Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 93/2018
Stuttgart,
09/24/2018



Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grundschule der Wilhelmsschule Wangen (GWRS)
- Bericht zur Schulsituation
- Erweiterung der Zügigkeit
- Vorprojektbeschluss zur baulichen Erweiterung und Sanierung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Wangen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.10.2018
15.10.2018
23.10.2018
24.10.2018



Beschlußantrag:

1. Von der Schulentwicklung und der Raumsituation an der Wilhelmsschule Wangen (GWRS) wird Kenntnis genommen.

2. Von der Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule auf 4 Züge wird zustimmend Kenntnis genommen.

3. Von den Ergebnissen der baulichen Bedarfsermittlung durch das Hochbauamt mit dem Architekturbüro Heni Architekten wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlage 1).

4a. Dem Gesamtraumprogramm (Anlage 2) für eine 4-zügige Ganztagsgrundschule und eine 1-zügige Werkrealschule mit drei Sonderklassen und einer Gesamtprogrammfläche von 3.366 m² - 3.855 m² wird zugestimmt.
4b. Das Raumprogramm für die Erweiterung der Wilhelmsschule Wangen zur Ganztagsschule mit einer Programmfläche von 980 m² (Anlage 2) sowie die erforderlichen Umstrukturierungen im Bestand werden beschlossen.

5. Der Weiterplanung der Gesamtentwicklung der Wilhelmsschule Wangen mit einem Erweiterungsbau und Umstrukturierungen in Bau III (zusammen 1. Bauabschnitt = 1. BA) sowie Umstrukturierungen und Sanierungen in Bau I, Bau II und dem Altbau (zusammen 2. Bauabschnitt = 2. BA) mit einem Gesamtvolumen von rd. 19,5 Mio. Euro brutto (Aufteilung der Kosten Seite 6) wird zugestimmt.

6. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens) mit Gestaltungsanteil für die Gesamtmaßnahme auf Grundlage der Variante „Anbau an Bau II“ aus der baulichen Bedarfsermittlung beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung der o.g. Gesamtmaßnahme bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.

7. Für die Weiterplanung des Gesamtprojektes bis Leistungsphase 4 sowie für die Umsetzung des unter Ziffer 5 benannten 1. BA werden Mittel in Höhe von 9,8 Mio. Euro benötigt und diese stehen im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – anteilig zur Verfügung. Sie werden bei der Projektnummer 7.401187 – Wilhelmsschule Wangen, Umstrukturierung GTS – ausgewiesen.



Begründung:


I. Schulentwicklung und Raumsituation am Standort der Wilhelmsschule Wangen

Aktuelle Schul- und Schülerentwicklung
Im Stadtbezirk Wangen befindet sich die Grund- und Werkrealschule Wilhelmsschule Wangen.
Im Schuljahr 2017/18 werden an der Grundschule 294 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen und im Werkrealschulbereich 180 Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen beschult. Zur Schule gehören eine Grundschulförderklasse im Grundschulbereich sowie zwei Vorbereitungsklassen (VKL) im weiterführenden Bereich. Diese sind momentan aus Platzgründen an der Auschule, dem benachbarten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Förderschwerpunkt Lernen) in Untertürkheim, untergebracht.

Die aktuellen Schülerprognosen zeigen für die Grundschule einen Anstieg der Schülerzahlen von 3 auf 4 Grundschulzüge an. Ursächlich hierfür sind die auch stadtweit ansteigenden Altersjahrgangszahlen, die sich an der Wilhelmschule besonders deutlich auswirken und zu einer Erhöhung der Zügigkeit auf 4 Grundschulzüge führen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch kleinere Aufsiedlungen, die im Stadtbezirk anstehen und ggf. durch rückläufige Umschulungen nach Einrichtung der Ganztagsgrundschule.

Die in der Vergangenheit erkennbare Tendenz, dass sich die Altersjahrgangszahlen im Laufe der Zeit bis zur Einschulung der Kinder im Stadtbezirk reduzieren, ist so momentan nicht mehr erkennbar. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Kinder im Schulbezirk verbleiben wird. Bereits zum Schuljahr 2019/20 wird laut Prognose mit einer zusätzlichen vierten Eingangsklasse gerechnet.
Der Werkrealschulstandort stellt die letzte verbleibende Werkrealschule im Bereich des Oberen Neckars dar. Spätestens ab Klassenstufe 6 ist die Schule sehr stark nachgefragt. Ursächlich hierfür sind auch die erheblichen bildungspolitischen Veränderungsprozesse in der Sekundarstufe 1 der vergangenen Jahre. Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat die spürbar veränderte Nachfrage nach Werkrealschulen zwischenzeitlich zur Schließung oder Umwandlung von 28 Werkrealschulstandorten geführt. Stadtweit stehen nur noch 7 Werkrealschulstandorte zur Verfügung, die zusammen mit den bestehenden Realschulen und Gemeinschaftsschulen kaum mehr ausreichen, um der Nachfrage nach Schulplätzen in der Sekundarstufe 1 außerhalb der Schulart Gymnasium gerecht zu werden. Vor allem für Schulwechsler ab Klassenstufe 6 innerhalb der Sekundarstufe 1 stehen praktisch keine Schulplätze mehr zur Verfügung. Die Kapazitäten der Wilhelmschule Wangen werden daher auch langfristig als Schulplätze der Sekundarstufe 1 benötigt. Die zentrale Lage des Standorts und die gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz begünstigen diese langfristige Standortentscheidung.

Einrichtung zur Ganztagsgrundschule
Mit der GRDrs 291/2016 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 06.07.2016 der Einrichtung der Wilhelmsschule Wangen als Ganztagsgrundschule in Wahlform zugestimmt und entsprechende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb und entsprechende Investitionen zur Verfügung gestellt. Die Grundschule arbeitet seit dem Schuljahr 2013/14 als Schülerhaus und wird voraussichtlich zum Schuljahr 2020/21 mit dem sukzessiven Aufbau einer Ganztagsschule in Wahlform beginnen.

Raumsituation und Raumprogramm
Der Raumbedarf des Grundschulbereichs der Wilhelmsschule Wangen steigt durch die Einrichtung des Ganztagsgrundschulbetriebs und durch die Erhöhung der Zügigkeit. Mit dem Start des Ganztagsschulbetriebs und der Zunahme der Klassen im Grundschulbereich entsteht an der Schule ein räumliches Defizit. Nach dem Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg sowie des Stuttgarter Raumstandards für Ganztagsgrundschulen ergibt sich für die 4-zügige Grundschule und die 1-zügige Werkrealschule (zuzüglich Sonderklassen) ein Bedarf von 3.366 m² bis 3.855 m² Gesamtprogrammfläche (Anlage 2). Durch die Erweiterung der Zügigkeit wird hierbei eine zusätzliche Programmfläche von ca. 300 m² benötigt. Diese setzt sich aus zusätzlichen Klassenräumen, einem etwas größeren Lehrer- und Verwaltungsbereich sowie einem größeren Bedarf für den Info- und Technischen Bereich (Lehr- und Lernmittel etc.) zusammen. Für den Ganztagsbetrieb einer 4-zügige Ganztagsschule gibt es – unter Berücksichtigung der Werkrealschule – rechnerisch einen zusätzlichen Raumbedarf von 760 m² bis 785 m².

Im bisherigen Bestand kann ein Teil der Flächen (2.940 m²) untergebracht werden. Dabei werden strukturelle und pädagogisch-organisatorische Zusammenhänge bei der Flächenverteilung bereits berücksichtigt. Für den zu realisierenden Erweiterungsbau wird eine Programmfläche von 980 m² zu Grunde gelegt, die sich rechnerisch in Anteilen aus der Erweiterung der Zügigkeit und der Einrichtung des Ganztags zusammensetzt.

Aufgrund der Raumzuschnitte des Bestands ergibt sich ein strukturelles Raumdefizit, weshalb die für den Erweiterungsbau angesetzte Programmfläche zusammen mit der Bestandsfläche das Maximum der Gesamtprogrammfläche (3.855 m²) geringfügig überschreitet.


II. Erläuterungen zur baulichen Bedarfsermittlung und Beschreibung der Bauabschnitte

Bauliche Bedarfsermittlung
Die bauliche Bedarfsermittlung durch das Hochbauamt mit dem Architekturbüro Heni-Architekten aus Stuttgart hat am Standort der Wilhelmsschule Wangen unterschiedliche Konzepte für eine bauliche Erweiterung aufgezeigt. Grundlage ist die im Raumprogramm definierte Erweiterung der Zügigkeit und Einrichtung der Ganztagsschule sowie die mit der Schule erarbeiteten Anforderungen. Die drei untersuchten Varianten erbringen dabei den Flächennachweis anhand des Planungsauftrages, unterscheiden sich aber deutlich in der jeweils vorgeschlagenen baulichen Erweiterung und den damit verbundenen Raumstrukturen und funktionalen Zusammenhängen (Anlage 1).

In der Variante „2 Höfe“ werden Bau I und Bau II mittels zweier Erweiterungsbauten miteinander verbunden, es entstehen zwei neue Innenhöfe und direkte Verbindungen zwischen den beiden Bauten.

In der Variante „Nach Vorne“ wird Bau II um eine Funktionsspange ergänzt und eine Erweiterung zwischen Bau I und der Turnhalle vorgesehen. Abgesehen von der Verkleinerung des Hofes zwischen Bau I und Bau II werden in diesem Ansatz im Vergleich mehr Außenflächen erhalten.

In der Variante „Anbau an Bau II“ wird in Verlängerung von Bau II ein autarker Erweiterungsbau vorgesehen. In weiteren Schritten können dann die erforderlichen Umstrukturierungen im Bestand erfolgen.

Die Ergebnisse der baulichen Bedarfsermittlung wurden der Schulgemeinde vorgestellt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Weiterverfolgung der Planung auf der Basis der Variante „Anbau an Bau II“ entspricht den zwingenden Anforderungen nach einer raschen Realisierung. Zudem kann in dieser Lösung die Umsetzung des von der Schule erarbeiteten pädagogischen Konzeptes für die Erweiterung realisiert werden. Die im Beteiligungsprozess mit der Schule erarbeiteten Prioritäten werden unter planerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet und soweit als möglich umgesetzt. Darüber hinaus kann der Erweiterungsbau für die im 2. Bauabschnitt anstehenden Sanierungen im Bestand teilweise als Interimsquartier genutzt werden. Weiterhin sind der möglichst weitgehende Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und vor allem die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Lösungen zu betrachten.

Beschreibung der Bauabschnitte
Die steigenden Schülerzahlen und der Start in den Ganztag erfordern im ersten Schritt eine zeitnahe Lösung am Standort, die mit einem autarken Erweiterungsbau geschaffen werden kann und die im Anschluss eine Umstrukturierung und Sanierung im Bestand ermöglicht. Daher bietet sich eine Gliederung in Bauabschnitte wie folgt an:

Der 1. Bauabschnitt (1. BA) umfasst den Erweiterungsbau sowie die Umstrukturierung der Mensa und die Anpassung auf den künftigen Bedarf im Bau III. Dabei werden dem Erweiterungsbau 9 Unterrichtseinheiten, mehrere Ganztagsräume und 2 Fachräume mit Nebenräumen (Multifunktionsraum und Musiksaal) sowie ein Lehrerstützpunkt und Materialraum zu Grunde gelegt (Anlage 2). Die Erweiterung der Zügigkeit und die Einrichtung als Ganztagsschule bedingen, dass die in Bau III verortete Mensa (aus IZBB-Mitteln finanziert) im Bestand erweitert und umstrukturiert werden muss.

Gemäß der Grobkostenannahme zur baulichen Bedarfsermittlung ist für die Weiterplanung der Gesamtmaßnahme bis Leistungsphase 4 sowie für die Umsetzung des Bauabschnittes 1 mit Kosten in Höhe von 9,8 Mio. Euro brutto zu rechnen. In diesen Kosten sind die Außenanlagen sowie die Ausstattung und die Verlegung des Kleinspielfeldes enthalten. Diese Verlegung des Kleinspielfeldes wurde im Vorfeld vom Amt für Umweltschutz nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) untersucht und bestätigt.

Die Planung der Gesamtmaßnahme erfolgt bis Leistungsphase 4 (Bauantrag) um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (kein B-Plan) für die Ausführungsplanung verlässlich zu definieren und damit eine größere Kostensicherheit zu erreichen.

Als 2. Bauabschnitt (2. BA) folgen die in den Bestandsgebäuden Bau I, Bau II und Altbau notwendigen Umstrukturierungen für den Ganztag. In diesem Zusammenhang sind die Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden zu sehen. Im Rahmen des Sanierungsprogramms Stuttgarter Schulen ist eine Sanierung der Fenster und Dächer vorgesehen und daraus resultierend eine energetische Sanierung der Gebäudehülle von Bau I und Bau II. Außerdem ist die Einrichtung einer SAA-Anlage und einer mechatronischen Schließanlage vorgesehen. Im Zuge der Umstrukturierungen werden zudem eine Ergänzung der Elektro- und Datenversorgung und mindestens in Teilbereichen bauliche Maßnahmen und Erneuerungen der Wand-, Boden- und Deckenflächen erforderlich werden. Gemäß der Grobkostenannahme zur baulichen Bedarfsermittlung ist für die Umstrukturierung und Sanierung dieser Gebäudeteile mit Kosten für den 2.BA in Höhe von rund 9,7 Mio. Euro brutto zu rechnen. Die Umsetzung und Finanzierung ist über die Fortschreibung im Schulsanierungsprogramm (SSP) zu sichern.

Vorgesehene Zeitschiene:
Abschluss VgV-Verfahren voraussichtlich Herbst 2019
Projektbeschluss voraussichtlich Herbst 2020
Baubeschluss und Baubeginn 1. BA voraussichtlich Herbst 2021
Baubeginn 2. BA nach Fertigstellung 1. BA, vorauss. Herbst 2023

Da im 2. BA umfangreiche Umstrukturierungen und Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden nötig werden, können diese Maßnahmen nicht bei laufenden Unterrichtsbetrieb umgesetzt werden. Um die Belastungen der Schule und die Zeitdauer der Maßnahmen möglichst gering zu halten, wird eine größere Auslagerung von Klassen an die Steinenbergschule notwendig. Entsprechende Unterrichtseinheiten stehen in ausreichender Zahl und Qualität im gesamten Planbereich Oberen Neckar ausschließlich an diesem Standort zur Verfügung.

Aus Sicht der Verwaltung stehen am Standort der Schule weder ausreichend Räume noch Flächen für Interime dieser Größenordnung zur Verfügung. Das benachbarte Grundstück steht ebenfalls nicht für schulische Verwendung zur Verfügung, da hier Planungen für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (AWS) weit fortgeschritten sind.

Energiekonzept

Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den städtischen Richtlinien. Der Neubau und die Sanierungsmaßnahmen erfüllen die Mindestvorgaben des Energieerlasses bzw. der Energierichtlinie.
Das energetische Konzept ist zu entwickeln und mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen. Zur Baubeschlussvorlage wird das Konzept mit dem energetischen Datenblatt vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer vom Hochbauamt durchgeführten Grobkostenannahme für das Gesamtprojekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 19,5 Mio. Euro brutto zu rechnen.
In den Gesamtkosten sind enthalten:

Kostenrahmen in Mio. €Finanzierung
Planungskosten für die Gesamtmaßnahme bis Leistungsphase 4
1,4
GTS-Pauschale
7.401909
1. BA: Erweiterungsbau und Umstrukturierung der Mensa sowie Anpassung auf künftigen Bedarf in Bau III (inkl. Außenanlagen, Verlegung des Kleinspielfeldes sowie Ausstattung)
…. darunter durch Erweiterung der Zügigkeit
(30% des Flächenanteils der neuzubauenden
Programmfläche): 2,5 Mio. Euro

…. darunter durch Ganztagsmaßnahme (70%
des Flächenanteils der neuzubauenden Pro-
grammfläche): 5,9 Mio. Euro
8,4
2,5 Mio. Anmeldung zum Doppelhaushalt 2020/2021

5,9 Mio. GTS-Pauschale
7.401909
2. BA - Umstrukturierung und Sanierung der weiteren Gebäudeteile (Bau I, Bau II, Altbau, inkl. Außenanlagen und Ausstattung)
9,7
Mittel aus Schulsanierungsprogramm (SSP)
Gesamtsumme
19,5
In den Grobkostenannahme sind die Kosten der KG 600 berücksichtigt. Diese liegen für den 1.BA bei rd. 450.000 Euro und für den 2. BA bei rd. 200.000 Euro, zuzüglich 50.000 Euro für die Standard-EDV-Ausstattung einer Ganztagsgrundschule, insgesamt also bei rd. 700.000 €.

Die Bewilligung der Mittel im nächsten Doppelhaushalt ist Voraussetzung für die planmäßige Abwicklung und bauliche Umsetzung des 1. BA.

Für die weiteren Umstrukturierungen und Sanierungen im Bestand (2. BA) werden insgesamt 9,7 Mio. Euro benötigt. Diese werden im Rahmen der Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms finanziert. Im Zuge der Sanierungen wird eine vollständige Digitalisierung des Schulstandortes erfolgen, deren Finanzierung aus hierzu bereitgestellten Mitteln zum Ausbau der Digitalisierung möglich ist.

Förderung
Für dieses Vorhaben kann grundsätzlich mit der Gewährung von Schulbauförderung gerechnet werden. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung einen Antrag auf Schulbauförderung bzw. auf Förderung der Baumaßnahme für Ganztagsschulen stellen.

Folgelasten
Auf Grundlage der vorliegenden Grobkostenannahme ergeben sich aus heutiger Sicht voraussichtlich für den 1.BA (Neubau-Anteil) jährliche zusätzliche Folgelasten in Höhe von rund 620.000 Euro. Dies entspricht 8,2 % der Gesamtkosten für diesen Anteil. Beim Projektbeschluss werden die Folgelasten weiter konkretisiert.

Des Weiteren ist davon auszugehen, dass durch die Erweiterung der Zügigkeit sowie der Einrichtung der Ganztagsschule ein zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Schulhausbetreuung entsteht.



Beteiligte Stellen

Die Referate StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ergebnis der baulichen Bedarfsermittlung zur Einrichtung einer Ganztags-
schule an der Wilhelmsschule in Wangen, Hochbauamt Abteilung 65-4 mit
Heni Architekten
Anlage 2 Raumprogramm Wilhelmsschule Wangen


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