Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
258/2022
Stuttgart,
05/31/2022
Unterstützung von Open-Air-Veranstaltungen 2022 - Mittelverwendung aus dem Corona-Nothilfefonds
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
01.06.2022
26.07.2022
Beschlußantrag:
1. Zur Unterstützung von Open-Air-Veranstaltungen der Stuttgarter Kulturszene im Jahr 2022 werden Gelder in Höhe von 300.000 EUR zur Verfügung gestellt. Gefördert werden damit die Infrastruktur von Open-Air-Bühnen, Mietkostenzuschüsse für Kultureinrichtungen auf festen Open-Air-Bühnen sowie Open-Air-Einzelveranstaltungen als Projektförderungen.
2. Der Gemeinderat nimmt die Ausschüttung von Nothilfen für wiederkehrend geförderte Projekte und Kulturinstitutionen im Zuge einer dritten Tranche in Höhe von 114.763 EUR zur Kenntnis.
3. Die Aufwendungen in Höhe von 300.000 EUR (Ziff. 1 Beschlussantrag) werden im Teilergebnishaushalt 2022, THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Die Deckung erfolgt vorbehaltlich des Jahresabschlusses 2021 aus den noch verfügbaren Mitteln in Höhe von 1.380.464,78 EUR des Corona-Nothilfefonds für die Kultur. Von der Absicht der Verwaltung, die Mittel auf das Jahr 2022 zu übertragen, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Begründung:
Allgemeines
Die Kulturverwaltung hat mit den vom Gemeinderat mit GRDrs 439/2020 bereitgestellten 2,92 Mio. EUR in 2020 ein bedarfsgerechtes Förderprogramm mit mehreren Förderlinien entwickelt und diese den sich ändernden Bedarfen regelmäßig angepasst.
Das Förderprogramm beinhaltet folgende Elemente:
1. Nothilfe für wiederkehrend geförderte Kultureinrichtungen und -projekte zum Ausgleichen eines existenzgefährdenden Defizits. Die Förderung wurde als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, sodass auch Zuwendungen teilweise oder vollständig zurückgefordert werden können, wenn der Verwendungsnachweis eine deutliche Verbesserung des jeweiligen Jahresabschlusses zeigt.
2. Zuwendungen an Spielstättenbetreiber zur gemeinsamen Corona-konformen Nutzung von ausreichend großen Spielstätten. Ein Mietkostenzuschuss wurde dabei auch für den Probenbereich von Chören, Orchestern und größeren Instrumentalensembles gewährt.
3. Ausschreibung des Stipendiums „10 qm /Corona Katalyse für Freischaffende Künstler*innen in den Jahren 2020 und 2021..
4. Unterstützung von temporären Open-Air-Bühnen und Open-Air-Veranstaltungen.
Aktuell werden noch Maßnahmen nach Ziffer 1 und 4 gefördert, für die zum
30.04.2022 vorbehaltlich der Genehmigung des beantragten Haushaltsrests in Höhe von 1.380.464,78 EUR noch 1.344.864,78 EUR zur Verfügung stehen.
Förderung von Open-Air-Veranstaltungen
Seit April dieses Jahres können Stuttgarter Kultureinrichtungen, inklusive der Clubs, die noch am längsten geschlossenen bleiben mussten, nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen öffnen und ihre Veranstaltungen durchführen. Die lange Zeit der Schließungen und der Teilöffnungen war für die Kulturinstitutionen, -betriebe und -akteur*innen äußerst schwierig und nachhaltig prägend in allen Bereichen des Kulturbetriebs: Die Pandemie hat Programme, Formate und Abläufe von Kulturveranstaltungen verändert. Insbesondere hat sie sich auch auf das Verhalten der Besucher*innen ausgewirkt. Um die Kulturszene zu stärken und den teilweise zurückgegangenen Publikumszuspruch anzuregen, sollen auch 2022 aus Corona-Hilfsgeldern Open-Air-Veranstaltungen und -Festivals gefördert werden.
Zusätzliche Open-Air-Veranstaltungen bieten den Kulturakteur*innen die Chance, sich über ihr normales Programm hinaus zu präsentieren und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Dabei wird ein breites Kulturprogramm für alle Altersgruppen angeboten und Künstler*innen werden Auftrittsmöglichkeiten eröffnet. Open-Airs beleben den Stadtraum, machen innerstädtische und dezentrale Flächen zu attraktiven Aufenthaltsorten und entschärfen potenzielle Konflikte. Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die während der Pandemie verstärkt zurückstecken mussten und wenig (Kultur-)Angebote erhielten, profitieren von vermehrten Veranstaltungen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Genauso bieten Open-Air-Veranstaltungen dem Publikum und den Clubbesucher*innen, die in Innenräumen möglicherweise noch Bedenken wegen der Infektionsgefahr haben, zusätzliche Sicherheit.
Open-Air-Veranstaltungen werden durch Mietkostenzuschüsse, durch die Förderung der Infrastruktur und durch Projektförderungen unterstützt:
1. Mietkostenzuschüsse bzw. eine reduzierte Miete erhalten geförderte Kultureinrichtungen bei festen Bühnen. wie z. B. der SpardaWelt Freilichtbühne Killesberg, der Open-Air-Bühne am Mercedes-Benz Museum und dem Hospitalhof.
2. Auf dem Züblin-Parkdeck wird wieder die Open-Air-Infrastruktur unterstützt, die das Kulturbüro Sorglos für fünf viertägige Veranstaltungen bereitstellt und die von unterschiedlichen Kulturakteur*innen genutzt wird, darunter die Rosenau, die FTTS, Theater Rampe, Kulturkiosk oder das Club Kollektiv. Die SpardaWelt Freilichtbühne Killesberg erhält einen Infrastrukturkostenzuschuss und das Theater La Lune eine Förderung für Technik-Equipment für Theaterproduktionen auf dem Lukasplatz.
3. Projektförderungen für Einzelprojekte umfassen beispielsweise das Kulturprogramm des dreimonatigen Festivals „meinSchlossplatz“ der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft auf dem Kleinen Schlossplatz sowie das zweitägige Festival der Clubszene auf dem Eiermann-Campus in Stuttgart-Vaihingen, für das sich Lehmann Club, Kowalski, Climax, Discotronic und andere zusammengeschlossen haben. Im Rahmen der Projektförderung sind Kosten der Veranstaltungs-
infrastruktur und des direkten Veranstaltungsbetriebs (Bühne, Ton-, Lichttechnik, Personalkosten für Techniker etc.) förderfähig sowie Künstler*innenhonorare und Reise- und Unterbringungskosten. Sofern die Veranstaltenden keine gemeinnützigen Organisationen sind, sind grundsätzlich nur die Künstler*innenhonorare sowie Kosten für Reise und Unterbringung förderfähig. Damit soll die angemessene Entlohnung der Künstler*innen sichergestellt werden.
Die Aufwendungen für Mietkostenzuschüsse, Infrastruktur- und Projektförderungen betragen voraussichtlich insgesamt 300.000 EUR.
Corona-Nothilfe
Die Kulturverwaltung hat wiederkehrend geförderte Kultureinrichtungen und -projekte seit Beginn der Pandemie in mehreren Tranchen finanziell unterstützt. Bis Ende Dezember 2020 wurden in zwei Tranchen insgesamt 1,154 Mio. EUR ausbezahlt (GRDrs 541/2020 und 771/2020).
Vom 01.01.2021 bis 30.04.2022 schüttete das Kulturamt in einer dritten Tranche überwiegend an Vereine und Institutionen, die keine Anträge auf Überbrückungshilfen stellen konnten, weitere 114.763 EUR an folgende Einrichtungen und Projekte aus:
·
Literaturhaus Stuttgart 60.000 EUR
·
Indisches Filmfestival 21.750 EUR
·
Forum der Kulturen e. V. 6.050 EUR
·
Musik der Jahrhunderte e. V. 9.400 EUR
·
Musik Podium Stuttgart 7.500 EUR
·
Theater am Faden 4.463 EUR
·
Verein zur Förderung der
Kunst in der Freizeit 3.600 EUR
·
Stuttgarter Strolche e. V. 2.000 EUR
Insbesondere wegen der Überbrückungshilfen und der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld nahm die Nachfrage nach städtischer Corona-Nothilfe seit 2021 ab. Außerdem wurden einige Corona-Nothilfen nicht benötigt und daher zurückgefordert. Da die aktuellen Prognosen zur Entwicklung der Pandemie im Herbst von einer Verschärfung der Lage ausgehen und teilweise beim Publikum noch Zurückhaltung zu spüren ist, ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach der Corona-Nothilfe wieder steigen wird. Daher empfiehlt die Kulturverwaltung die Corona-Nothilfe zu verlängern.
Finanzielle Auswirkungen
Die für Beschlussziffer 1 notwendigen Gelder in Höhe von 300.000 EUR stehen vorbehaltlich der Ermächtigungsübertragungen aus den noch verfügbaren Mittel des Corona-Nothilfefonds im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 im Teilergebnishaushalt 2022 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bereit. Die Mittelbereitstellung erfolgte mit GRDrs 439/2020.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Keine
<Anlagen>
zum Seitenanfang