich-Spielort für den Rundenspielbetrieb dient, soll die Erneuerung der Beleuchtungsanlage innerhalb der Sommerferien 2018 durchgeführt werden.


2.2 Umkleidebereich der Tennisfreiplätze

Der Umkleidebereich der Tennisfreiplätze befindet sich im über 54 Jahre alten Clubhaus des TC Doggenburg. Durch einen defekten Warmwasserspeicher wurde festgestellt, dass sich das Rohrleitungssystem des Umkleidebereichs in einem schlechten Zustand befindet und dringend saniert werden muss.

In Verbindung mit der Sanierung der Rohrleitungen sollen auch die Elektroleitungen sowie die WC-Trennwände erneuert werden, da diese aufgrund ihres Alters bzw. ihrer Bausubstanz nicht mehr den heutigen Standards entsprechen.

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde dem Verein am 24. November 2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Ziel des Vereins ist es, die Sanierung vor Beginn der Freiluftsaison im Mai 2018 fertig zu stellen, damit möglichst wenig Einschränkungen für den Freiluft-Tennisbetrieb bestehen.

Finanzielle Auswirkungen



Tennishallen-Beleuchtung

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rund 226.100 € brutto. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins ergeben sich Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 190.000 €. Diese Kosten werden durch Eigenmittel sowie durch Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart, des Württembergischen Landessportbundes und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert. Der städtische Zuschuss von 57.000 EUR (30 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins wird der Zuschuss aus den Netto-Baukosten berechnet.

Eigenmittel 57.719 EUR
Bundes-Zuschuss 55.781 EUR
WLSB-Zuschuss 19.500 EUR
Städtischer Zuschuss 57.000 EUR

Gesamtfinanzierung 190.000 EUR (unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs)



Umkleidebereich der Tennisfreiplätze

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 105.000 € brutto. Diese Kosten werden durch Eigenmittel sowie durch Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert. Der städtische Zuschuss von 42.000 EUR (40 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Eigenmittel 31.440 EUR
WLSB-Zuschuss 31.560 EUR
Städtischer Zuschuss 42.000 EUR

Gesamtfinanzierung 105.000 EUR



Die zur Gesamtfinanzierung beider Vorhaben benötigten Eigenmittel (Eigenkapital und Darlehen) wurden nachgewiesen.

Der Zuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Erneuerung der Tennishallen-Beleuchtung wird nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016 gewährt. Gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 26. Februar 2018 wird dem Verein die Zuwendung in Höhe von 55.781 EUR im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Der Verein ist in der Lage, den Bundeszuschuss mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Über die Gewährung der Landeszuschüsse durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, die geplanten Landeszuschüsse (Auszahlung voraussichtlich 2020 und 2021) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren zu können.

Der Investitionszuschuss der Stadt beträgt insgesamt 99.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Damit ist die Vollfinanzierung beider Vorhaben gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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