Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 4233-00
GRDrs 212/2016
Stuttgart,
04/21/2016



Richtlinien zur Förderung von "Sport für Flüchtlinge"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2016
11.05.2016



Beschlußantrag:

1. Den Richtlinien zur Förderung von „Sport für Flüchtlinge“ wird zugestimmt. 2. Der Aufwand in Höhe von je 75.000 EUR in den Jahren 2016 und 2017 wird im Teilergebnishaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 430, Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016/17 jeweils 75.000 EUR für die Jahre 2016 und 2017 zur Förderung von Projekten für den „Sport für Flüchtlinge“ beschlossen.

Die Sportverwaltung wurde beauftragt, bis zur ersten Sitzung des Sportausschusses 2016 entsprechende Förderkriterien zu entwickeln. Der Vorschlag der Verwaltung ist als Anlage beigefügt.

Die Förderung der Angebote „Sport für Flüchtlinge“ soll in erster Linie den Sportvereinen zur Unterstützung ihrer Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend der Handhabung bei den Projektmitteln „Sport – fit für die Zukunft“ sollen aber ggf. auch andere Organisationen und Einrichtungen sowie Einzelpersonen Anträge stellen können, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Auch kommerzielle Sportanbieter können in Ausnahmefällen einen Antrag stellen.

Zielsetzung für die Kriterien war es, klare, nachvollziehbare Bedingungen für die Förderung vorzugeben und den bürokratischen Aufwand, sowohl für die Antragsberechtigten als auch das bewilligende Amt für Sport und Bewegung, gering zu halten. Die Förderung erfolgt deshalb durch Pauschalzahlungen.

Wesentliches Ziel der Förderung soll es sein, die Flüchtlinge in bereits bestehende Regelangebote zu integrieren bzw. neu aufgebaute Angebote für Flüchtlinge in Regelangebote mit einer offenen Teilnahmemöglichkeit weiterzuentwickeln.

Finanzielle Auswirkungen

Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 75.000 EUR erfolgt im 52SF0202, „Sport für Flüchtlinge“, Sachkonto 43180000, Zuschüsse an übrige Bereiche.


Beteiligte Stellen

---

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Richtlinien zur Förderung von "Sport für Flüchtlinge"




zum Seitenanfang
Richtlinien Zuschuss Sport für Flüchtlinge.pdfRichtlinien Zuschuss Sport für Flüchtlinge.pdf