Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0045-01
GRDrs 16/2017
-Neufassung-
Stuttgart,
03/14/2017



Zuschuss an den Ring politischer Jugend für das Jahr 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.03.2017



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2015 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 3.264,07 gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist: Junge Union 1.404,18 €, Jungsozialisten 1.182,70 €, Junge Liberale 73,14 € und Grüne Jugend 604,05 €. Die Linksjugend [’solid] hat nach eigenen Angaben für das Abrechnungsjahr 2015 keine zuschussfähigen Aufwendungen eingereicht. 2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2016 THH 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – gedeckt.
3. Für den Zuschuss gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.



Begründung:


Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart hat Zuschüsse für das Jahr 2015 beantragt.
Die Abrechungsunterlagen für 2015 sind rechtzeitig zum 30. September 2016 eingereicht worden.

Der RpJ Kreissausschuss Stuttgart besteht seit der Jahreshauptversammlung im April 2015 aus den Mitgliedsorganisationen der Jungen Union, der Jungsozialisten, der Jungen Liberalen, der Grünen Jugend und der Linksjugend [’solid] Stuttgart.


Zuschuss für das Kalenderjahr 2015

Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:


Für das Kalenderjahr 2015 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:
Junge Union
1.404,18 €
Jungsozialisten
1.182,70 €
Junge Liberale
73,14 €
Grüne Jugend
604,05 €
Linksjugend [’solid]
0 €
Gesamt
3.264,07 €

Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf.
Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkannte Aufwen-dungenMaß-gebliche GR-Sitzerechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 46 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je Sitz =
282,61 € (gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenVerteilung noch nicht ausge-schöpfter Mittel
(Differenz 13.000 zu 3.264,07
= 9.735,93
(211,65 € pro GR-Sitz)
weiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union
1.404,18 €
17
1.404,18 € (höchst mögl. Betrag wäre 4804,35 €)--
1.404,18 €
Jung-sozialisten
1.182,70 €
9
1.182,70 €
(höchst mögl. Betrag wäre 2.543,48 €)
--
1.182,70 €
Junge Liberale
73,14 €
3
73,14 €
(höchst mögl. Betrag wäre 847,83 €)
--
73,14 €
Grüne Jugend
604,05 €
14
604,05 €
(höchst mögl. Betrag wäre 3956,52 €)
--
604,05 €
Linksjugend [’solid]
0 €
3
0 €
(höchst mögl. Betrag wäre 847,83 €)
0 €
Gesamt
3.264,07 €
46
3.264,07 € --
3.264,07 €

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss für das Jahr 2015 auf 3.264,07 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.



Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird mit Budgetmitteln des THH 100 – Haupt- und Personalamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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