Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 4112-00
GRDrs 348/2016
Stuttgart,
09/13/2016



Annahme der Teilerbschaft von Frau Martha Elsa Kappler



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2016
05.10.2016



Beschlußantrag:

1. Die Teilerbschaft von Frau Martha Elsa Kappler, zuletzt wohnhaft in Stuttgart, wird mit Dank angenommen.

2. Die Teilerbschaft wird dem bestehenden Altenhilfe-Fonds/Heimbewohner (Nr. 87) der Landeshauptstadt Stuttgart zugeführt und für Zwecke der Altenhilfe verwendet.




Begründung:


Frau Martha Elsa Kappler ist am 12. Dezember 2014 im Alter von 98 Jahren verstorben. Frau Kappler hat in ihrem notariellen Testament vom 30. März 2001 die Landeshauptstadt Stuttgart zur Teilerbin mit 20 % bestimmt. Die Erbschaft ist mit der Auflage verbunden, diese für „sozial Schwache in den Städtischen Alten- und Pflegeheimen“ zu verwenden.

Frau Kappler hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Der Gesamtnachlass besteht aus Finanz- und Grundvermögen im Wert von ca. 470 TEURO. Der Nachlass in Höhe von ca. 94 TEURO wird dem bestehenden Altenhilfe-Fonds/Heimbewohner zugeführt. Eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel erfolgt in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen



<Anlagen>



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