Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 172/2015
Stuttgart,
03/26/2015



Sanierung Möhringen 1 -Ortsmitte-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
28.04.2015
05.05.2015
06.05.2015
07.05.2015



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Möhringen 1 -Ortsmitte- wird zuge- stimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 19. Februar 2015 die zweckent- sprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Möhringen 1
-Ortsmitte- bestätigt und Mittel in Höhe von 1.374.895,00 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.



Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister





Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan
Anlage 1 zu GRDrs 172/2015

Ausführliche Begründung

Am 24. April 1997 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsge- biets Möhringen 1 -Ortsmitte- beschlossen (GRDrs 122/1997). Sie trat am 28. April 1997 in Kraft. Am 25. November 1999 hat der Gemeinderat die Erweiterung des Sanierungsgebietes beschlossen (GRDrs 526/1999). Sie trat am 16. Dezember 1999 in Kraft.

Mit Zuwendungsbescheid vom 2. Juni 1997 wurde das Sanierungsgebiet in das Lan- dessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von 2.556.891 € (100 %) und einer Finanzhilfe von 1.534.135 € (60 %) aufgenommen.

Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am
3. Juli 2014 beschlossen (GRDrs 181/2014) und trat am 17. Juli 2014 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19. Februar 2015 wurde nun- mehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsförder- mittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid
3.407.797 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchungen 27.114 €
Weitere Vorbereitung 149.615 €
Grunderwerb 1.041.745 €
Ordnungsmaßnahmen 1.173.360 €
Baumaßnahmen 724.859 €
Vergütung 291.104 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.673.197 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Sanierungsmittel (60 %) 1.534.135 €
Komplementärmittel der Stadt (40 %) 1.022.757 €
Ausgleichsbeträge 154.335 €
Wertansätze 961.970 €

Aus der Abrechnung ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 265.400 € (100 %). Hieraus ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch des Landes in Höhe von 159.240 € (60 %).

Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 1.374.895 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. Sep- tember 2013 zum Zuschuss erklärt.

Für die somit nicht in Anspruch genommenen Finanzhilfen in Höhe von 159.240 € wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt, diese auf das Sanierungs- verfahren Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- zu übertragen.


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Anlage 2 zu GRDrs 172-2015.jpgAnlage 2 zu GRDrs 172-2015.jpg