Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
404/2020
Stuttgart,
05/19/2020
Förderbereich I des Qualitätsentwicklungsfonds;
Behandlung zusätzlicher Landesmittel für Kitas und Grundschulen im Rahmen der Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
27.05.2020
Beschlußantrag:
Die Landesmittel für Kitas zum Zweck der Kooperation mit den Grundschulen aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie die Landesmittel für Grundschulen –ebenfalls zum Zweck der Kooperation mit den Kitas- werden nicht auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden in den Pädagogischen Verbünden und in den Bildungshäusern angerechnet.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ausgangslage
Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung hat das Land zusätzliche Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen über § 29 b Finanzausgleichsgesetz (FAG) bereitgestellt. Jede mit einer Grundschule kooperierende
Kita
in freier Trägerschaft erhält seit 1.10.2019 zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 1.000 € pro Jahr für diesen Zweck.
Jede
Grundschule
erhält seit dem Schuljahr 2012/13 unabhängig von ihrer Größe und von der Anzahl der mit ihr kooperierenden Kitas eine Lehrer*innenstunde für die Durchführung der Kooperationsaufgaben.
Regelungsbedarf für das weitere Vorgehen in Stuttgart
Vor diesem Hintergrund steht die Klärung der Frage an, ob diese zusätzlichen Landesmittel auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden in den geförderten Kitas und Grundschulen nach dem Qualitätsentwicklungsfonds angerechnet werden oder ob das bisherige Förderkontingent (nämlich zusätzlich 2 Erzieher*innenstunden pro teilnehmender Gruppe bzw. zusätzlich 2 Lehrer*innenstunden pro Klasse im Anfangsunterricht) beibehalten wird.
Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor,
von einer Anrechnung
der Landesmittel auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden
abzusehen
:
·
Die Landesmittel nach der VwV Kooperation müssen von den Kita-Trägern nicht für eine verbesserte Personalausstattung verwendet werden. Somit können sie auch zur Verbesserung der Sachausstattung verwendet werden. Demgegenüber sind die Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds zwingend in zusätzliches pädagogisches Personal und damit in eine intensivierte Betreuung der Kinder zu investieren
·
Grundschulen arbeiten auch mit weiteren Kitas zusammen, die nicht dem jeweiligen Verbund angeschlossen sind. Dafür wird die zusätzliche Lehrer*innenstunde benötigt.
Auch das Land bewilligt bei den von ihm finanzierten Bildungshäusern diese eine Stunde zusätzlich zu den dort schon geförderten Lehrer*innenstunden. Es findet hier keine Anrechnung statt
Sollten die Landesmittel nach § 29 b FAG (1.000 € pro Kita) und die Lehrer*innenstunden (eine Stunde pro. Grundschule) angerechnet werden, würde dies bei den bestehenden Pädagogischen Verbünden und Bildungshäusern zu einer Minderausgabe von jährlich rund 29.000 € aus dem Qualitätsentwicklungsfonds führen. Die derzeit neu zu gründenden Standorte für Pädagogische Verbünde sind darin noch nicht enthalten.
Die folgende Tabelle gibt dazu eine Übersicht:
Aktueller Gesamt-
aufwand
pro Jahr
Landesmittel
Gesamtaufwand nach Abzug der Landesmittel pro Jahr
Pädag. Verbünde
Erz.std
84.700 €
60 ES/Woche
12 Kitas
12.000 €
72.700 €
Lehr.std
82.900 €
42 LS/Woche
4 Grundschulen
4 LS:
8.000 €
(gerundet)
74.900 €
38 LS/Woche
Summe
167.600 €
20.000 €
147.600 €
Bildungs-häuser
Erz.std
84.700 €
60 ES/Woche
9 Kitas
9.000 €
75.700 €
Lehr.std
- -
- -
Summe
84.700 €
9.000 €
75.700 €
Gesamt
252.300 €
29.000 €
223.300 €
Der Vergabeausschuss hat im Umlaufverfahren mit Abschluss am 09.05.2020 einmütig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, die Landesmittel für Kitas zum Zweck der Kooperation mit den Grundschulen aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie die Landesmittel für Grundschulen -ebenfalls zum Zweck der Kooperation mit den Kitas- nicht auf die Erzieher*innen- und Lehrer*innenstunden in den Pädagogischen Verbünden und in den Bildungshäusern anzurechnen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
keine
<Anlagen>
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