Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1175/2015
Stuttgart,
11/19/2015



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagwassergebühr ab 1. Januar 2016




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.12.2015
16.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2016 auf 1,66 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt.

2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2016 auf 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Höhe des Schmutzwasserentgelts liegt ab 1. Januar 2016 bei 1,66 EUR/m³ (2015: 1,64 EUR/m³) bezogener Frischwassermenge.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 1. Januar 2016 0,71 EUR/m² (2015: 0,69 EUR/m²) Berechnungsfläche.

Die Kalkulationswerte dieser Vorlage basieren auf den Kostenangaben des Wirt-schaftsplans 2016 (GRDrs 863/2015).


Die Abwassergebührenkalkulation für 2016 (vgl. Anlagen 3 und 4) wird von folgenden Einflussfaktoren bestimmt:

o Kalkulationsbasis sind die Kosten und Erträge des Wirtschaftsplans 2016 (GRDrs 863/2015).
o In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2016 ist eine kalkulatorische Verzin­sung des Anlagekapitals in Höhe von 23,5 Mio. EUR (Vorjahr: 23,4 Mio. EUR) berücksichtigt. Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt weiterhin bei 4,5 % und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG).
o Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2016 angesetzte Menge beträgt 35,1 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2015: 35,2 Mio. m³).
o Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr liegt bei 31,2 Mio. m² (Abwassergebührenkalkulation 2015: 31,3 Mio. m³).
o Im Bereich Schmutzwasser sind in 2016 bestehende Kostenüberdeckungen (aus den Jahren 2012 bis 2014) in Höhe von 1,0 Mio. EUR eingerechnet (vgl. Anlage 5).
o Im Bereich Niederschlagswasser sind in 2016 Nachholungen von Kostenunter-deckungen (aus dem Jahr 2013) in Höhe von 0,3 Mio. EUR berücksichtigt (vgl. Anlage 5).
o Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) ergibt die Gebührenkalkulation für 2016 Kosten in Höhe von 9,1 Mio. EUR (Plan 2015: 8,7 Mio. EUR).
o Betrieblich notwendige Investitionen zur Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind in 2016 mit einem Ansatz von 49,0 Mio. EUR vorgesehen. Der Ansatz entspricht dem Wirtschaftsplanansatz 2016 (GRDrs 863/2015). Gleichzeitig sind für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs Instandhaltungsleistungen von insgesamt 9,6 Mio. EUR eingeplant.
o In 2016 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 3,6 Mio. EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich hauptsächlich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-) in Höhe von 3,3 Mio. EUR und einer Nachholung von Kostenunterdeckungen im Bereich der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,3 Mio. EUR. Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der be­trieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,66 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,71 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2016 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk ThürnauWolfgang Schanz
BürgermeisterErster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen
Anlage 3: Zusammenfassung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 4: Schematische Darstellung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 5: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen der SES
Anlage 6: Änderung der Entgeltbestimmungen
Anlage 7: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr
Anlage 8: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte





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