Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
436
18
Verhandlung
Drucksache:
368/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Weiterentwicklung Kindertagespflege - Interessenbekundung Trägerschaft nach §§ 74, 76 SGB VIII und Neufassung Fördergrundsätze
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 17.10.2022, öffentlich, Nr. 77
Verwaltungsausschuss vom 26.10.2022, öffentlich, Nr. 373c
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Jugendhilfeausschuss vom 21.11.2022, öffentlich, Nr. 96
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 07.10.2022, GRDrs 368/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Durchführung des mit GRDrs 587/2021 beschlossenen Interessenbekundungsverfahren hinsichtlich der zu übertragenden Dienste und Aufgaben nach §§ 74 und 76 SGB VIII in der Kindertagespflege auf einen Träger wird auf Grundlage der beigefügten Aufgabenbeschreibung (s. Anlage 1) und der entsprechenden Auswahlkriterien (Anlage 3) zugestimmt.
2. Den in diesem Zusammenhang aktualisierten Grundsätzen für die Förderung des Angebots 'Kindertagespflege' zum 1. Januar 2024 wird zugestimmt (s. Anlage 2).
3. Die Förderung der 0,5 Geschäftsführungsstelle in TVöD SuE 18 wird ab 2024 fortgeführt und in die Fördergrundsätze integriert.
4. Durch die Umsetzung der Beschlussziffern 2 und 3 entsteht ab dem Jahr 2024 ein finanzieller Mehrbedarf i. H. v. 74.800 EUR. Die erforderlichen Mittel werden als Vorbelastung im kommenden Haushaltsplanverfahren berücksichtigt und im THH 510-Jugendamt, Amtsbereich 5103162 - Förderung sonstiger freier Träger, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse veranschlagt.
5. Die Personalkostenförderung der kontinuierlichen Kursbegleitung im Rahmen der Qualifizierung beim Träger wird im Umfang von insgesamt 120 % VZK (S 12) unbefristet fortgeführt (haushaltsneutral GRDrs 587/2021) und in die Fördergrundsätze integriert.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang