Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
704/2018
Stuttgart,
09/25/2018
Schulsanierungsförderung Bund / Land nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart bei Schulen in freier Trägerschaft
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2018
25.10.2018
Beschlußantrag:
1. Von den zum 31.03.2018 eingereichten und am 05.06.2018 bewilligten vier Anträgen auf Schulbausanierungsförderung für die Schwabschule, Tiefenbachschule, Rilke-Realschule und Schillerschule wird Kenntnis genommen.
2. Für die vier eingereichten und bewilligten Sanierungsvorhaben der freien Träger (Freie Evangelische Schule, Albertus-Magnus-Gymnasium, Michael Bauer Schule und Freie Waldorfschule am Kräherwald) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart einen 10 %-igen Anteil in Höhe von insgesamt 208.000 Euro.
Die Auszahlung des 10 %-igen Anteils erfolgt zum Abschluss der Projekte mit der letzten Zahlung.
Begründung:
Die Anträge der städtischen Schulen umfassen Maßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 34.978.000 Euro. Davon wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 5.000.000 Euro bewilligt.
Nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums und des Kultusministeriums zur Umsetzung von Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes
(KInvFG) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen hat die Standortkommune sich im Falle der beantragten Sanierungsförderung für Schulen in freier Trägerschaft mit mindestens 10 % des öffentlichen Finanzierungsanteils zu beteiligen. Der Landeshauptstadt Stuttgart liegen hierbei anerkannte Anträge der vier unten genannten Schulen vor.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden die Fördermittel für die beiden Schulbausanierungsprogramme des Bundes und des Landes nicht aufgestockt. Die Bundesmittel sind ausgeschöpft, so dass nur noch Anträge für das Landesprogramm gestellt werden können. Freie Träger sind somit – nach gegenwärtigen Stand – von der weiteren Förderung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Die
Freie Evangelische Schule
hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 510.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 186.710 Euro, davon wurden als Festbetrag 168.000 Euro bewilligt, so dass ein
Anteil in Höhe von 19.000 Euro
von der Stadt zu tragen ist.
Das
Albertus-Magnus-Gymnasium
hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 792.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 289.947 Euro, davon wurden als Festbetrag 261.000 Euro bewilligt, so dass ein
Anteil in Höhe von 29.000 Euro
von der Stadt zu tragen ist.
Die
Michael-Bauer-Schule
hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 3.936.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 1.299.000 Euro, davon wurden als Festbetrag 1.169.000 Euro bewilligt, so dass ein
Anteil in Höhe von 130.000 Euro
von der Stadt zu tragen ist.
Die
Freie Waldorfschule am Kräherwald
hat einen anerkannten zuschussfähigen Bauaufwand von 830.000 Euro. Der öffentliche Finanzierungsanteil beträgt 303.747.000 Euro, davon wurden als Festbetrag 274.000 Euro bewilligt, so dass ein
Anteil in Höhe von 30.000 Euro
von der Stadt zu tragen ist.
Nachdem die Auszahlung des öffentlichen Finanzierungsanteils erst nach Abschluss des Projekts (vgl. Beschlussantrag Nr. 2) und entsprechendem Verwendungsnachweis durch die freien Träger vorgesehen ist, geht die Verwaltung davon aus, dass die Bereitstellung der Deckungsmittel in Höhe von 208.000 Euro erst im Haushaltsjahr 2020 ff. erforderlich sein wird. Die Verwaltung wird die Kosten bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 berücksichtigen.
Beteiligte Stellen
Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
keine
<Anlagen>
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