Kostenstelle
oder
EG
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht. Begründung: Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 8) wurde eine 0,5 Stelle für die Sachbearbeitung Bildungszielplanung, EG 10, geschaffen. Im Bereich der Bildungszielplanung für geflüchtete Menschen im SGB II haben sich, neben den bereits im damaligen Stellenplanantrag beschriebenen Aufgaben, neue Anforderungen herausgebildet. Beispielsweise genannt sei das komplexe Sprachfördersystem, das mit der neuen berufsbezogenen Deutschsprachförderung angereichert wurde und in der konkreten Zugangssteuerung zu den einzelnen Sprachkursen für die Persönlichen Ansprechpartner/innen aufbereitet und vermittelt werden muss. Auch die Evaluation von berufsbezogenen Bedarfen in diesem Bereich, speziell für geflüchtete Menschen im SGB II-Bezug, steht, als dauerhafte Aufgabe, noch am Anfang. Hinzu kommt die Entwicklung der maßnahmenbegleitenden Sprachförderung. Mittlerweile wurde auch die Angebotsstruktur im Rahmen der Aktivierungs- und Bildungsangebote, die gesichtet und für die Mitarbeitenden und die Kunden/-innen zugänglich gemacht werden muss, massiv ausgebaut. Dieses muss erfasst, gesichtet, evaluiert und bedarfsgerecht ausgebaut bzw. angepasst werden. Neben diesen Aufgaben wird für das Jahr 2017 weiterhin von einem Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) im Bereich der Flüchtlinge ausgegangen, laut Prognose von Ende 2016 bis Ende 2017 von 2.450 auf 5.600 eLb, (siehe Geschäftsplan 2017, GRDrs. 817/2016). Auch für die Folgejahre ist kein Rückgang, sondern ein weiterer Anstieg zu erwarten. Nachdem sich gegenüber dem Geschäftsplan 2016 mittlerweile die damals angenommenen Zahlen der geflüchteten Menschen bestätigt haben und auch erkennbar ist, dass kurzfristig keine Verringerung zu erwarten ist, soll der KW-Vermerk verlängert werden.
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