Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 404/2020
Stuttgart,
05/19/2020



Förderbereich I des Qualitätsentwicklungsfonds;
Behandlung zusätzlicher Landesmittel für Kitas und Grundschulen im Rahmen der Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.05.2020



Beschlußantrag:

Die Landesmittel für Kitas zum Zweck der Kooperation mit den Grundschulen aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie die Landesmittel für Grundschulen –ebenfalls zum Zweck der Kooperation mit den Kitas- werden nicht auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden in den Pädagogischen Verbünden und in den Bildungshäusern angerechnet.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausgangslage

Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung hat das Land zusätzliche Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen über § 29 b Finanzausgleichsgesetz (FAG) bereitgestellt. Jede mit einer Grundschule kooperierende Kita in freier Trägerschaft erhält seit 1.10.2019 zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 1.000 € pro Jahr für diesen Zweck.
Jede Grundschule erhält seit dem Schuljahr 2012/13 unabhängig von ihrer Größe und von der Anzahl der mit ihr kooperierenden Kitas eine Lehrer*innenstunde für die Durchführung der Kooperationsaufgaben.

Regelungsbedarf für das weitere Vorgehen in Stuttgart

Vor diesem Hintergrund steht die Klärung der Frage an, ob diese zusätzlichen Landesmittel auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden in den geförderten Kitas und Grundschulen nach dem Qualitätsentwicklungsfonds angerechnet werden oder ob das bisherige Förderkontingent (nämlich zusätzlich 2 Erzieher*innenstunden pro teilnehmender Gruppe bzw. zusätzlich 2 Lehrer*innenstunden pro Klasse im Anfangsunterricht) beibehalten wird.

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, von einer Anrechnung der Landesmittel auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden abzusehen:
Sollten die Landesmittel nach § 29 b FAG (1.000 € pro Kita) und die Lehrer*innenstunden (eine Stunde pro. Grundschule) angerechnet werden, würde dies bei den bestehenden Pädagogischen Verbünden und Bildungshäusern zu einer Minderausgabe von jährlich rund 29.000 € aus dem Qualitätsentwicklungsfonds führen. Die derzeit neu zu gründenden Standorte für Pädagogische Verbünde sind darin noch nicht enthalten.

Die folgende Tabelle gibt dazu eine Übersicht:

Aktueller Gesamt-
aufwand
pro Jahr
Landesmittel
Gesamtaufwand nach Abzug der Landesmittel pro Jahr
Pädag. Verbünde
Erz.std
84.700 €
60 ES/Woche
12 Kitas
12.000 €
72.700 €
Lehr.std
82.900 €
42 LS/Woche
4 Grundschulen
4 LS:
8.000 €
(gerundet)
74.900 €
38 LS/Woche
Summe
167.600 €
20.000 €
147.600 €
Bildungs-häuser
Erz.std
84.700 €
60 ES/Woche
9 Kitas
9.000 €
75.700 €
Lehr.std
- -
- -
Summe
84.700 €
9.000 €
75.700 €
Gesamt
252.300 €
29.000 €
223.300 €

Der Vergabeausschuss hat im Umlaufverfahren mit Abschluss am 09.05.2020 einmütig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, die Landesmittel für Kitas zum Zweck der Kooperation mit den Grundschulen aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie die Landesmittel für Grundschulen -ebenfalls zum Zweck der Kooperation mit den Kitas- nicht auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden in den Pädagogischen Verbünden und in den Bildungshäusern anzurechnen.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

keine

<Anlagen>



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