Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
91
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VerhandlungDrucksache:
21/2018
GZ:
StU/T
Sitzungstermin: 21.03.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Sanierung Zuffenhausen 8 - Unterländer Str. -, Umgestaltung der Stammheimer Str. zw. Zahn-Nopper- u. Schützenbühlstr. und der Unterführung Unterländer Str., - Baubeschl. mit Vergabeermächtigung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.03.2018, nicht öffentlich, Nr. 111
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.03.2018, öffentlich, Nr. 123
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 28.02.2018, GRDrs 21/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umgestaltung der Stammheimer Straße von der Zahn-Nopper-Straße bis zur Schützenbühlstraße sowie der unmittelbar daran anschließenden Unterführung zur Unterländer Straße in Zuffenhausen auf der Grundlage der Entwurfsplanung des Büros Maurmaier und Partner (MAP) vom 17. Januar 2018 (Anlage 2) sowie der Kostenberechnung vom 2. Februar 2018 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von 2.924.000 € brutto (einschließlich 164.000 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen des Tiefbauamts) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 2.760.000 € (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 164.000 € werden wie folgt gedeckt:

3.1 aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts bei der KontenGr. 481 -Aufwendungen für interne Leistungen - veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam): 18.000 €

3.2 aus dem Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Projekt 7.613030, 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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