Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
GRDrs
891/2013
Stuttgart,
09/12/2013
Gebührenerhöhung in der Betriebskita - Ergebnis der Einigungsstelle
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
25.09.2013
Beschlußantrag:
1. Die LHS verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung der Einigungsstelle vom 18.07.2013 zur Gebührenerhöhung in der Betriebskita der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Die Umsetzung der Entscheidung der Einigungsstelle erfolgt zum 01.10.2013.
Begründung:
Zu Antrag 1: Verzicht auf Rechtsmittel:
I.
Entscheidung des Verwaltungsausschusses
Der Verwaltungsausschuss hat am 24.04.2013 aufgrund der GRDrs 230/2013 zur Gebührenanpassung für die Nutzung der Betrieblichen Kindertageseinrichtung bei der LHS entschieden, dass die Gebühren an die für städtische Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Konkret wurde seitens des VA seinerzeit folgendes beschlossen:
1.) Die Gebühren für die Nutzung der Betrieblichen Kindertageseinrichtung sowie die Kosten für die Verpflegung werden entsprechend der Anträge 1-2 in der Anlage zum Zustimmungsschreiben vom 26.02.2013 angepasst.
2.) Künftig, d.h. nach Vollzug der Anpassungsschritte unter Ziff.1., werden die Gebühren für die Betriebliche Kindertageseinrichtung bei einer Erhöhung der Gebühren zur Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder automatisch an das dann geltende Gebührenverzeichnis gem. der Satzung der LHS über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder angeglichen (hochgerechnet auf eine Ganztagesbetreuung in der Betrieblichen Kindertageseinrichtung von 8,5 Stunden). Dies gilt auch für den Pauschalbetrag für die Verpflegung.
3.) Sofern keine Einigung mit dem Gesamtpersonalrat über die Gebührenanpassung hergestellt werden kann, wird die Angelegenheit einer Einigungsstelle zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Da mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) keine Einigung auf diesen Beschluss hin zu erzielen war, wurde die Angelegenheit einer Einigungsstelle zur Entscheidung zugeführt.
Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 15.05.2013 (s. GRDrs 367/2013) die Beisitzer des Gemeinderats für diese Einigungsstelle benannt und ist dem Vorschlag des Gesamtpersonalrats, Herrn Prof. Däubler als Vorsitzenden für die Einigungsstelle zu bestellen, gefolgt.
II.
Entscheidung der Einigungsstelle
Die Mitglieder der Einigungsstelle haben - unter Vorsitz von Herrn Prof. Däubler - sowohl am 04.06.2013 als auch am 18.07.2013 unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt. Eine einvernehmliche Entscheidung in dieser Angelegenheit konnte nicht erzielt werden.
Die Einigungsstelle hat schließlich durch Stimmenmehrheit (4:3 Stimmen) am 18.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:
1.) Der im Gremium nach § 5 der „Dienstvereinbarung über die Betriebliche Kindertageseinrichtung“ (DV Betriebskita, s. Anlage 1) am 01.03.2012 beschlossene Kompromiss wird realisiert. Dies bedeutet eine Erhöhung auf 117 € für ein Kind aus einer Familie ohne Familiencard. Die Sätze für mehrere Kinder und die Reduzierung aufgrund der Familiencard ergeben sich aus der Anlage 2.
2.) Diese Regelung tritt am 01.09.2013 in Kraft. Sie kann erstmalig zum 31.08. 2014 mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Dieser Beschluss ist mit seinen Anlagen als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Der Vorsitzende begründet diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass in § 3 Abs.2 der DV Betriebskita (s. Anlage 1) bestimmt sei, dass sich die Gebühren für die Nutzung und das Essen an der Gebührenordnung für das Jugendamt für in Stuttgart wohnende Beschäftigte „orientieren“ würden. Nach § 5 Abs.2.4 der DV solle ein paritätisch besetztes Gremium, das aus Vertretern der Arbeitgeberseite und des Gesamtpersonalrats besteht, eine Empfehlung über die Anpassung der Gebühren abgeben. Dieses Gremium habe am 01.03.2012 einstimmig eine Gebührenanpassung beschlossen, auf die sich die Vertreter des GPR beziehen würden. Dieses bewege sich innerhalb des Rahmens von § 3 Abs.2 der DV Betriebskita. Die dort erwähnte „Orientierung“ an der Gebührenordnung des Jugendamts bedeute, dass sich die Gebühren für die Betriebskita parallel zu dieser entwickeln müssten. Da diese im August 2010 und August 2012 erhöht worden waren, sei nun auch bei der Betriebskita eine Gebührenerhöhung notwendig. „Orientierung“ könne allerdings nicht als automatische Übernahme der allgemeinen Kita-Gebühren ausgelegt werden. Dies begründet der Vorsitzende damit, dass es nach § 5 DV Betriebskita ein paritätisch besetztes Gremium von Vertretern des Haupt- und Personalamts, des Jugendamts und des GPR gebe, welches dann einberufen werde, wenn man von erheblichen Spielräumen ausginge.
Die Gebühren für ein Kind würden sich damit um 15,84 % erhöhen. Im ähnlichen Rahmen bewege sich auch das Preisniveau der Betriebskita des Klinikums. Als weiteres Argument wird die wirtschaftlich gute Situation der Stadt Stuttgart angeführt, weshalb kein „Opfer“ der Beschäftigten notwendig sei.
Die schriftliche Begründung dieser Entscheidung ist dieser Beschlussvorlage unter Anlage 3 beigelegt.
III.
Gerichtliche Überprüfbarkeit des Einigungsstellenbeschlusses
Der Beschluss der Einigungsstelle ist verbindlich und von der Verwaltung umzusetzen, soweit nicht im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung festgestellt wird, dass die Einigungsstelle den ihr eröffneten Entscheidungsspielraum in rechtswidriger Weise überschritten hat:
Nach Auffassung der Verwaltung ist die vorliegend getroffene Entscheidung der Einigungsstelle in folgenden 2 Punkten angreifbar:
a.) Die Auslegung des Begriffs der „Orientierung“ der Gebühren zur Nutzung der Betriebskita in der schriftlichen Begründung des Beschluss vom 18.07.2013 kann durchaus bezweifelt werden. Der Wortlaut der Vorschrift unter § 3 Abs.2 der DV Betriebskita lässt nach Auffassung der Verwaltung keine Abweichung zu den Gebühren des Jugendamts von über 40% bei der Ganztagesnutzung eines unter 3-jährigen Kindes zu. Die Übernahme der Gebührensystemaktik für die Kleinkindbetreuung, wie das Modell des Jugendamts es vorsieht und wie es auch in privaten Einrichtungen durchaus Usus ist, wird bei der Auslegung der DV vollkommen ausgeblendet.
b.) Die Gebühreneinnahmen bei Umsetzung des Beschlusses der Einigungsstelle liegen um rund 12.500 € unter den Einnahmen, die sich nach dem vom VA genehmigten Gebührenmodell, ergeben hätten. Der Spruch der Einigungsstelle führt somit dazu, dass sich das Betriebsdefizit der Betriebskita entsprechend erhöht. Dies liegt den Schluss nahe, dass der vom Gemeinderat vorgegebene Dotierungsrahmen durch den Spruch der Einigungsstelle verlassen wird. In der Begründung des Beschlusses wird hierauf nicht eingegangen. Die Verwaltung hält es deshalb für erforderlich, den oben genannten Antrag zu 1. zu stellen.
Trotz der vorhandenen Zweifel, schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung der Einigungsstelle vom 18.07.2013 wie beschlossen umzusetzen, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Zu Antrag 2: Zeitpunkt der Umsetzung des Beschlusses der Einigungsstelle
Der Beschluss der Einigungsstelle vom 18.07.2013 sieht vor, dass die Gebührenerhöhung ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 zum 01.09.2013 umgesetzt werden soll. Aufgrund der Sommerpause des Verwaltungsausschusses, war dieser Termin für die Verwaltung allerdings nicht zu halten. Da die „verspätete“ Umsetzung auch im Sinne der betroffenen Eltern liegen dürfte, wird beantragt, dass die Umsetzung – sofern der VA auf die Einlegung von Rechtmitteln verzichtet - erst zum 01.10.2013 geschehen soll.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 24.04.2013, die Gebühren zur Nutzung der Betriebskita an die städtischer Einrichtungen anzupassen, hätten sich die Gebühreneinnahmen bei der Betriebskita bei Vollbelegung schätzungsweise auf 62.000 €/Kindergartenjahr (11 Monate) belaufen (s. GRDrs 230/2013).
Bei Verzicht auf Rechtsmittel und Umsetzung der Entscheidung der Einigungsstelle werden wohl nun lediglich 49.500 €/Kindergartenjahr vereinnahmt werden.
Dies stellt zwar ein Plus von 10.500 € zu den derzeit vereinnahmten Gebühren von rund 39.000 € dar. Jedoch werden bei Umsetzung des Einigungsstellenbeschlusses 12.500 € weniger vereinnahmt werden, als die Entscheidung des VA vom 24.04.2013 es derzeit vorsieht.
Beteiligte Stellen
WFB z.K.
SJG z.K.
Gesamtpersonalrat z.K.
Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
zum Seitenanfang
Anlage 1 - DV Betriebskita.pdf
Anlage 2 - Beschluss Einigungsstelle.pdf
Anlage 3 - schriftliche Begründung.pdf
[Anhang "Anl.1 - DV Betriebskita.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Anl.2 - Beschluss Einigungsstelle.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Anl.3 - schriftl. Begründung .pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Anl.1 - DV Betriebskita.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE]
[Anhang "Anl.2 - Beschluss Einigungsstelle.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE]
[Anhang "Anl.3 - schriftl. Begründung .pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Anl.3 - Schriftl. Begründung" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Anl.2 - Beschluss Einigungsstelle" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Anl.1 - DV Betriebskita" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE] [Anhang "Beschluss Einnigungsstelle.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE]
[Anhang "DV Betriebskita.pdf" gelöscht von Simona Schnell/Haupt- und Personalamt/LHS/DE]