Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
418/2018
Stuttgart,
07/02/2018
Koordination der Bildungsangebote Folgeantrag BMBF
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
18.07.2018
Beschlußantrag:
1. Vom Folgeantrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Projekt „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“, beigefügt als Anlage, wird Kenntnis genommen.
2. Die Landeshauptstadt Stuttgart, wird vorbehaltlich und im Umfang der Bewilligung der Förderung durch das Bundesprogramm „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“ (Aufstockungsantrag) ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Sachbearbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsumfang von bis zu 3 Vollzeitkräften in der Entgeltgruppe 13 TVöD, ab 01. Februar 2019 bis 31. Januar 2021 weiter zu beschäftigen. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Programm „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“ gestellt werden. Die Sachbearbeiter werden wie bisher im Jobcenter (100%), in der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (100%), im Jugendamt (50%) und im Sozialamt (50%) eingesetzt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht im Rahmen der Ausschreibung des Förderprogramms „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“ bereits geförderten Kommunen über 500.000 Einwohnern die Möglichkeit, einen Folgeantrag für bis zu 300% Personal für weitere 24 Monate zu stellen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits zum 1. August 2016 einen Erstantrag gestellt (GRDrs 462/2016), der im November 2016 bewilligt wurde. Die Projektlaufzeit begann am 1. Februar 2017 und endet am 31. Januar 2019. Das Programm war auf die Dauer von zunächst zwei Jahren angelegt. 6 Monate vor Projektende, besteht für die geförderten Kommunen nun die Möglichkeit, einen Folgeantrag für weitere 24 Monate zu stellen.
Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) hat erneut federführend die Antragstellung übernommen und den einzureichenden Antrag referatsübergreifend abgestimmt. Ziel ist, die erfolgreiche Arbeit der Koordinatorinnen für weitere zwei Jahre mit dem bereits eingesetzten Personal fortzusetzen.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart wird erneut, Personal im Umfang von 3 Vollzeitkräften beantragt, die die Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte entlang der Bildungsbiografie weiterhin übernehmen:
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Die beim
Jobcenter, Abteilung Migration und Teilhabe (100%)
angesiedelte Stelle, ist der Abteilungsleitung der auf die Zielgruppe spezialisierten Abteilung „Migration und Teilhabe“ zugeordnet. Die Stelle soll auch weiterhin das Ziel verfolgen, die bestehenden Strukturen und Angebote zu überprüfen. Die sprachlichen Qualifizierungsangebote als Grundlage aller weiteren beruflichen Qualifizierungen werden hierbei einen der Handlungsschwerpunkte bilden. Informationen über die vielfältigen bereits existierenden Bildungsangebote sollen den Beratungsfachkräften transparent und übersichtlich zugänglich gemacht werden, um eine qualitativ hochwertige, differenzierte und zielgerichtete Bildungs- und Laufbahnberatung flankierend zu unterstützen. Aufgrund der laufend neu gewonnenen Erkenntnisse als auch der sich stetig verändernden Bedarfe der Zielgruppe angepassten Angebotslandschaft sind die Informationen hierzu fortwährend zu aktualisieren.
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Die Verlängerung für die Stelle im
Sozialamt, Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde (50%)
hat das Ziel, das Verständnis zwischen Neuzugewanderten und zivilgesellschaftlichen Akteuren/Bürgerschaftlich Engagierten zu verbessern, das aufgrund unterschiedlicher persönlicher und gesellschaftlicher Hintergründe und kultureller Prägungen häufig eingeschränkt ist. Durch die Entwicklung, Planung und Umsetzung ergänzender Bildungsangebote und passender Vermittlungsformate für die Unterstützung in zentralen Bildungsthemen werden die Engagierten in die Lage versetzt, in der alltäglichen Begegnung die Neuzugewanderten und die gemeinsame Kommunikation besser zu verstehen und durch eine qualifizierte Begleitung hilfreich auf deren Integrationsleistung einzuwirken. Der Aufbau eines Unterstützungspools von Brückenkräften, d. h. Engagierte mit Migrations- und Fluchthintergrund, die in unterschiedlichen Bildungsfunktionen tätig sein können, hat hierbei eine zentrale Bedeutung. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der zivilgesellschaftlichen Netzwerke und deren strategische Einbindung bei der Realisierung der Bildungsbausteine spielen bei der Zielverfolgung eine wichtige Rolle.
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Die dritte Stelle
im Jugendamt, Abteilung Jugend und Familie 2 (50%)
, übernimmt die Koordination der Familienbildungsangebote für Neuzugewanderte. Hier soll es um die weitere Identifizierung von Leerstellen und ausgewiesenen Bedarfen gehen, um neue Formate mit den entsprechenden Bildungsakteuren zu entwickeln bzw. bestehende Angebote zu optimieren oder neue Zugänge zu schaffen.
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Die vierte Stelle ist weiterhin bei der
Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (100%)
verortet. Mit der Stelle der Bildungskoordination soll die enge Verzahnung zu den bereits bestehenden Programmen im Rahmen des Kommunalen Bildungsmanagements weiterhin gewährleistet werden.
Da die Abteilung zahlreiche Aktivitäten zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen federführend verantwortet, nimmt die Stelle der Bildungskoordination für Neuzugewanderte dabei auch eine Querschnittsfunktion innerhalb der Abteilung ein. Die Stelle berät die Fachbürgermeisterin für Jugend und Bildung im Hinblick auf die Bildungssituation neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher sowie der möglichen Angebots- und Handlungsbedarfe in diesem Kontext und berichtet hierfür themenspezifisch an die Fachbürgermeisterin für Jugend und Bildung. In Fragen der gelingenden Bildungsbiografie neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher findet zudem eine Zusammenarbeit mit dem Land statt.
Finanzielle Auswirkungen
Förderfähig für Kommunen in der Größenordnung ab 500.000 Einwohnern sind die Kosten für drei Vollzeitkräfte, eingruppiert in max. EG 13, Stufe 1 sowie Reisekosten in Höhe von 3.500 Euro pro Vollzeitstelle pro Jahr, max. 21.000,-Euro für die Gesamtlaufzeit.
Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens über eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für die Personalkosten betragen für den Gesamtförderzeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2021 insgesamt
499.200,- Euro
.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt und wie folgt für die Dauer von zwei Projektjahren zur Verfügung gestellt:
1. Februar bis 31. Dezember 2019: 228.800 Euro
1. Januar bis 31. Dezember 2020: 249.600 Euro
1. Januar bis 31. Januar 2021: 20.800 Euro
Darüber hinaus können in dem Projektzeitraum Reisekosten der Bildungskoordinatorinnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bis zu 3.500,- Euro im Jahr mit dem BMBF voll umfänglich abgerechnet werden.
Der Aufwand der Gesamtabrechnung obliegt der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und wird im Teilhaushalt THH 810 - Bürgermeisteramt (Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft) abgebildet.
Die förderfähigen Aufwendungen für die Stellen im Jobcenter, Sozialamt und Jugendamt werden in den jeweiligen Teilhaushalten der entsprechenden Ämter aufgeführt.
Der Landeshauptstadt Stuttgart erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe.
Beteiligte Stellen
WFB, AKR, SI
Isabel Fezer
Anlagen
Anlage 1:Folgeantrag der Landeshauptstadt Stuttgart für die Koordination
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Anlage 2: Anlage zum Folgeantrag "Tätigkeitsprofile der Bildungskoordinatorinnen"
<Anlagen>
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Anlage 1 zur GRDrs 418-2018.pdf
Anlage 2 zur GRDrs 418-2018.pdf