Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0414-00
GRDrs 904/2020
Stuttgart,
11/12/2020



Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2022




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.12.2020
16.12.2020
17.12.2020



Beschlußantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden insgesamt 57,1889 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1).

Davon im Teilstellenplan des
- Bürgermeisteramts 2,5 Stellen (vgl. Anlage 5),
- Haupt- und Personalamts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 6),
- Stadtkämmerei 4,5 Stellen (vgl. Anlagen 7 bis 11),
- Liegenschaftsamts 2,0 Stellen (vgl. Anlage 12),
- Amts für Umweltschutz 1,5 Stellen (vgl. Anlage 13),
- Schulverwaltungsamts 7,0 Stellen (vgl. Anlagen 14 und 15),
- Kulturamts 3,5 Stellen (vgl. Anlagen 16 und 17),
- Jugendamts – ohne Kindertagesstätten – 9,440 Stellen (vgl. Anlage 18),
- Jugendamts – Bereich Kindertagesstätten – 18,2489 Stellen
(vgl. Anlagen 19 und 20),
- Amts für Stadtplanung und Wohnen 4,0 Stellen (vgl. Anlage 21),
- Stadtmessungsamts 2,0 Stellen (vgl. Anlage 22),
- Garten-, Friedhofs- und Forstamts 2,0 Stellen (vgl. Anlage 23).

2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden die KW-Vermerke an 3,5 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2).

4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden 9,45 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 3).

5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 wird 1,0 Stelle des Bürgermeisteramtes gehoben (vgl. Übersicht Anlage 4)

6. Über Personalmehrbedarfe für das Gesundheitsamt im Zuge der im Rahmen der Corona-Pandemie erfolgenden Organisationsuntersuchung wird gesondert mit GRDrs. 965/2020 beraten und beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Notwendigkeit der Stellenschaffungen wird auf die beigefügten ausführlichen Begründungen (Anlagen 5 bis 23) sowie auf die Übersicht Anlage 1 verwiesen.

Zur Verlängerung von Stellenvermerken wird auf die Übersicht (Anlage 2) sowie auf die ausführlichen Begründungen (Anlagen 24 bis 26) verwiesen.

Zum 01.01.2021 werden 9,45 Stellen, deren Streichung aufgrund vorangegangener Beschlüsse des Gemeinderats vorgemerkt ist, unbesetzt sein. Die Streichung dieser Stellen kann daher bereits heute, im Vorgriff auf den Stellenplan 2022, beschlossen werden. In der Übersicht (Anlage 3) sind die Stellenstreichungen zusammengefasst.

Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlich zu finanzierenden Mehrkosten für Stellenschaffungen belaufen sich auf 3.028.432 € im Jahr (vgl. Anlage 1). Die Mehrkosten aus der Verlängerung von KW-Vermerken belaufen sich auf 344.750 € pro Jahr (vgl. Anlage 2). Den Mehrkosten stehen Minderaufwendungen aus der Streichung von Stellen von 66.100 € pro Jahr gegenüber (vgl. Anlage 3). Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von jährlich 3.307.082 € (Berechnung vgl. Anlage 1 am Ende der Übersicht). Für die Hebung einer Beamtenstelle entstehen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 15.300 € jährlich.

Die auf das Jahr 2021 entfallenden Mehrkosten werden aus der Deckungsreserve finanziert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

26

<Anlagen>



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