Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
440
20
Verhandlung
Drucksache:
775/2021
GZ:
Sitzungstermin:
27.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Bedarfe der LHS an MNS- und FFP2-Masken und Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an Stuttgarter Schulen sowie für das Personal in Schulen und in der Kinderbetreuung
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.10.2021, öffentlich, Nr. 148
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 07.10.2021, GRDrs 775/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Es ergeht folgender Beschluss zur Beschaffung von MNS- und FFP2-Masken für Bedarfe der LHS im Jahr 2021 sowie von Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an Stuttgarter Schulen und für das Personal in Schulen und in der Kinderbetreuung.
Das Klinikum Stuttgart wird mit der Beschaffung der vom Gesundheitsamt ermittelten Bedarfe an Masken für die LHS beauftragt. Für den Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2021 wird mit einem voraussichtlichen Beschaffungsvolumen von ca. 560.000 EUR an PSA gerechnet.
1. Die Vergabe an das Klinikum Stuttgart erfolgt in Form eines In-house-Geschäfts.
2. Von der Beschaffung von 59.300 Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an Stuttgarter Schulen für die Zeit vor den Osterferien bis zum 31. März 2021, im Volumen von 370.000 EUR durch das Klinikum Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.
3. Die Deckung der Aufwendungen in Höhe von 370.000 EUR für die Beschaffung von Schnelltests erfolgt im Teilhaushalt 530 - Gesundheitsamt, Kontengruppe 420. Die Erstattung der Mittel für die Antigentests wurde beim Land beantragt und ist in voller Höhe im Teilhaushalt 530 Gesundheitsamt, Konto 34810000, Auftrag 532G02 erfolgt.
4. Die Deckung der Aufwendungen in Höhe von 560.000 EUR für die Beschaffung von MNS- und FFP2-Masken erfolgt im Teilhaushalt 530 - Gesundheitsamt, Kontengruppe 420.
Der hierfür notwendigen überplanmäßigen Mittelbewilligung von 560.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve (Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen).
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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