Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
GRDrs 891/2013
Stuttgart,
09/12/2013



Gebührenerhöhung in der Betriebskita - Ergebnis der Einigungsstelle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.09.2013



Beschlußantrag:

1. Die LHS verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung der Einigungsstelle vom 18.07.2013 zur Gebührenerhöhung in der Betriebskita der Landeshauptstadt Stuttgart.

2. Die Umsetzung der Entscheidung der Einigungsstelle erfolgt zum 01.10.2013.


Begründung:


Zu Antrag 1: Verzicht auf Rechtsmittel:

I. Entscheidung des Verwaltungsausschusses

Der Verwaltungsausschuss hat am 24.04.2013 aufgrund der GRDrs 230/2013 zur Gebührenanpassung für die Nutzung der Betrieblichen Kindertageseinrichtung bei der LHS entschieden, dass die Gebühren an die für städtische Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Konkret wurde seitens des VA seinerzeit folgendes beschlossen:
II. Entscheidung der Einigungsstelle

Die Mitglieder der Einigungsstelle haben - unter Vorsitz von Herrn Prof. Däubler - sowohl am 04.06.2013 als auch am 18.07.2013 unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt. Eine einvernehmliche Entscheidung in dieser Angelegenheit konnte nicht erzielt werden.

Die Einigungsstelle hat schließlich durch Stimmenmehrheit (4:3 Stimmen) am 18.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:

Dieser Beschluss ist mit seinen Anlagen als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

Der Vorsitzende begründet diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass in § 3 Abs.2 der DV Betriebskita (s. Anlage 1) bestimmt sei, dass sich die Gebühren für die Nutzung und das Essen an der Gebührenordnung für das Jugendamt für in Stuttgart wohnende Beschäftigte „orientieren“ würden. Nach § 5 Abs.2.4 der DV solle ein paritätisch besetztes Gremium, das aus Vertretern der Arbeitgeberseite und des Gesamtpersonalrats besteht, eine Empfehlung über die Anpassung der Gebühren abgeben. Dieses Gremium habe am 01.03.2012 einstimmig eine Gebührenanpassung beschlossen, auf die sich die Vertreter des GPR beziehen würden. Dieses bewege sich innerhalb des Rahmens von § 3 Abs.2 der DV Betriebskita. Die dort erwähnte „Orientierung“ an der Gebührenordnung des Jugendamts bedeute, dass sich die Gebühren für die Betriebskita parallel zu dieser entwickeln müssten. Da diese im August 2010 und August 2012 erhöht worden waren, sei nun auch bei der Betriebskita eine Gebührenerhöhung notwendig. „Orientierung“ könne allerdings nicht als automatische Übernahme der allgemeinen Kita-Gebühren ausgelegt werden. Dies begründet der Vorsitzende damit, dass es nach § 5 DV Betriebskita ein paritätisch besetztes Gremium von Vertretern des Haupt- und Personalamts, des Jugendamts und des GPR gebe, welches dann einberufen werde, wenn man von erheblichen Spielräumen ausginge.

Die Gebühren für ein Kind würden sich damit um 15,84 % erhöhen. Im ähnlichen Rahmen bewege sich auch das Preisniveau der Betriebskita des Klinikums. Als weiteres Argument wird die wirtschaftlich gute Situation der Stadt Stuttgart angeführt, weshalb kein „Opfer“ der Beschäftigten notwendig sei.

Die schriftliche Begründung dieser Entscheidung ist dieser Beschlussvorlage unter Anlage 3 beigelegt.


III. Gerichtliche Überprüfbarkeit des Einigungsstellenbeschlusses

Der Beschluss der Einigungsstelle ist verbindlich und von der Verwaltung umzusetzen, soweit nicht im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung festgestellt wird, dass die Einigungsstelle den ihr eröffneten Entscheidungsspielraum in rechtswidriger Weise überschritten hat:

Nach Auffassung der Verwaltung ist die vorliegend getroffene Entscheidung der Einigungsstelle in folgenden 2 Punkten angreifbar:

Trotz der vorhandenen Zweifel, schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung der Einigungsstelle vom 18.07.2013 wie beschlossen umzusetzen, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.


Zu Antrag 2: Zeitpunkt der Umsetzung des Beschlusses der Einigungsstelle

Der Beschluss der Einigungsstelle vom 18.07.2013 sieht vor, dass die Gebührenerhöhung ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 zum 01.09.2013 umgesetzt werden soll. Aufgrund der Sommerpause des Verwaltungsausschusses, war dieser Termin für die Verwaltung allerdings nicht zu halten. Da die „verspätete“ Umsetzung auch im Sinne der betroffenen Eltern liegen dürfte, wird beantragt, dass die Umsetzung – sofern der VA auf die Einlegung von Rechtmitteln verzichtet - erst zum 01.10.2013 geschehen soll.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 24.04.2013, die Gebühren zur Nutzung der Betriebskita an die städtischer Einrichtungen anzupassen, hätten sich die Gebühreneinnahmen bei der Betriebskita bei Vollbelegung schätzungsweise auf 62.000 €/Kindergartenjahr (11 Monate) belaufen (s. GRDrs 230/2013).

Bei Verzicht auf Rechtsmittel und Umsetzung der Entscheidung der Einigungsstelle werden wohl nun lediglich 49.500 €/Kindergartenjahr vereinnahmt werden.

Dies stellt zwar ein Plus von 10.500 € zu den derzeit vereinnahmten Gebühren von rund 39.000 € dar. Jedoch werden bei Umsetzung des Einigungsstellenbeschlusses 12.500 € weniger vereinnahmt werden, als die Entscheidung des VA vom 24.04.2013 es derzeit vorsieht.



Beteiligte Stellen

WFB z.K.
SJG z.K.
Gesamtpersonalrat z.K.





Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen






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