Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 929/2018
Stuttgart,
12/13/2018



Bebauungsplanmäßiger Ausbau der Sigmaringer Straße
in Stuttgart-Möhringen
Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.12.2018
19.12.2018
20.12.2018



Beschlußantrag:

1. Dem bebauungsplanmäßigen Ausbau der Sigmaringer Straße sowie der Stichstraße im Bereich des ehemaligen Hansa-Areals gemäß den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2 und 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 7. November 2018 (Anlage 1) mit Gesamtkosten von 4.975.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 277.000 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen von 4.698.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:

3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 277.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter den KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf die v. g. Projekte im Teilfinanzhaushalt umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 2 sämtliche für den Ausbau erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen. Diese Ermächtigung wird um den Finanzierungsanteil der SES von 160.000 EUR zur Kanalaufdimensionierung erweitert.


Begründung:


Ausgangslage

Die Planungen für den bebauungsplanmäßigen Ausbau der Sigmaringer Straße wurden dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 24. Juli 2018 vorgestellt (GRDrs 468/2018). Sowohl der Ausschuss für Umwelt und Technik als auch der Bezirksbeirat Möhringen haben der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt.

Die Maßnahme wurde daraufhin ausgeschrieben und soll nun vergeben werden. Mit dem Bau soll im Februar 2019 begonnen werden.

Planung (Anlage 2 und 3)

Die Sigmaringer Straße befindet sich nordöstlich des Zentrums von S-Möhringen und hat eine beidseitige Bebauung mit Gewerbe- und Wohnansiedlungen. Sie bildet den Zubringer zur B 27 in Richtung S-Degerloch bzw. S-Zentrum.

Für den neuen Standort der Feuerwache 5 bzw. für das neue Stadtquartier „Bei den Öläckern“ auf dem ehemaligen Hansa-Areal ist der Bau einer neuen Anliegerstraße und der Ausbau der Sigmaringer Straße erforderlich.
Die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau der Verkehrsflächen bilden folgende rechtsverbindlichen Bebauungspläne:


Die hier beschriebene Maßnahme umfasst einen Planungsbereich in der Sigmaringer Straße von ca. 500 Metern zwischen der Zufahrt zum Schulzentrum Rembrandtstraße (Riedseeschule/Königin-Charlotte-Gymnasium) und dem Ortsausgang in Richtung S-Degerloch. Die „Stichstraße“ soll auf einer Länge von etwa 200 m neu angelegt werden. Insgesamt umfasst die Maßnahme eine Fläche von 10.500 m2.

Da die Sigmaringer Straße an dem neu geplanten Knotenpunkt mit der Stichstraße derzeit nur aus zwei Richtungsfahrspuren besteht, muss die dortige Fahrbahnfläche um die Breite einer Linksabbiegerspur erweitert werden. Hinzu kommt die durchgängige Anlage von Gehwegen und Radschutzstreifen auf beiden Seiten der Fahrbahn im gesamten Bereich der Sigmaringer Straße (Anlage 4).

Zwei geplante Ausfahrten der Feuerwache werden zur Sigmaringer Straße hin signalisiert, ebenso eine dritte Ausfahrt in der Stichstraße. Der neue Knotenpunkt wird vollsignalisiert mit je einer Fußgängerfurt auf der Sigmaringer Straße bzw. der „Stichstraße“. Am Ortsausgang Richtung Degerloch ist eine Querungsstelle für Fußgänger geplant.

Auf Grund des geplanten Ausbaus der Ringstraße und dem neu geplanten Bauvorhaben Hofquartier Möhringen muss der vorhandene Kanal in der Stichstraße aufdimensioniert werden. Diese Maßnahme wird im Zuge des Ausbaus der Sigmaringer Straße erfolgen und ist gesondert über die Stadtentwässerung Stuttgart finanziert.

Grunderwerb und Erschließungsbeiträge

Da der Grunderwerb im Bereich des westlichen Straßenrands der Sigmaringer Straße sowie entlang des nördlichen Straßenrands der Stichstraße noch aussteht, wird ggf. in diesem Bereich der Straße ein reduzierter Interimszustand ausgeführt. Auch im Interimszustand sind alle Fuß- und Radwegbeziehungen möglich. Um die ungehinderte Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten werden provisorische Lichtsignalanlagen notwendig. Da die Sigmaringer Straße bisher noch nicht endgültig nach Bebauungsplan hergestellt wurde, werden Erschließungsbeiträge erhoben.

Termine

Am 18. Oktober 2018 wurden die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Die Submission fand am 22. November 2018 statt.

Der Baubeginn ist im Februar 2019 vorgesehen. Der Bauablauf wird aufgrund der komplexen Verkehrslage in zahlreichen Bauabschnitten erfolgen. Dies ist erforderlich um negative Auswirkungen auf den Verkehr während der Bauzeit zu minimieren.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für September 2020 vorgesehen.

Der Bezirksbeirat Möhringen wurden am 26. April 2017 sowie am 14. November 2018 2018 über die Maßnahme informiert.


Finanzielle Auswirkungen

Nach dem aktuellen Stand der Planungen werden die Gesamtkosten derzeit auf 4.975.000 EUR einschließlich der Maßnahmen für den Interimszustand veranschlagt. Die Maßnahme kann aus der Erschließungspauschale finanziert werden.

PS-Nr. 7.662941.300.930.01.74
Auftrag SAP: M7665623900H (Planungskosten)
M7665673903H (Straßenbau, prov. LSA, Kleinschilder, Markierung)
M7666241916I (6 neue Bäume inkl. Baumbeet)
M7666243955F (LSA Sigmaringer Straße/Bei den Öläckern 5.642 Neubau)
M7666244955G (LSA Sigmaringer-/Kolbäckerstraße 5.641 Kpl.erneuerung)


PS-Nr. 7.662951.300.930.01.52
Auftrag SAP: M7666242951H (neue Beleuchtung)

PS-Nr. 4.665418.900
Auftrag SAP: 66A1490045 (Austausch Beleuchtung)

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 5) wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3: Ausführungsplan
Anlage 4: Ausschnitt Knotenpunkt
Anlage 5: Folgelastenbeleg


<Anlagen>



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