Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 704/2018
Stuttgart,
09/25/2018



Schulsanierungsförderung Bund / Land nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart bei Schulen in freier Trägerschaft




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2018
25.10.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


Die Anträge der städtischen Schulen umfassen Maßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 34.978.000 Euro. Davon wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 5.000.000 Euro bewilligt.

Nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums und des Kultusministeriums zur Umsetzung von Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes
(KInvFG) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen hat die Standortkommune sich im Falle der beantragten Sanierungsförderung für Schulen in freier Trägerschaft mit mindestens 10 % des öffentlichen Finanzierungsanteils zu beteiligen. Der Landeshauptstadt Stuttgart liegen hierbei anerkannte Anträge der vier unten genannten Schulen vor.


Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden die Fördermittel für die beiden Schulbausanierungsprogramme des Bundes und des Landes nicht aufgestockt. Die Bundesmittel sind ausgeschöpft, so dass nur noch Anträge für das Landesprogramm gestellt werden können. Freie Träger sind somit – nach gegenwärtigen Stand – von der weiteren Förderung ausgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Freie Evangelische Schule hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 510.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 186.710 Euro, davon wurden als Festbetrag 168.000 Euro bewilligt, so dass ein Anteil in Höhe von 19.000 Euro von der Stadt zu tragen ist.

Das Albertus-Magnus-Gymnasium hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 792.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 289.947 Euro, davon wurden als Festbetrag 261.000 Euro bewilligt, so dass ein Anteil in Höhe von 29.000 Euro von der Stadt zu tragen ist.

Die Michael-Bauer-Schule hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 3.936.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 1.299.000 Euro, davon wurden als Festbetrag 1.169.000 Euro bewilligt, so dass ein Anteil in Höhe von 130.000 Euro von der Stadt zu tragen ist.

Die Freie Waldorfschule am Kräherwald hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 830.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 303.747.000 Euro, davon wurden als Festbetrag 274.000 Euro bewilligt, so dass ein Anteil in Höhe von 30.000 Euro von der Stadt zu tragen ist.

Nachdem die Auszahlung des öffentlichen Finanzierungsanteils erst nach Abschluss des Projekts (vgl. Beschlussantrag Nr. 2) und entsprechendem Verwendungsnachweis durch die freien Träger vorgesehen ist, geht die Verwaltung davon aus, dass die Bereitstellung der Deckungsmittel in Höhe von 208.000 Euro erst im Haushaltsjahr 2020 ff. erforderlich sein wird. Die Verwaltung wird die Kosten bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 berücksichtigen.


Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

keine

<Anlagen>



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