Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 5603-03.00
GRDrs 464/2019
Stuttgart,
05/20/2019



SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH
Jahresabschluss 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.06.2019



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der vorgelegten Form festzustellen, 2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten, 3. den Gewinnvortrag der Vorjahre von 34.117,67 EUR und den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres von 2.925,45 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, 4. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft H/W/S GmbH & Co. KG, Stuttgart, zu wählen.



Begründung:


Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor zwölf Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die mietweise Überlassung von städtischen Sporthallen (Turn- und Versammlungshallen, Schulsportanlagen und Ballsporthallen) sowie Bezirks- und Vereinssportanlagen an außerschulische Nutzer im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung. Die SBS mietet hierzu die im Eigentum der LHS stehenden Sporthallen und Sportanlagen an.



Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nutzungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus den laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein.

Im Jahr 2018 gab es keine besonderen Vorkommnisse, die sich auf den Jahresabschluss gravierend ausgewirkt hätten.

Die Umsatzerlöse 2018 erhöhten sich um 64 TEUR auf 1.019 TEUR (Vj: 955 TEUR) und lagen damit über dem Plan (996 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Die Steigerung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Erhöhung bei den Einzelvermietungen sowie darauf zurückzuführen, dass Nebenkostenabrechnungen für zwei Jahre (2017 und 2018) erstellt wurden.

Die Gliederung der Umsatzerlöse ist im Folgenden dargestellt (in TEUR):
Die bei der SBS anfallenden Arbeiten werden im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch Mitarbeitende des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Sport und Bewegung übernommen. Daher hat die SBS kein eigenes Personal und somit auch keine Personalkosten. Als Geschäftsführung sind die Abteilungsleiterin der Abteilung Zentrale Verwaltung des Amtes für Sport und Bewegung, Frau Klein, sowie der Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement / Schul- und Schulsportanlagen des Schulverwaltungsamtes, Herr Bellviure, bestellt. Die Geschäftsführung erhält keine Vergütung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.028 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau. Dabei bildet der Pachtaufwand an die LHS mit 1.000 TEUR die größte Position. Dieser wird gemäß Pachtvertrag unter Berücksichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen festgelegt und entspricht den Vorjahreswerten. Die übrigen Verwaltungsaufwendungen betreffen die Buchführungs- sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und Forderungsverluste.

Aufgrund der Differenz zwischen dem zu zahlenden Pachtzins und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einerseits und den geringeren Entgelten der Endnutzer andererseits erhält die SBS als Zwischennutzer von der LHS (Sportförderung) ein so genanntes preisauffüllendes Entgelt. Im Geschäftsjahr 2018 beträgt dieses 19 TEUR (Vj: 104 TEUR).

Nach Abzug der Ertragssteuern verbleibt ein Jahresüberschuss i.H.v. 2.925,45 EUR (Vj: 2.822,98 EUR), der auf neue Rechnung vorgetragen wird.




Der Jahresabschluss wurde von der KMS & Dumann GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine Feststellungen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem wird die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.

Durch den Wirtschaftsprüferwechsel bei den Beteiligungsunternehmen (vgl. GRDrs. 330/2019) wird der nächste Jahresabschluss der SBS durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft H/W/S GmbH & Co. KG geprüft werden.


Die Referate JB und SOS haben der Vorlage zugestimmt.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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