Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: AKR / WFB
GRDrs 860/2023
Stuttgart,
09/04/2023



Annahme einer Schenkung für die O. H. Hajek Kunststiftung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.09.2023



Beschlußantrag:

1. Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Schenkung wird zugestimmt.

2. Die Schenkung wird der rechtlich unselbstständigen O. H. Hajek Kunststiftung
zugeführt.



Begründung:


Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und § 6 Abs. 3 Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Die in der Anlage aufgeführten Werke wurden zur Einbringung in die O. H. Hajek Kunststiftung angeboten. Sie ergänzen die bestehende Sammlung.


Finanzielle Auswirkungen

Die Werke wurden von der Galerie Schlichtenmaier mit insgesamt 9.500 EUR bewertet.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer Thomas Fuhrmann
Erster Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

1
(Anlage wird aus Datenschutzgründen nicht im Internet veröffentlicht)


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