Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 325/2015
1. Erg.
Stuttgart,
11/02/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Familienentlastende Dienste

Beantwortung / Stellungnahme



Die Gesamtkosten der Familienentlastenden Dienste der Landeshauptstadt Stuttgart betrugen im Jahr 2014 2.227.223 EUR (s. GRDrs 325/2015 „Familienentlastende
Dienste 2014“).


Die Erbringer der Angebote der Familienentlastenden Dienste haben in einer Stellungnahme des Fachausschusses Behindertenhilfe der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart dargelegt, dass angesichts des wachsenden Betreuungsaufwands inklusiver Angebote (zunehmend Einzelbegleitung von Kindern mit Behinderung in Regelangeboten, wie z. B. Waldheime, Freizeiten oder Vereinsangebote) die Kosten in den Familienentlastenden Diensten deutlich zugenommen haben. Diese Kosten werden bislang von den Trägern aus Eigenmitteln finanziert. Künftig ist dies nach Aussage der Träger nicht weiter in dieser Höhe finanzierbar, sodass für einen Erhalt der Angebote in der bisherigen Form die Teilnehmerentgelte der Familien erhöht werden müssten.

Die Träger haben deshalb um eine Erhöhung der Fördersumme von derzeit
760.000 EUR um 118.934 EUR auf 878.934 EUR gebeten.


Die städtische Zuwendung zu den Familienentlastenden Diensten ist im Zeitraum von 2011 bis 2014 um insgesamt 171.000 EUR gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung der Förderung um 30 % innerhalb von 4 Jahren. Wie in der GRDrs 325/2015 „Familienentlastende Dienste 2014“ dargestellt, erachtet die Sozialverwaltung diese Summe für ausreichend, sofern diese jeweils entsprechend der Tariferhöhungen fortgeschrieben wird.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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953/2015 (FDP)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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