Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 418/2018
Stuttgart,
07/02/2018



Koordination der Bildungsangebote Folgeantrag BMBF



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.07.2018



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht im Rahmen der Ausschreibung des Förderprogramms „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“ bereits geförderten Kommunen über 500.000 Einwohnern die Möglichkeit, einen Folgeantrag für bis zu 300% Personal für weitere 24 Monate zu stellen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits zum 1. August 2016 einen Erstantrag gestellt (GRDrs 462/2016), der im November 2016 bewilligt wurde. Die Projektlaufzeit begann am 1. Februar 2017 und endet am 31. Januar 2019. Das Programm war auf die Dauer von zunächst zwei Jahren angelegt. 6 Monate vor Projektende, besteht für die geförderten Kommunen nun die Möglichkeit, einen Folgeantrag für weitere 24 Monate zu stellen.
Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) hat erneut federführend die Antragstellung übernommen und den einzureichenden Antrag referatsübergreifend abgestimmt. Ziel ist, die erfolgreiche Arbeit der Koordinatorinnen für weitere zwei Jahre mit dem bereits eingesetzten Personal fortzusetzen.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart wird erneut, Personal im Umfang von 3 Vollzeitkräften beantragt, die die Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte entlang der Bildungsbiografie weiterhin übernehmen:

Finanzielle Auswirkungen

Förderfähig für Kommunen in der Größenordnung ab 500.000 Einwohnern sind die Kosten für drei Vollzeitkräfte, eingruppiert in max. EG 13, Stufe 1 sowie Reisekosten in Höhe von 3.500 Euro pro Vollzeitstelle pro Jahr, max. 21.000,-Euro für die Gesamtlaufzeit.
Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens über eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für die Personalkosten betragen für den Gesamtförderzeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2021 insgesamt 499.200,- Euro.

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt und wie folgt für die Dauer von zwei Projektjahren zur Verfügung gestellt:
1. Februar bis 31. Dezember 2019: 228.800 Euro
1. Januar bis 31. Dezember 2020: 249.600 Euro
1. Januar bis 31. Januar 2021: 20.800 Euro

Darüber hinaus können in dem Projektzeitraum Reisekosten der Bildungskoordinatorinnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bis zu 3.500,- Euro im Jahr mit dem BMBF voll umfänglich abgerechnet werden.

Der Aufwand der Gesamtabrechnung obliegt der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und wird im Teilhaushalt THH 810 - Bürgermeisteramt (Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft) abgebildet.
Die förderfähigen Aufwendungen für die Stellen im Jobcenter, Sozialamt und Jugendamt werden in den jeweiligen Teilhaushalten der entsprechenden Ämter aufgeführt.

Der Landeshauptstadt Stuttgart erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe.


Beteiligte Stellen

WFB, AKR, SI




Isabel Fezer


Anlagen

Anlage 1:Folgeantrag der Landeshauptstadt Stuttgart für die Koordination
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Anlage 2: Anlage zum Folgeantrag "Tätigkeitsprofile der Bildungskoordinatorinnen"


<Anlagen>



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Anlage 1 zur GRDrs 418-2018.pdfAnlage 1 zur GRDrs 418-2018.pdfAnlage 2 zur GRDrs 418-2018.pdfAnlage 2 zur GRDrs 418-2018.pdf