Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
538
19
Verhandlung
Drucksache:
225/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
06.11.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Satzung über die 2. Erweiterung des Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 22.10.2019, öffentlich, Nr. 85
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 05.11.2019, öffentlich, Nr. 99
Ergebnis: auf der Basis der geänderten Anlage 2, einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 30.09.2019, GRDrs 225/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Es wird folgende Satzung über die zweite Erweiterung des Sanierungsgebiets
Stuttgart 28 -Bismarckstraße- beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Stuttgart-West wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 28
-Bismarckstraße- um drei Bereiche erweitert. Der erste Bereich besteht aus der Schwabstraße (Flst. 7049, 7049/1) vom Bismarckplatz bis einschließlich Kreuzung mit der Rotebühlstraße. Beim zweiten Bereich handelt es sich um den Gebäudeblock östlich des Olga-Areals einschließlich der angrenzenden Johannesstraße, Breitscheidstraße, Senefelderstraße und Schloßstraße, sowie den Abschnitt der Johannesstraße (Flst. 7834/4) zwischen Schloßstraße und Forststraße. Der dritte Bereich erweitert den westlichen Planungsbereich für die Umgestaltung des Bismarckplatzes.
Das Erweiterungsgebiet der Schwabstraße wird abgegrenzt:
- im Norden durch die südliche Grenze des Bismarckplatzes
- im Süden durch die Kreuzung mit der Rotebühlstraße (Flst. 6400/13)
- im Verlauf von Nord nach Süd an den Längsachsen durch die Kreuzung Ludwigstraße (Flst. 6853, 6835/6); Kreuzung Gutenbergstraße (Flst.6980/2); Kreuzung Rotebühlstraße (Flst. 6400/13)
Das Erweiterungsgebiet entlang der Johannesstraße wird abgegrenzt
- im Norden durch die Forststraße (Flst. 7360/10)
- im Süden durch die Schloßstraße (Flst. 6990)
- im Osten durch die östliche Grenze der Johannesstraße (Flst. 7834/5)
- im Westen durch die westliche Grenze der Senefelderstraße im Abschnitt Schloß-straße bis einschließlich Kreuzung mit der Breitscheidstraße.
Das Erweiterungsgebiet im Westen am Bismarckplatz wird abgegrenzt
- in der Vogelsangstraße und Elisabethenstraße jeweils durch die Flucht der westlichen Begrenzung des Flst. 6875/14 (Kirche St. Elisabeth).
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 15. Juli 2019. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik ohne Aussprache einmütig
zu
.
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