Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4233-00
GRDrs 910/2017
Neufassung
Stuttgart,
12/04/2017



Stellenplan 2018/2019
Streichung von 33,4 Stellen, Einrichtung von 63 Ermächtigungen, Verlängerung von Vermerken an 9 Stellen, Anbringung von kw-Vermerken an 14,0 Stellen aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2017
14.12.2017



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat hat seit 2015 für verschiedene Ämter zusätzliche Personalkapazitäten für den Flüchtlingsbereich beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben sich folgende Veränderungen (Stellenstreichungen, Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans, Verlängerung von Stellenplanvermerken) bei den Personalbedarfen der mit Flüchtlingsthemen befassten Ämter:

1. Amt für Liegenschaften und Wohnen – 23: 2. Jobcenter – 29: 3. Amt für öffentliche Ordnung – 32: 4. Schulverwaltungsamt – 40:
5. Sozialamt – 50: 6. Aussagen zu den Personalbedarfen in weiteren Bereichen werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben: Die Einstellung von Personal erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen.


Begründung:


Die Anzahl der in Stuttgart lebenden Flüchtlinge geht seit dem Erreichen eines Höhepunktes Mitte 2016 (8.558 Flüchtlinge) sukzessive zurück. Stand Mitte 2017 sind 7.797 Flüchtlinge untergebracht. Für das kommende Jahr werden monatlich 125 Zugänge sowie 200 Abgänge prognostiziert, woraus sich eine Reduzierung der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge um monatlich 75 ergibt.

Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich (in Fortschreibung der GRDrsen. 383/2015, 882/2015 und 715/2016) nachfolgend zu beschließende Veränderungen für den Stellenplan 2018 der mit Flüchtlingsfragen befassten Ämter:

In den Anlagen sind die prognostizierten Personalbedarfe zum 31.12.2017 und 31.12.2018 für die unmittelbar betroffenen Ämter dargestellt. Kurz gefasst ergeben sich folgende Bedarfe:

23 – Amt für Liegenschaften und Wohnen
- Abbau von Stellen (Anbringung von KW-Vermerken) von insg. 0,90 Stellen;
- Ermächtigungen für 2018 im Umfang von 0,50 VZK

29 – Jobcenter
- Reduzierung der dauerhaften Ermächtigungen ab 2018 von 66,07 auf 51,00 VZK
- Verlängerung des Vermerks „kw 01/2018“ bis „kw 01/2020“ an insg. 9,0 Stellen
- Ermächtigungen für 2018 bis 2020 im Umfang von 3,0 VZK

32 – Amt für öffentliche Ordnung
- Ausländerbehörde, humanitäre Aufenthaltstitel:
Ermächtigung für 2018 im Umfang von 6,00 VZK

- Ausländerbehörde, Erteilung von Wohnsitzauflagen:
Ermächtigung für 2018 im Umfang von 2,00 VZK

- Bürgerbüros:
Ermächtigung für 2018 im Umfang von 0,40 VZK


40 – Schulverwaltungsamt
Ermächtigungen für 2018 im Umfang von 0,10 VZK

50 – Sozialamt
Abbau von Stellen (Streichung und Anbringung von KW-Vermerken) zum Stellenplan 2018 von 27,20 Stellen und zum Stellenplan 2019 von 19,30 Stellen

51 – Jugendamt
Verweis auf die gesonderte GRDrs. 710/2017

53 – Gesundheitsamt
Keine Ermächtigungen für 2018 erforderlich; im Bedarfsfalle amtsinterner Stellen-/Per­sonalausgleich


Die Einstellung von zusätzlichem Personal im Rahmen vorstehender Ermächtigungen erfolgt im Jahr 2018 entsprechend der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Eine Übersicht der zu den Stellenplänen 2018 und 2019 vorzunehmenden Stellenstreichungen ist Anlage 24 zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Personalaufwendungen für die 63 Stellenermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 betragen insgesamt 3,98 Mio. EUR, bzw. 1,06 Mio. EUR ohne die refinanzierten Anteile beim Jobcenter.

Im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 wurden die Personalaufwendungen in Höhe der bestehenden Stellen und Ermächtigungen im Jahr 2017 berücksichtigt. Durch die Fortschreibung der Flüchtlingsvorlage ergeben sich folgende Änderungen zum Haushalts-
planentwurf 2018/2019:

THH 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen 11.400 € / -40.100 €
THH 290 - Jobcenter (15,2% komm. Finanzierungsanteil) -154.400 € / -154.400 €
THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung -374.800 € / -374.800 €
THH 400 - Schulverwaltungsamt -22.400 € / -22.400 €
THH 500 - Sozialamt -1.658.500 € / -2.691.000 €
Gesamt -2.198.700 € / -3.282.700 €

Der Haushaltsplanentwurf wird entsprechend über die Änderungsliste fortgeschrieben. Die Veränderungen beim Gesundheitsamt sind bereits planerisch berücksichtigt.


Beteiligte Stellen

Referate WFB, SOS, JB und SI

Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 519/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

24


Amt für Liegenschaften und Wohnen (23)

Aufgaben: - Flächenmanagement

Aufgrund des weiteren prognostizierten Rückgangs der unterzubringenden Flüchtlinge ist keine Ermächtigung zur Einstellung von Personal mehr erforderlich. Es besteht ein Überhang von 0,90 Stellen, der zum Stellenplan 2018 im Umfang von 0,20 und zum Stellenplan 2019 im Umfang von 0,70 zu streichen ist.

Die Stellennummern der zu streichenden Stellen sind in Anlage 24 aufgeführt.
Anlage 2 zu GRDrs. 910/2017

Amt für Liegenschaften und Wohnen (23)

Aufgabe: - Wohnberechtigungsscheine
Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung.

Wie es in GRDrs. 882/2015 (Anlage 1) bereits prognostiziert wurde, ist mittlerweile in der Abteilung Wohnungswesen im Sachgebiet Wohnraumversorgung ein erhöhtes Arbeitsaufkommen entstanden. Die Fallzahl an Anträgen auf Wohnberechtigungsscheine erhöht sich dadurch, dass eine Vielzahl von anerkannten Flüchtlingen diese beantragen.

Damit Flüchtlinge einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, müssen u. a. zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
· Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
· Aufenthaltserlaubnis von mind. einem Jahr durch die Ausländerbehörde

Das BAMF ist mit den Anerkennungsverfahren immer noch in Verzug. Ebenso die Ausländerbehörde der LHS bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Es ist daher in den Jahren 2017 ff. mit einem weiteren starken Antragsaufkommen zu rechnen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart befinden sich zzt. rund 8.000 Flüchtlinge. Ein Drittel ist alleinstehend. Ausgehend von einem Vier-Personen-Haushalt bei den im Familienverbund lebenden Flüchtlingen ist mit ca. 4.000 potenziellen wohnungssuchenden Haushalten zu rechnen. In der Vormerkdatei sind bisher lediglich 265 Flüchtlingshaushalte vorgemerkt. Sobald die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorliegen und die ausländerrechtlichen Aufenthaltsbescheinigungen ausgestellt sind, ist mit einem erheblichen Antragsaufkommen zu rechnen.

Auch wenn die Zugangszahlen nicht mehr so hoch wie 2015 sind, ist in den kommenden Jahren mit einem erheblichen Zustrom von Flüchtlingen zu rechnen. Neben den reinen Fallzahlen ist aufgrund von Sprachdefiziten und anderen kulturellen Gebräuchen ein erheblicher Mehraufwand bei der Fallbearbeitung, aber auch bei der Beratung erforderlich.

Von 2015 bis Hochrechnung 2017 ist allein das Antragsaufkommen bei den Wohnberechtigungsscheinen um 850 Anträge gestiegen. Neben den Anträgen von Flüchtlingen spielen dabei auch weitere Faktoren eine Rolle, z. B. das „Bündnis für Wohnen“.

Die Aufgaben werden schon bisher im Sachgebiet Wohnungen (23-5.2) wahrgenommen. Der Aufgabenumfang hat sich jedoch erheblich erweitert. Momentan können pro Mitarbeiter ca. 900 Anträge bearbeitet werden.



Anlage 3 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Erwerbsfähige Leistungsberechtige unter/über 25 Jahre, Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte
*) einschl. 1,60 VZK, die nicht in den Betreuungsrelationen Berücksichtigung finden
(2 x 0,5 VZK SGL, 0,4 VZK Leitung Fachstelle, 0,2 VZK nichtoperative Aufgaben der Leitung Fachstelle für Flüchtlinge)
**) einschl. aller Nichtaktivierungskunden U25 (§10 SGB II) der Abteilung Migration und Teilhabe und/
oder der Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben.
Bezogen auf die Abteilung Migration und Teilhabe ergibt sich herausgelöst für die Flüchtlinge folgender Personalbedarf:

Personalbedarfsrechnung
Abteilung Migration und Teilhabe – Stand 31. Dezember 2017

Betreuungs-
schlüssel
2017
BG /eLb Personalbedarf
Ermächtigungen/Stellen
eLb unter 25 Jährige1:751.51720,2
eLb über 25 Jährige1:1503.66924,5
BG Leistungsgewährung1:1303.88529,9
Saldo 74,6
(einschl. 51,00 VZK Ermächtigungen)

Eine Prognose für das Jahr 2018 ist aus Sicht des Jobcenters derzeit nur schwer möglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Fallzahlen im Wesentlichen gleichbleiben werden.
Ob Personalbedarfe aufgrund von (weiter) rückgängigen Fallzahlen im „Altbestand“ gedeckt werden können, wird im Geschäftsplan 2018 darzustellen sein.

Mit GRDrs. 1209/2015 (Jobcenter Geschäftsplan 2016) wurde das Jobcenter ermächtigt, Personal im Umfang von 66,07 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Diese Ermächtigung erfolgte – im Unterschied zu jener von anderen Ämtern – unbefristet. Entsprechend der Fallzahlenentwicklung ist der Umfang der Ermächtigungen anzupassen.


Weiter liegt ein Antrag auf Ermächtigung zur Beschäftigung von Persönlichen Ansprechpartner/innen für den Ausbildungscampus Stuttgart im Umfang von 3,0 Vollzeitkräften in EG 10, befristet bis 01/2021 vor. Der Antrag wird unterstützt, entsprechend der befristeten Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14-18 an den Ausbildungscampus Stuttgart bis 31.12.2020 gemäß der GRDrs. 946/2016.

Die Ausschreibung und auch der Arbeitsvertrag können, trotz der Befristung der Ermächtigung, unbefristet erfolgen.


Nachrichtlicher Hinweis:

Im Zuge der Beschlussfassung der GRDrs. 532/2017 – Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019 wurde bereits folgende Ermächtigung beschlossen:


2018
2019
    12. Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans beim Jobcenters ab 01.01.2018:
· Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager und Persönlicher Ansprechpartner
    50 % in EG 10 TVöD
    (befristet bis 31.12.2019)
33.700 EUR
33.700 EUR

Die Ausschreibung und auch der Arbeitsvertrag können, trotz der Befristung der Ermächtigung bis 31.12.2019, unbefristet erfolgen.
Anlage 4 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/19 hat das Jobcenter den Wegfall von kw-Vermerken an insg. 9,0 Stellen mit Aufgaben im Rahmen von Flüchtlingsangelegenheiten beantragt. Aufgrund der unsicheren Fallzahlenentwicklung im Flüchtlingsbereich ist jedoch eine Verlängerung der KW-Vermerke um 2 Jahre bis 01/2020 derzeit ausreichend. Die Besetzung der insg. 9,0 Stellen kann jedoch unbefristet erfolgen (vgl. GRDrs 1209/2015).
Die betroffenen Aufgabenbereiche und Stellen sind nachfolgend einzeln aufgeführt:


Aufgabe: - Personalsachbearbeitung
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0100 090

29101010
29, JobcenterEG 9Sachbearbeiter/in
Personal
0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
30.000


Begründung:

Im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wurde mit dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs. 1209/2015, Anlage 14) eine 0,50 Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2017, für die Personalsachbearbeitung im Sachgebiet Personal und Organisation geschaffen. Zu der Aufgabe der Personalsachbearbeitung gehören neben der Betreuung der Mitarbeitenden und Führungskräfte in allen personalrechtlichen Fragen auch die Planung und Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren.

Die Stellenschaffung erfolgte im Zusammenhang mit dem Anstieg der Kundenzahlen des Jobcenters aufgrund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkapazitäten im Jobcenter insgesamt. Dies machte auch eine Erhöhung der Personalkapazität im Sachgebiet Personal und Organisation notwendig.

Im Rahmen der 0,50 Stelle in der Personalsachbearbeitung erfolgt die Betreuung der Mitarbeitenden und Führungskräfte der neugeschaffenen Abteilung 29-4, Migration und Teilhabe (MuT). Bis zum Jahresende 2016 erfolgten rd. 50 % der Einstellungen in der Abteilung MuT; bis zum Jahresende 2017 werden insgesamt 100 Mitarbeitende in der Abteilung MuT tätig sein.


Anlage 5 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Sachbearbeitung IuK
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0100 185

29101010
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/in
IuK
0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
31.350


Begründung:

Im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wurde mit dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs. 1209/2015, Anlage 13) eine 0,50 Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2017, der Sachbearbeitung für das Sachgebiet IuK geschaffen. Zu den Aufgaben in der Sachbearbeitung IuK gehört neben der Betreuung der Mitarbeiter und Führungskräfte im Hard- und Softwarebereich auch die Aufrechterhaltung des EDV-technischen Dienstbetriebes im Jobcenter.

Die Stellenschaffung erfolgte im Zusammenhang mit dem Anstieg der Kundenzahlen des Jobcenters aufgrund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkapazitäten im Jobcenter insgesamt. Dies machte auch eine Erhöhung der Personalkapazität im Sachgebiet IuK notwendig.

Im Rahmen der 0,50 Stelle im Sachgebiet IuK wird die Betreuung der Mitarbeitenden der neugeschaffenen Abteilung Migration und Teilhabe (MuT), verteilt auf drei Standorte, sichergestellt. Bis zum Jahresende 2016 erfolgten rd. 50 % der Einstellungen in der Abteilung MuT; bis zum Jahresende 2017 werden insgesamt 100 Mitarbeitende in der Abteilung MuT tätig sein.




Anlage 6 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - zentrale Abrechnung von Eingliederungsleistungen
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0100 270

29105912
29, JobcenterEG 6Sachbearbeiter/in Zentrale Abrechnung von Einglie-derungsleistungen (ZAE) 0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
24.150 *)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.


Begründung:

Im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wurde mit dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs 1209/2015, Anlage 15) eine 0,50 Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2017, für den Bereich der Zentralen Abrechnung von Eingliederungsleistungen (ZAE) geschaffen. Im ZAE-Team erfolgt die Abrechnung und Auszahlung aller Trägerleistungen und aller Eingliederungsleistungen an die Leistungsberechtigten, somit für rund 85 Prozent aller Leistungen aus dem Eingliederungsbudget. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben zählen die Erstellung der Bewilligungsbescheide sowie die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen.

Die Stellenschaffung erfolgte aufgrund des für 2016 und 2017 erwarteten Anstiegs der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) durch die Anerkennung von Flüchtlingen. Für das Jahr 2017 wird weiterhin von einem Anstieg der eLb ausgegangen, laut Prognose von Ende 2016 bis Ende 2017 von 30.572 auf 33.226 (siehe Geschäftsplan 2017, GRDrs. 817/2016). Auch für die Folgejahre ist kein Rückgang zu erwarten. Auch wenn der „Altbestand“ sinkt, wird es durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen zu weiter steigenden oder zumindest stagnierenden eLb-Zahlen kommen.

Damit einhergehend steigt auch das Budget für die Eingliederungsleistungen. Der Bund stellt für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen zusätzliche Mittel zur Verfügung; für das Jobcenter Stuttgart im Jahr 2017 voraussichtlich rund 3,2 Mio. Euro. Insgesamt hat sich das Budget damit von 22,7 Mio. Euro im Jahr 2016 um 1,7 Mio. Euro auf 24,3 Mio. Euro erhöht. Für die Folgejahre ist von einer ähnlichen Zuteilung auszugehen.

Insgesamt erhöht sich damit die Anzahl der zu bewilligenden Eingliederungsleistungen. Darüber hinaus werden auch die geplanten Integrationsmaßnahmen für die Flüchtlinge zu einem Anstieg des Arbeitsvolumens bei der Abrechnung von Eingliederungsleistungen führen.

Aktuell stehen 7,00 Planstellen für das ZAE-Team zur Verfügung. Sollte die mit dem KW-Vermerk versehene 0,50 Stelle wegfallen, kann eine rechtzeitige Erstellung der Bewilligungsbescheide nicht mehr garantiert werden, was zu Rechtsunsicherheit führt und die geplante Aufnahme der Eingliederungsmaßnahmen verzögern könnte.

Weiterhin werden Auszahlungen nur zeitlich verzögert erfolgen, was insbesondere im Falle der Zahlungen an Leistungsberechtigte kritisch ist, da dies - zum Beispiel im Falle von Fahrtkosten - zu einem Nichtantritt der Maßnahme führen könnte und damit das Integrationsziel gefährdet wird.

Aber auch die Rückforderung zu Unrecht gewährter Leistungen könnte nicht länger sichergestellt werden, was unmittelbar einen finanziellen Schaden zur Folge hätte.






Anlage 7 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0200 195

29101020
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in
Widerspruch und Sozialgerichtsverfahren
0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
31.350

Begründung:

Beantragt wird die Verlängerung des Stellenvermerks an einer 0,5 Stelle, EG 10, für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren im Sachgebiet Widerspruch auf Grund der zu erwartenden Zunahme der Anzahl von SGB II leistungsberechtigten Flüchtlingen.

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 3a) wurden im Sachgebiet Widerspruch 0,5 Stelle, EG 10, für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren geschaffen. Diese 0,5 Stellenanteile sind mit einem KW-Vermerk bis 01/2018 versehen. Grund für die Schaffung war, dass sich für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren im Sachgebiet Widerspruch ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 Stelle ergibt. Dies bezieht sich auf die zu erwartende Mehrarbeit im Rahmen der steigenden Flüchtlingszahlen im SGB II.

Sollte der mit dem KW-Vermerk versehene Stellenanteil wegfallen, ist die Gewährleistung des gesetzlichen Rechtsanspruches auf die Entscheidung eines Widerspruches binnen drei Monaten nicht (mehr) möglich. Nicht rechtzeitig entschiedene Widersprüche führen zudem zu kostenverursachenden Untätigkeitsklagen. Zudem können in Fällen, in denen zu Unrecht gewährte Leistungen zurückgefordert werden, Finanzmittel des Bundes und der Stadt nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Ausschlussfrist von einem Jahr abgelaufen ist.


Anlage 8 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0200 295

29101020
29, Jobcenter
EG 10
Sachbearbeiter/in
Unterhalt
0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
31.350 *)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Beantragt wird die Verlängerung des Stellenvermerks an einer 0,5 Stelle, EG 10, für die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Sachgebiet Unterhalt.

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 11) wurden im Sachgebiet Unterhalt eine 0,5 Stelle, EG10, für die Sachbearbeitung Unterhalt geschaffen. Diese 0,5 Stellenanteile sind mit einem KW-Vermerk bis 01/2018 versehen. Grund für die Schaffung war, dass sich aufgrund steigender Bedarfsgemeinschaften (BG) durch den Zuzug anerkannter Flüchtlinge ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 Stelle ergibt.

Mit steigenden BG nimmt die Anzahl der Unterhaltsfälle zu. Dadurch erhöht sich zum einen der Arbeitsaufwand im Unterhaltsteam, zum anderen erhöhen sich die Einnahmen, die durch realisierte Unterhaltsansprüche erzielt werden. So konnten bereits in 2016 durch die Stellenerhöhung die Einnahmen um 280.000,00 € auf insgesamt ca. 1,2 Mio. € (2015: ca. 0,92 Mio. €) gesteigert werden.

Ein Wegfall der beantragten Stellenanteile hätte zur Folge, dass Unterhaltsansprüche nicht, beziehungsweise nicht mehr zeitnah durchgesetzt werden können. Einnahmeausfälle wären die Konsequenz. Die Nichtrealisierung von Unterhaltsansprüchen bedeutet, dass Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld ohne Anrechnung eines Einkommens aus Unterhalt gewährt werden. Die Aufwendungen des Jobcenters für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld würden dadurch steigen.


Anlage 9 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Fachfragen im Sachgebiet Nachrang
Verlängerung Stellenvermerke zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0200 300
290 0200 310

29101020
29, JobcenterEG 9Sachbearbeiter/in
Nachrang
1,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
90.000 *)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Beantragt wird die Verlängerung des Stellenvermerks an 1,5 Stellen, EG 9, für die zentrale Erstellung von Standards, zentrale Anpassung des IT-Fachverfahrens LÄMMkom und die zentrale Beantwortung von Fachfragen aus den Zweigstellen im Sachgebiet Nachrang.

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 10) wurden im Sachgebiet Nachrang 1,5 Stellen, EG 9, für die Sachbearbeitung geschaffen. Diese 1,5 Stellen sind mit einem KW-Vermerk bis 01/2018 versehen. Grund für die Schaffung war, dass sich für die Bearbeitung aufgrund steigender Bedarfsgemeinschaften (BG) durch den Zuzug anerkannter Flüchtlinge ein zusätzlicher Bedarf von 1,5 Stellen ergibt.

Durch die Steigerung der BG-Zahlen erhöht sich der Arbeitsaufwand im Nachrangteam. Mehr Fälle führen zu mehr fachlichen Fragen aus den Zweigstellen. Derzeit gehen im Nachrangteam pro Monat ca. 200 fachliche Fragen zur Fallbearbeitung per E-Mail oder telefonisch ein. Zusätzlich dazu werden etwa 75 Fragen zur Fallbearbeitung in LÄMMkom an das Nachrangteam gerichtet. Hinzukommen spezifische Fachfragen in Bezug auf Flüchtlinge z. B. wenn Vermieter offensichtlich zu hohe Mieten verlangen. Gleichermaßen nehmen die zentralen administrativen und strategischen Aufgaben zu. U.a. bei der Anpassung des IT-Fachverfahrens LÄMMkom, bei der Pflege des internen Wissensmanagements (Vorgabe von Standards), dem Durchführen von Schulungen sowie beim Beschwerdemanagement.

Ein Wegfall der Stellen würde bedeuten, dass die zentrale Vorgabe von Standards und die Beantwortung von fachlichen Fragen nicht mehr in einem angemessenen Zeitrahmen erfolgen kann. Dies hätte zur Folge, dass SGB II-Anträge nicht zeitnah beschieden werden, die rechtzeitige Existenzsicherung der Leistungsberechtigten gefährdet wäre und zeit- und kostenaufwändige Widerspruchs- und Gerichtsverfahren zunehmen würden. Ebenso käme es zu Einnahmeausfällen wegen verspäteter Geltendmachung von Rückforderungs- und Erstattungsansprüchen.
Anlage 10 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Sachbearbeitung Bildung und Teilhabeleistungen
Verlängerung Stellenvermerke zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0200 320
290 0200 330

29101021
29, JobcenterEG 9Sachbearbeiter/-in
Bildung und Teilhabe
2,0
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
120.000*)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.
Für die Stellenanteile, die der Bearbeitung der KiZ- und WoG-Fälle zugerechnet werden (in Abhängigkeit der Antragszahl derzeit 14,15 Prozent), erfolgt eine Erstattung der Kosten im Rahmen der Bundesbeteiligung an den KdU (§ 46 Abs. 5 - 8 SGB II). Mit Einführung des BuT-Pakets wurde diese um 0,2 Prozentpunkte für die Verwaltungskosten in diesem Bereich erhöht.

Begründung

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDRs 1209/2015, Anlage 12) wurden 2,0 Stellen für die Sachbearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT), EG 9, mit KW-Vermerk geschaffen. Grund für die Schaffung war die erwartete Zunahme von Anträgen insbesondere durch die absehbar steigende Zahl der anerkannten Flüchtlinge, die einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben (im SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag).
Die erwartete Zunahme an Bedarfsgemeinschaften (BGs), Antragstellenden und Anträgen hat sich bestätigt.

Die Entwicklung seit 2011 inklusive der Prognose für 2017 bildet folgende Tabelle ab:

Zahl der BGs im SG BuT
Antrag-steller
Zahl der Anträge
Leitung

EG 10
Leistungs-gewährer/-innen
EG 9
Abrechner/-innen
EG 8
Qualifizierte Information
EG 6
GRDrs.
2011
3.522
11.500
18.296
1
4
2
-
235/2011
2012
5.555
13.286
21.975
1
(+1) 5
(+1)3
-
1337/2011
2013
7.978
13.800
37.123
1
5
3
-
2014
8.694
14.190
48.759
1
5
3
-
2015*
9.283
14.278
56.000
1
5
(+4)7
-
884/2014
2016*
9.837
16.000
62.000
1
(+2) 7
7
-
1209/2015
2017*
10.738
17.300
67.000
1
7
7
+2
817/2016
* inkl. ca. 7.000 Anträge auf Mittagessen, die jeweils im IV. Quartal und im I. Quartal des Folgejahres - über Listen vom Schulverwaltungsamt - zur Abrechnung kommen


Schaffungskriterium 2015 war die Tatsache, dass die Zunahme der Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften im Sachgebiet BuT um rd. 1.320 auf rd. 8.383 bis Ende 2016 prognostiziert wurde. Tatsächlich waren Ende 2016 rd. 9.837 Bedarfsgemeinschaften (Stand 30.12.2016) zu betreuen. Die Prognose wurde also bereits 2016 deutlich übertroffen.

2017 wird die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften insbesondere aufgrund der Flüchtlinge, die BuT-Leistungen beanspruchen können, um voraussichtlich weitere rund 1.000 auf dann rund 10.700 steigen. Eine bislang nicht abschätzbare Zahl weiterer Antragsberechtigter wird sich voraussichtlich aus der Umsetzung der Wohngeldreform 2016 ergeben.

Sollten die beiden mit dem KW-Vermerk versehenen Stellen wegfallen, bedeutet das bei den Sachbearbeiter/-innen einen Fallzahlenschlüssel von 1:1.790. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs der berechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf BuT-Leistungen als existenzsichernde Leistung kann damit nicht länger gewährleistet werden. Die gestellten Anträge könnten nicht zeitnah bearbeitet werden, Bescheide würden nicht ergehen, so dass in der Folge auch die Abrechnung und Zahlung der Leistungen nicht länger gewährleistet wäre. Die im Bereich der anerkannten Flüchtlinge aufgrund der Sprachbarriere und der Unkenntnis der KiTa- und Schullandschaft sehr viel aufwändigere Beratung der Kunden und Kundinnen wäre nicht adäquat zu leisten.

Um die Sicherung des Rechtsanspruchs sowie die hohe Akzeptanz des Bildungs- und Teilhabepakets in Stuttgart zu sichern, ist der Erhalt der Stellen im Sachgebiet BuT daher zwingend notwendig.





Anlage 11 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Administration Aktivleistungen
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0300 160

29101040
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in Administration Aktivleistungen0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
31.350

Begründung:

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 7) wurde eine 0,5 Stelle für die Sachbearbeitung Administration Aktivleistungen, EG 10, geschaffen.

Im Bereich der administrativen Tätigkeiten für geflüchtete Menschen hat sich, wie erwartet, ein weiteres Arbeitsfeld etabliert, das spezifische Anforderungen an administrative Tätigkeiten stellt. Neben den bereits im damaligen Stellenplanantrag beschriebenen Aufgaben fallen mittlerweile weitere Aufgaben an, wie z. B. die Administration der Zugänge zu neuen Netzwerkpartner/-innen (Entwürfe erstellen für Kooperationsvereinbarungen, Tätigkeitsbeschreibungen, Leistungsvereinbarungen usw.). Auch die Vordrucke und Formulare für die neue Abteilung müssen zielgruppenspezifisch formuliert und teilweise umgeschrieben werden. Neue Arbeitsprozesse auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Sachgebiets „Netzwerk ABC“ müssen dokumentiert, aufbereitet und den Mitarbeitenden in WIS zugänglich gemacht werden.

Neben diesen zusätzlichen Aufgaben wird für das Jahr 2017 weiterhin von einem Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) im Bereich der Flüchtlinge ausgegangen, laut Prognose von Ende 2016 bis Ende 2017 von 2450 auf 5.600 eLb, (siehe Geschäftsplan 2017, GRDrs. 817/2016). Auch für die Folgejahre ist kein Rückgang, sondern eher ein weiterer Anstieg zu erwarten. Nachdem sich gegenüber dem Geschäftsplan 2016 mittlerweile die damals angenommenen Zahlen der geflüchteten Menschen bestätigt haben und auch erkennbar ist, dass kurzfristig keine Verringerung zu erwarten ist, soll der KW-Vermerk verlängert werden.


Anlage 12 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Bildungszielplanung
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0300 170

29101040
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in Bildungszielplanung0,50
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
31.350 *)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 8) wurde eine 0,5 Stelle für die Sachbearbeitung Bildungszielplanung, EG 10, geschaffen.

Im Bereich der Bildungszielplanung für geflüchtete Menschen im SGB II haben sich, neben den bereits im damaligen Stellenplanantrag beschriebenen Aufgaben, neue Anforderungen herausgebildet. Beispielsweise genannt sei das komplexe Sprachfördersystem, das mit der neuen berufsbezogenen Deutschsprachförderung angereichert wurde und in der konkreten Zugangssteuerung zu den einzelnen Sprachkursen für die Persönlichen Ansprechpartner/innen aufbereitet und vermittelt werden muss. Auch die Evaluation von berufsbezogenen Bedarfen in diesem Bereich, speziell für geflüchtete Menschen im SGB II-Bezug, steht, als dauerhafte Aufgabe, noch am Anfang. Hinzu kommt die Entwicklung der maßnahmenbegleitenden Sprachförderung. Mittlerweile wurde auch die Angebotsstruktur im Rahmen der Aktivierungs- und Bildungsangebote, die gesichtet und für die Mitarbeitenden und die Kunden/-innen zugänglich gemacht werden muss, massiv ausgebaut. Dieses muss erfasst, gesichtet, evaluiert und bedarfsgerecht ausgebaut bzw. angepasst werden.

Neben diesen Aufgaben wird für das Jahr 2017 weiterhin von einem Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) im Bereich der Flüchtlinge ausgegangen, laut Prognose von Ende 2016 bis Ende 2017 von 2.450 auf 5.600 eLb, (siehe Geschäftsplan 2017, GRDrs. 817/2016). Auch für die Folgejahre ist kein Rückgang, sondern ein weiterer Anstieg zu erwarten. Nachdem sich gegenüber dem Geschäftsplan 2016 mittlerweile die damals angenommenen Zahlen der geflüchteten Menschen bestätigt haben und auch erkennbar ist, dass kurzfristig keine Verringerung zu erwarten ist, soll der KW-Vermerk verlängert werden.

Anlage 13 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Aufgabe: - Integration von Flüchtlingen
Verlängerung eines Stellenvermerks zum Stellenplan 2018
Stellennummer


Kostenstelle

Amt BesGr.

oder

EG

Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellenvermerk
durchschnittl. jährl.
kostenwirksamer
Aufwand in €
290 0300 180
290 0300 190

29105932
29, JobcenterEG 10Integrationsfachkraft – Schwerpunkt Integration von Flüchtlingen2,0
alt
KW 01/2018

neu:
KW 01/2020
159.400 *)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.


Begründung:

Aus quantitativen (1) und qualitativen (2) Gründen ist der Wegfall der KW-Vermerke notwendig:

(1) Mit der Schaffung der Stellen zum Jahresbeginn 2016 waren ca. 1.000 Flüchtlinge im Leistungsbezug nach dem SGB II. Bis Ende 2017 werden vermutlich 6.700 Flüchtlinge beim Jobcenter anhängig sein.

(2) Die steigende Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge hat auch bei Unternehmen dazu geführt, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration der Flüchtlinge leisten zu wollen. D. h., die Bereitschaft von Unternehmen, arbeitsuchenden Flüchtlingen Chancen zu bieten ist so groß wie nie zu vor. Mussten bisher die Integrationsfachkräfte mit sehr viel Eigeninitiative die Kontakte zu Firmen suchen und aufbauen, ist die Situation inzwischen für die Zielgruppe der Flüchtlinge umgekehrt:


Viele Firmen melden sich beim Arbeitgeberteam und bieten Praktikums- und Arbeitsplätze an. Hierunter befinden sich die namhaften Stuttgarter Globalplayer, die in regelmäßigen Abständen „Großprojekte“ anbieten und demnach die Unterstützung bei der Umsetzung der Projekte regelrecht einfordern. Wenn diese Anfragen aufgrund fehlenden Personals nicht zeitnah bedient werden können, wird damit eine große Chance zur Integration von Flüchtlingen vertan.





Anlage 14 zu GRDrs. 910/2017


Jobcenter (29)

Ermächtigung
zur Einstellung von Personalaußerhalb des Stellenplans
Org.-Einheit
(aut. Stpl.),


Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

FunktionsbezeichnungUmfang in Vollzeitkräftendurchschnittl. jährl. kostenwirksamer Aufwand

Euro

29-4

290 0400

29005170
29, Jobcenter
Stuttgart
EG 10
Persönliche Ansprechpartner/innen
Ausbildungscampus
3,00

Befristet bis 01/2021
Antrag:

Beantragt wird die Ermächtigung zur Beschäftigung von Persönlichen Ansprechpartnern/innen für den Ausbildungscampus im Umfang von 3,0 Vollzeitkräften in EG 10, befristet bis 01/2021. Die Ermächtigungen werden zunächst zeitlich befristet beantragt, entsprechend der befristeten Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14-18 an den Ausbildungscampus Stuttgart bis 31.12.2020 gemäß der GRDrs. 946/2016.


Begründung:

Aufgrund der Entwicklung im Bereich der Flüchtlinge wurde der Ausbildungscampus von der Bürgerstiftung initiiert und in der Jägerstraße in Betrieb genommen. Auf das Konzept des Ausbildungscampus wird verwiesen (vgl. GRDrs. 946/2016).

Der Ausbildungscampus ist adressiert an Schüler/innen in den VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse). Die Schüler/innen werden unterstützt bei der Berufsfindung, Bewerbung, Vermittlung und während der Ausbildung. Diese Unterstützung erfolgt gebündelt im Ausbildungscampus. Im Rahmen des Konzepts ist unter anderem geplant, 3 Persönliche Ansprechpartner/innen vom Jobcenter in den Ausbildungscampus zu integrieren. Die Schüler/innen sollen von den im Ausbildungscampus vorgehaltenen 3 Persönlichen Ansprechpartner/innen vermittlerisch betreut werden, soweit sich diese im SGB II-Leistungsbezug befinden.

Mit der Implementierung der Persönlichen Ansprechpartner/innen vor Ort wird neben der Sicherstellung einer frühzeitigen schulischen und beruflichen Orientierung und damit einhergehend einer passgenauen Berufswegplanung auch die Erfüllung des gesamtgesellschaftlichen Auftrags, eine Perspektive für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu schaffen, Rechnung getragen.

Ausgangslage dafür ist, dass die Teilnehmenden der VABO-Klassen eine gezielte Sprachförderung erhalten. Das Schuljahr endet mit einer Deutschprüfung (max. Sprachniveau B1). Ein Schulabschluss wird nicht angestrebt.
Durch die persönlichen Ansprechpartner/innen sollen die jungen Flüchtlinge gezielt unterstützt und begleitet werden, um an der zentralen VAB-Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch teilnehmen zu können und damit einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erreichen. Mit einem Schulabschluss besteht die Möglichkeit, ein höherwertiges Bildungsniveau zu erreichen, ebenso steigen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz signifikant.

Neben der beruflichen Integrationsplanung gilt es, das Augenmerk auch auf die soziale und gesellschaftliche Integration zu richten, Problembewältigungsstrategien zu vermitteln, an Hilfeangebote anzubinden und bei Auffälligkeiten den Zugang zu Fachstellen zu schaffen (Radikalisierungsprävention).

Die Personalausstattung im Bereich der Persönlichen Ansprechpartner/innen im Jobcenter berechnet sich unter Zuhilfenahme eines Betreuungsschlüssels (bei Jugendlichen unter 25 Jahren 1:75) über die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Unberücksichtigt bei dieser Berechnung bleiben die so genannten „Nichtaktivierungsfälle“. Das sind Personen, denen nach § 10 SGB II eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann. Unter diese Personengruppe fallen grundsätzlich auch Schüler/innen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II). Damit werden auch die vom Ausbildungscampus betreuten Schüler/innen bisher nicht in der Personalausstattung des Jobcenters berücksichtigt. Personalressourcen werden für diese Personengruppe nicht bereitgestellt. Da eine frühzeitige vermittlerische Betreuung dieser Zielgruppe fachlich und gesellschaftlich allerdings geboten ist, beantragt das Jobcenter 3,0 zusätzliche Ermächtigungen zur Beschäftigung von Persönlichen Ansprechpartnern/Ansprechpartnerinnen außerhalb des Betreuungsschlüssels im Bereich der Persönlichen Ansprechpartner/innen. Der Arbeitsplatz wird direkt im Ausbildungscampus in der Jägerstraße sein, um Synergien durch die Zusammenarbeit vor Ort mit den dortigen Fachkräften aus dem Ausbildungscampus und der Agentur für Arbeit (ebenfalls in den Ausbildungscampus integriert) zu erzielen.

Weiter eröffnen sich durch die Ermächtigungen Möglichkeiten, rechtskreisübergreifender Integrationsstrategien (von der Jugendhilfe SGB XIII in das SGB II) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu etablieren und damit frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration zu stellen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung von Unternehmen zum Thema „Einstellung und Ausbildung von Flüchtlingen“ und die Vernetzung der vorhandenen Angebote, auch für Arbeitgeber.

Methodisch soll im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements gearbeitet werden.

Die Ermächtigungen werden in Bezug auf die Finanzierung als operative Stellen gewertet. Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht. Eine Deckung der Kosten im Verwaltungskostenbudget ist durch eine Umschichtung aus dem Budget für Eingliederungsleistungen gewährleistet.

Anlage 15 zu GRDrs. 910/2017


Amt für öffentliche Ordnung (32)

Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde (Humanitäre Aufenthaltstitel)

Prognose
31.12.2017
Prognose
31.12.2018
Erläuterungen zum Personalmehrbedarf
Humanitäre
Aufenthaltstitel und Reiseausweise
(Mehraufwand
Flüchtlinge)
2.259 Fälle2.792 FälleFallzahl Stand 30.09.2017:
3.128
Hochrechnung auf 31.12.2017:
4.170
+ 400 Rückstände
= 4.570 Fälle
- 1.778 Erteilungen
= 2.792 Fälle
x 170 JAM/Fall = 474.640 JAM
: 79 656 JAM = 5,96 VZK
Personalbedarf
(gerundet)
4,80 VZK 6,00 VZK
Ermächtigungen 2016
Ermächtigungen 20174,80 VZK
Ermächtigungen 2018
6,00 VZK
Ein Aufenthalt eines Ausländers oder einer Ausländerin aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen kommt hauptsächlich in folgenden Fällen in Betracht:
· Bei Flüchtlingen, die die Asylanerkennung, die Flüchtlingsanerkennung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz zuerkannt bekommen.
· Bei Vorliegen eines asylunabhängigen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots (wenn dem Betroffenen in dem Staat, in den er abgeschoben werden soll, beispielsweise Folter, unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen), soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
· Bei Vorliegen sonstiger Ausreisehindernisse kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist.
· Auch wenn Ausländerinnen oder Ausländer Opfer einer Straftat des Menschenhandels geworden sind und sie in einem Prozess als Zeuge aussagen sollen, kann ihnen in der Regel für jeweils sechs Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die gegebenenfalls verlängert werden kann.
· Gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sofern gewährleistet erscheint, dass sie sich aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen können.

Anlage 16 zu GRDrs. 910/2017


Amt für öffentliche Ordnung (32)

Erteilung von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltstiteln

Mit dem Integrationsgesetz vom 31.07.2016 wurde zur Sicherstellung der Integration und der Verhinderung von Segregationstendenzen die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, alle Flüchtlinge, denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde, und ihre nachziehenden Familienangehörigen zur Wohnsitznahme in einem bestimmten Bundesland zu verpflichten. Diese Regelung ist auf 3 Jahre befristet, die Wohnsitzauflage gilt kraft Gesetzes. Das Land Baden-Württemberg hat ergänzend zu dieser gesetzlichen Regelung entschieden, alle Flüchtlinge zur Wohnsitznahme in einer bestimmten Kommune zu verpflichten.

Da diese Regelung nicht kraft Gesetzes gilt, müssen nun alle Flüchtlinge zunächst eine vorläufige Auflage erhalten, zu der Wohnsitzbeschränkung angehört werden und nach einer Prüfung des Einzelfalles durch Erlass einer Verfügung die endgültige Wohnsitzauflage erteilt bekommen. Flüchtlinge, die in ein anderes Bundesland oder eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs umziehen wollen, müssen einen Antrag stellen, den sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Ausländerbehörde bearbeiten und einvernehmlich entscheiden müssen. Ablehnende Entscheidungen aufgrund Nichtvorliegens der vorgegebenen Entscheidungskriterien ziehen einen längeren Schriftwechsel und ggf. eine formelle Verfügung mit anschließendem Rechtsmittel nach sich.

Die mBz ergeben sich aus Erhebungen bzw. der Organisationsuntersuchung auf der Grundlage des Gebührenprojekts des BMI.
Mit der zunehmenden Zahl der Wohnsitzauflagen, fortschreitender Integration und Mobilität ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Anträge auf Auflagenänderungen und damit verbunden auch von ablehnenden Verfügungen zunehmen wird.

Prognose
31.12.2017
Erläuterungen zum Personalmehrbedarf
Erteilung von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge Auflagenerteilung:
2.872 Fälle



Auflagenänderung:
256 Fälle
Fallzahl Stand 30.09.2017:
1730
Hochrechnung auf 31.12.2017:
2.306
x 60 Min./Fall = 138.400 JAM = 1,74 VZK

Fallzahl Stand 30.09.2017:
259
Hochrechnung auf 31.12.2017:
345
x 65 Min./Fall = 22.446 JAM = 0,28 VZK
Personalbedarf
(gerundet)
2,00 VZK
Ermächtigungen 2017-
Ermächtigungen 20182,00 VZK
Anlage 17 zu GRDrs. 910/2017


Amt für öffentliche Ordnung (32)

Sachbearbeitung in der Kundenbedienung bei den Bürgerbüros

Beim Stellenbedarf bei den Bürgerbüros für 2018 hat das Amt für öffentliche Ordnung nach wie vor einen erhöhten Bearbeitungsaufwand bei der Ersterfassung neuer Flüchtlinge einschließlich Konsolidierung der Meldedaten mit einer mBz von 35 Minuten (Mehrbedarf von 20 Minuten gegenüber der „normalen“ Bearbeitungszeit von 15 Minuten – siehe Tabelle Ziff. 1.2.3. Bürgerbüros - GRDrs. 715/2016).

Für die Ersterfassung der Flüchtlinge im Jahr 2018 wird daher vom Amt für öffentliche Ordnung folgender Bedarf angemeldet:

Prognose
31.12.2017

(GRDrs. 715/2016)
Prognose
31.12.2018
Erläuterungen zum Personalmehrbedarf
Ersterfassung Melderegis­ter einschließlich Konsoli­dierung Meldedaten und Fortschreibung Wande­rungsbewegungen
Einmalig
0,86 Stellen0,41 Stellen12 Monate à 125 Zuzüge à 20 Minuten
(15 Min. „normale“ Bearbeitungszeit sind in der Fortschreibung der Bemessung abgedeckt.)

Zeitbedarf: 30.000 JAM

30.000 JAM : 73.220 JAM (durchschnittl. jährliche
Arbeitszeit in den Bürgerbüros lt. OU)

= Personalbedarf: 0,41 Stellen
Sonstige Aufgaben nach Zuzug
dauerhaft
2,17 Stellen-Der Personalbedarf für diese Aufgaben kann im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Fallzahlen mit den mBz aus der laufenden OU bei 32-42 nachgewiesen werden und muss damit in aktuellen Fortschreibung nicht mehr geltend gemacht werden.
Personalbedarf
(gerundet)
3,00 VZK 0,40 VZK
Ermächtigungen 2016
Ermächtigungen 2017
3,00 VZK
Ermächtigungen 2018
0,40 VZK

Sicherheitsmaßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz

Hierzu wurden mit GRDrs. 715/2016 insg. 3,0 Stellen dauerhaft geschaffen.
Ein weiterer Bedarf ist derzeit nicht ersichtlich.
Anlage 18 zu GRDrs. 910/2017


Schulverwaltungsamt (40)

Aufgaben:
Betreuung von Flüchtlingskindern in Vorbereitungsklassen in Schulsekretariaten

Aufwand Stand 2015
(GRDrs 383/2015)
Aufwand Stand 2016
(GRDrs 619/2016)
Aufwand Stand 2017
und Prognose 2018
Flüchtlingskinder
(allgemein)
2.700 Stunden
(900 Kinder à 3 Stunden)
2.703 Stunden
(901 Kinder à 3 Stunden)
2.838 Stunden
(946 Kinder à 3 Stunden)
Personalbedarf
1,70 VZK
1,70 VZK
1,77 VZK
UMF400 Stunden
(200 Personen à 2 Stunden)
1.250 Stunden
(625 Personen à 2 Stunden)
404 Stunden
(202 Personen à 2 Stunden)
Personalbedarf
0,25 VZK
0,80 VZK
0,25 VZK
Summe
Personalbedarf
1,95 VZK
2,50 VZK
2,02 VZK
Vorhandene Stellen (Stellenplan 2016/2017)
0
1,95
1,95
Ermächtigungen 2016
1,95 VZK
Ermächtigungen 2017
0,55 VZK
Ermächtigungen 2018
      0,10 VZK


Anlage 19 zu GRDrs. 910/2017

Sozialamt (50)

Aufgabe:
- Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen


Beschlusslage 01.01.2017
aufgrund Prognose Ende 2017
(GRDrs 715/2016)
Zwischenstand
Juli 2017

(Aprilzahlen und Prognose bis Juli 2017)
Neue Prognose
31.12.2017
Prognose
31.12.2018
Anzahl
Flüchtlinge
8.117
7.572
7.197
6.297
Stellenschlüssel
1:136
1:136
1:136
1:136
Personalbedarf (VZK)
(gerundet)
59,70
55,70
52,90
46,30
Vorhandene Stellen
(Stellenplan 2017)
56,90
+ 2,80*)
59,70
Ermächtigungen 2017
0,00
Besetzte Stellen
(Stand Ende 2017)
47,44
Unbesetzte Stellen (Stand Ende 2017)
12,26
Stellenüberhang 2017
(zu streichen)
- 6,80
Stellenüberhang 2018
(zu streichen bzw. Anbringung von KW-Vermerk 01/2021)
weitere - 6,60
Streichungen Summe
- 13,40
*) amtsinterne Umschichtung von 2,80 Stellen aus dem Bereich „Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG“ – siehe GRDrs. 715/2016

Der prognostizierte Rückgang der unterzubringenden Flüchtlinge führt für das Jahr 2017 zu einer Verminderung des Personalbedarfs von 59,70 auf 52,90 Stellen.

Von den 59,70 Stellen im Stellenplan 2017 sind voraussichtlich bis Ende 2017 12,26 Stellen unbesetzt.
Zum Stellenplan 2018 ist daher der Überhang von 6,80 Stellen zu streichen.
Zum Stellenplan 2019 sind weitere 6,60 Stellen abzubauen (Streichung bzw. Anbringung von KW-Vermerk).


Die Stellennummern der zu streichenden Stellen bzw. der Stelle mit KW-Vermerk sind in Anlage 24 aufgeführt.

Anlage 20 zu GRDrs. 910/2017


Sozialamt (50)

Aufgabe:
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Beschlusslage 01.01.2017
aufgrund Prognose Ende 2017
(GRDrs 715/2016)
Zwischenstand
Juli 2017
(Basisdaten bis Mai 2017 und Prognose bis Juli 2017)
Neue Prognose
31.12.2017
(Basisdaten bis Sept. 2017 und Prognose bis Dez. 2017)
Neue Prognose
31.12.2018
Fallzahl (Familien und/ oder Einzelperson)
1.924
2.247
2.268
1.252
Fallzahlenschlüssel
1:80
1:80
1:80
1:80
Personalbedarf (VZK)
(gerundet)
24,10
28,10
28,40
15,70
Vorhandene SB-Stellen *)
(Stellenplan 2017)
51,60
- 2,80**)
48,80
Ermächtigungen 2017
0,00
Ermächtigungen 2018
0,00
Besetzte Stellen
(Stand Ende 2017)
23,90
Unbesetzte Stellen
(Stand Ende 2017)
24,90
Stellenüberhang 2017
(zu streichen bzw. Anbringung von KW-Vermerken 01/2020)
-20,40
Stellenüberhang 2018
(zu streichen bzw. Anbringung von KW-Vermerken 01/2021)
Weitere -12,70
Streichungen Summe
-33,10
*) Mit dem anerkannten Fallzahlenschlüssel wird der Bedarf an Stellen für die Sachbearbeitung bemessen.
**) Amtsinterne Umschichtung von 2,80 Stellen, die im Bereich „Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen“ eingesetzt werden



Der Rückgang der Fallzahlen wurde in der GRDrs. 715/2016 für Dezember 2017 prognostiziert. Im Juli 2017 besteht nach der Prognose (auf der Grundlage der Basisdaten Mai 2017) noch ein Personalbedarf in Höhe von 28,10 VZK. Nach der neuen Prognose (auf der Grundlage der Basisdaten September 2017) errechnet sich auf Jahresende 2017 ein Bedarf von 28,40 VZK. Von 48,80 Stellen im Stellenplan 2017 sind (voraussichtlich bis Ende 2017) 24,90 Stellen unbesetzt.

Sofern sich der Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2018 schneller fortsetzt als prognostiziert, ist ab einer Fallzahl von 1.200 Fällen von einem Sockelbestand für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auszugehen. Bereits vor der signifikanten Zunahme von Flüchtlingen im Jahr 2015 hat sich gezeigt, dass sich der Rückgang der Fallzahlen im AsylbLG nicht kontinuierlich fortsetzen wird. In bestimmten Fällen - beispielweise bei nicht bleibeberechtigten Personen mit Duldung - werden über Jahre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

Mit GRDrs. 882/2015 wurden beim Sozialamt aufgrund der hohen Fallzahlen, der damit einhergehenden Aufgaben- und Personalzuwächse und der damit verbundenen Vergrößerung der Leitungsspanne neben dem bestehenden Sachgebiet 50-270 zwei weitere Sachgebiete (50-271 und 50-272) eingerichtet und hierfür im Rahmen der Stellenschaffungen 2,0 Stellen für Sachgebietsleitungen eingerichtet.

Im Zuge des Stellenabbaus werden die Strukturen entsprechend angepasst und die Zahl der Sachgebiete verringert.

Die Stellennummern der zu streichenden Stellen bzw. der Stellen mit KW-Vermerken sind in Anlage 24 aufgeführt.


Nachrichtlicher Hinweis:

Im Zuge der Beschlussfassung der GRDrs 532/2017 – Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019 wurden bereits folgende Ermächtigungen beschlossen:


2018
2019
    11. Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans beim Sozialamt ab 01.01.2018:
· Sozialplanung, koordinierende Steuerungsfunktion zur Integration von Flüchtlingen
(befristet bis 31.12.2019)
    100 % in EG 13 TVöD Stellenplanantrag 1/2017 des Sozialamts
· Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit: Weiterführung einer Ermächtigung (befristet bis 31.12.2019)
    75 % in EG 10 TVöD Stellenplanantrag 2/2017 des Sozialamts
83.200 EUR







50.500 EUR
83.200 EUR







50.500 EUR

Die Ausschreibung und auch die Arbeitsverträge können, trotz der Befristung der
Ermächtigung bis 31.12.2019,
unbefristet erfolgen.
Anlage 21 zu GRDrs. 910/2017


Amt für öffentliche Ordnung (32)

Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde (Gestattungen und Duldungen)

Für die Bearbeitung im Rahmen des Asylverfahrens stellen sich die weiteren Bedarfe
folgendermaßen dar:


Beschlusslage
31.12.2016
aufgrund Prognose
2016


(GRDrs. 715/2016)
Fallzahlen
31.12.2016
tatsächlich
Prognose
31.12.2017
Prognose
31.12.2018
Gestattungen
      9.577 (Hochrechnung 31.12.16)
x 2 (Vorgänge/Jahr)
= rd. 19.000 Vorgänge
6.336
x 2 (Vorgänge/Jahr)
= rd. 12.700 Vorgänge
3.109
(tatsächliche Fallzahl 30.09.17)


4.145 (Hochrechnung)
x 1,5 (Vorgänge /Jahr)
= rd. 6.218 Vorgänge
6.218
- 4.140 (Anerkennungen, 230 x 12 x 1,5)
+ 2.250 (Neuzuweisungen, 125 x 12 x
1,5) = 4.328 Vorgänge
Duldungen3.080
x 2 (Vorgänge/Jahr)
= rd. 6.200 Vorgänge
2756 (Fallzahl 30.09.17)

3.675 (Hochrechnung)
x 2 (Vorgänge/Jahr)
= rd. 7.350 Vorgänge
7.350 Vorgänge
Fallzahlenschlüssel 1:1.0001:1.0001:1.0001:1.000
Personal-
bedarf
(gerundet)
19,00 Stellen18,90 Stellen13,57 Stellen11,68 Stellen
Vorhandene Stellen
(Stellenplan 2016/2017)
11,66 Stellen
(zzgl. 3,0 Stellen Teamberatung; zählen nicht zur Sachbearbeitung mit)
Ermächtigungen 2016
9,20 VZK
Ermächtigungen 2017
7,10 VZK
Ermächtigungen 2018
0,00 VZK


Pro Flüchtling fällt weiterhin mind. 1 (befristete) Gestattung an bis zur Anerkennung oder der Ablehnung des Flüchtlingsstatus. Bei nicht anerkannten Flüchtlingen fallen Duldungen bis zur Aufenthaltsbeendigung, der freiwilligen Ausreise oder sonstigem (z. B. Untertauchen) an. Bereits im Rahmen des Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge eine Duldung. Von den nicht anerkannten Asylbewerbern wird nur ein kleiner Anteil (ca. 5 %) abgeschoben, die anderen erhalten Duldungen.

Gesetzlich vorgesehen sind 2 Gestattungen bzw. 4 Duldungen pro Jahr und Flüchtling, wenn sich das Asylverfahren bzw. die Ausreise oder Aufenthaltsbeendigung hinziehen.
Die Ausländerbehörde erteilt weiterhin einige der Gestattungen und Duldungen mit einer längeren Befristung als gesetzlich vorgesehen, um die Anzahl der Vorgänge/Vorsprachen zu reduzieren. Die Klagequote ist insbesondere bei ablehnenden Asylbescheiden hoch. Dies bedeutet, dass sich die Verfahren – auch aufgrund der Überlastung der Verwaltungsgerichte – hinziehen und weitere Gestattungen hinzukommen.

Anlage 22 zu GRDrs. 910/2017

Jugendamt (51)

Dem Jugendamt stehen aktuell Personalkapazitäten im Kontext der UMA unbefristet im Umfang von 71,77 Planstellen bzw. 50,59 Planstellen mit KW 01/2018 und 5,0 Ermächtigungen mit einem Stellumfang von insgesamt 400 % bis 31.12.2017 zur Verfügung.

Mit GRDrs. 710/2017 mit Ergänzung („Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA)“) hat das Jugendamt einen Personalbedarf im Umfang von 59,0706 Stellen dargestellt.
Für das Betreute Jugendwohnen und eine zusätzliche stationäre Einrichtung mit 2 Gruppen à 7 Plätzen ist ein weiterer Bedarf von 24,0 Stellen gegeben.






Anlage 23 zu GRDrs. 910/2017

Berechnung des Personalbedarfs für das
Gesundheitsamt (53)

Aufgabe: Amtsärztliche Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Anlage 24 zu GRDrs. 910/2017

Streichungen von Stellen zum Stellenplan 2018
Amt/Stellen-
Funktionsbezeichnung
Stellen
Stellen-
Anlass
Eigenbetriebwert
Anzahl
vermerke
bisher/
neu
Sozialamt
Streichungen
(27,20)
500 0600 180A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19
500 0600 190A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19
500 0600 200A 10Sachbearbeiter/-in
0,10
Siehe Anlage 19
500 0601 050A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19
500 0601 060EG 9Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 19
500 0601 040A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 19
500 0602 040A 10Sachbearbeiter/-in
0,90
(von 1,00)
Siehe Anlage 19
500 0602 270EG 9Sachbearbeiter/-in
0,15
Siehe Anlage 19
500 0602 110A 10Sachbearbeiter/-in
0,30
Siehe Anlage 19
500 0602 140A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 19
500 0602 100A 10Sachbearbeiter/-in
0,05
Siehe Anlage 19
500 0603 100A 9GSachbearbeiter/-in
0,30
(von 0,50)
Siehe Anlage 19
500 0603 220A 9GSachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 19
500 0220 040A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
(von 1,00)
Siehe Anlage 20
500 0230 080A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 20
500 0240 150A 7Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 20
500 0210 145A 9MSachbearbeiter/-in
0,40
Siehe Anlage 20
500 0270 101A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 102A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 105A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 108A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 109A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 115A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 20
500 0270 118A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 121A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 122A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 123A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 124A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 125A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0270 126A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0271 060A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 20
500 0271 065A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0271 070A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0271 085A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0271 095A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0271 110A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 20
500 0273 130A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 20


Streichungen von Stellen zum Stellenplan 2019
Amt/Stellen-
Funktionsbezeichnung
Stellen
Stellen-
Anlass
Eigenbetriebwert
Anzahl
vermerke
bisher/
neu
Sozialamt
Streichungen
(6,20)
500 0102 016A 10Sachbearbeiter/-in
0,80
(von 1,00)
Siehe Anlage 19
500 0100 115A 10Sachbearbeiter/-in
0,25
(von 0,50)
Siehe Anlage 19
500 0602 210A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19
500 0602 220A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 19
500 0602 230A 10Sachbearbeiter/-in
0,11
(von 0,31)
Siehe Anlage 19
500 0603 140EG 8 Sachbearbeiter/-in
0,04
Siehe Anlage 19
500 0603 210A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 19
500 0603 200A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19
500 0602 060A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19
500 0603 030A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 19

Anbringung von Stellenplanvermerken zum Stellenplan 2018
Amt/
Eigenbetrieb
Stellen-
wert
Funktionsbezeichnung

Stellen
Anzahl
Stellen-
vermerke
bisher/
neu
Anlass
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Anbringung von Vermerken
(0,90)
230 3024 240EG 6
0,90
KW 01/2021
Siehe Anlage 1
Sozialamt
Anbringung von Vermerken
(13,10)
500 0104 360A 8Sachbearbeiter/-in
0,40
(von 1,00)
KW 01/2021
Siehe Anlage 19
500 0270 107A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0271 100A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 110A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 104A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 100A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 113A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 120A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 112A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 114A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 111A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0271 105A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0270 106A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0260 250A 10Sachbearbeiter/-in
0,70
KW 01/2021
Siehe Anlage 20



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