Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 407/2020
Stuttgart,
06/17/2020



Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege -
Mittelbewilligung für das Jugendamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.06.2020



Beschlußantrag:

1. Dem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 23.002.503,06 EUR im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103161 Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und –pflege, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.

2. Zur Deckung werden herangezogen:
23.002.503,06 EUR aus nicht verbrauchten Mitteln der Betriebskostenpauschalen für den Kita-Ausbau, THH 510, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bedingt durch den beständigen Ausbau der Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft sowie durch Verzögerungen wegen Grundsatzstreitigkeiten mit verschiedenen Kita-Trägern konnten zahlreiche Verwendungsnachweise der freien Kita-Träger aus den Jahren 2012-2017 nicht zeitnah bearbeitet werden. Diese Arbeitsrückstände wurden im Jahr 2019 nahezu vollständig aufgeholt. Ende April 2020 konnten aktuelle Abrechnungsstände erreicht werden.
Verbunden mit der Bearbeitung der offenen Verwendungsnachweise ergaben sich hohe Nachzahlungsansprüche, die ausbezahlt werden mussten. Es wurden insgesamt rund 23,6 Mio. EUR für die Zuschussjahre 2012 bis 2018 nachbezahlt. Diese Ansprüche ergaben sich aufgrund einer richtliniengemäßen Förderung.
Durch die aktuellen Abrechnungsstände und die Auszahlung der ermittelten Restansprüche sind die Ansprüche bis einschließlich 2018 ausbezahlt. Durch die Abrechnung der Rückstände zeigte sich aber auch, dass die Abschlagszahlungen an die Träger im Jahr 2019 erhöht werden mussten, was bei der Planung für die Haushaltsjahre 2018/2019 (auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2016) so noch nicht absehbar war.

Nach aktuellem Stand ist das Budget 2020 ausreichend, um alle Kita-Förderansprüche auszubezahlen. Im Rahmen der nächsten Budgetaufstellung wird der Haushaltsansatz 2022/2023 auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2020 unter Berücksichtigung der neu geplanten Kita-Inbetriebnahmen sowie der prognostizierten Personalkostensteigerung neu berechnet und veranschlagt.

Die Nachzahlungen für Vorjahre im Jahr 2019 verteilen sich wie folgt:

2012 5.700 EUR
2013 6.800 EUR
2014 185.634 EUR
2015 402.747 EUR
2016 6.771.426 EUR
2017 5.937.969,87 EUR
2018 10.288.252,44 EUR

Summe 23.598.529,31 EUR

Gemäß des Antrags 169/2019 wurde auf Grundlage der GRDrs 300/2019 eine rückwirkende Erhöhung der Personalkostenförderung von 90% auf 92,5%, ab dem 01.01.2019, und eine Erhöhung der Förderung der Beköstigungskosten, ab dem 01.09.2019, auf 1,88 EUR pro Essen, am 22.05.2019 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Daraus ergaben sich im Jahr 2019 Mehraufwendungen, die im Planansatz nicht berücksichtigt wurden.

Mehraufwand durch die rückwirkende Erhöhung des Personalkostenaufwands: 4.251.000 EUR.

Mehraufwand durch die Erhöhung der Förderung der Beköstigungskosten ab 01.09.2019: 849.667 EUR.

Der Planansatz für 2020/2021wurde, auf Grundlage der grünen Liste, entsprechend um 6,8 Mio. Euro erhöht.

Die restliche Überschreitung ist bedingt durch die Erhöhung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2019. Diese wird sehr wahrscheinlich zu einer geringeren Nachzahlung im Zuge der Abrechnung der Verwendungsnachweise im Jahr 2020 führen.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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