Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 870/2018
Stuttgart,
10/24/2018



Steuerung und Koordination des Gesamtprojekts S21/Rosenstein



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.11.2018
08.11.2018



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stimmt der erweiterten Aufgabenwahrnehmung der Abteilung L/OB-R im Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales zur Steuerung und Koordinierung des Gesamtprojekts S 21/Rosenstein zu.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen Stellenbedarf in Höhe von 1.0 Stellen in Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 14 wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.



Begründung:


Wie in GRDrs. 617/2017 ausführlich dargestellt, ist das Gesamtprojekt Stuttgart 21/Rosenstein in eine neue Phase getreten. Der Schwerpunkt der städtischen Tätigkeit lag in den vergangenen Jahren bei dem Bahnprojekt im engeren Sinne, d.h. der fachlichen und rechtlichen Begleitung der Baumaßnahmen. Diese Aufgaben sind nach wie vor von großer Bedeutung, auch in finanzieller Hinsicht. Sie werden im Rahmen einer vom Gemeinderat beschlossenen Projektstruktur unter Federführung des Tiefbauamts wahrgenommen (GRDrs 796/2007). Hinzugekommen ist nun (GRDrs 617/2017) das äußerst komplexe Stadtentwicklungsprojekt „Rosenstein“, das für die weitere Entwicklung der Landeshauptstadt von entscheidender Bedeutung ist. Es bietet eine einmalige städtebauliche Chance, die jedoch nur dann nachhaltig genutzt werden kann, wenn die verschiedenen fachlichen Aspekte ämterübergreifend zusammengeführt und gemeinsam bearbeitet werden. Dabei besteht auch eine enge Verzahnung mit dem Bahnprojekt im engeren Sinne (s.o.), etwa bei den Fragen des Gleisrückbaus. Eine solche übergreifende Bearbeitung ist nur in Projektstrukturen möglich. Die Verwaltung hat zur Bewältigung dieser Aufgaben deshalb eine Projektstruktur entwickelt, die dem Gemeinderat in Anlage 5 der GRDrs 617/2017 zur Kenntnis gebracht wurde. Diese Struktur wurde in den vergangenen Monaten spezifiziert und weiterentwickelt.

Zum einen bedarf ein Projekt der Größe und Bedeutung der „Stadtentwicklung Rosenstein“ verschiedener Arbeitsgruppen, die einzelne Themen bearbeiten und ihre Ergebnisse dann in das Projekt einfließen lassen. Hierfür wurden bereits und werden bedarfsgerecht auch künftig Arbeitsgruppen installiert. So hat die Arbeitsgruppe „Gleisrückbau“, an der auch Vertreter der Bahn beteiligt sind, ihre Arbeit aufgenommen, um sicherzustellen, dass der Grundstückskaufvertrag der LHS mit der Bahn diesbezüglich ordnungsgemäß umgesetzt wird und vor allem die planerischen Vorstellungen der LHS bereits in das Planfeststellungsverfahren für den Gleisrückbau einfließen können. Die Arbeitsgruppe „Bezahlbarer Wohnraum“ ist ebenfalls installiert. Weitere Arbeitsgruppen etwa zu den Themen „Soziale und kulturelle Infrastruktur“, „Mobilität“, „Nutzungsmischung“ „Klimagerechte Qualität“, und „Topographie“ sind vorgesehen.

Zum anderen hat sich herausgestellt, dass das Gesamtprojekt, insbesondere aber die weitere Entwicklung des Gebiets „Rosenstein“, zahlreiche Bezüge zu weiteren Themenstellungen und weiteren Akteuren, auch außerhalb der LHS, hat. Diese Themen sind häufig von erheblicher strategischer Bedeutung für die Landeshauptstadt. Beispielhaft sind hier zu nennen:

1. Weiterentwicklung des ÖPNV in der LHS, etwa
2. Vermarktung der Flächen im Rosenstein
3. Städtebauliche Entwicklung rund um das Bahnhofsareal
4. IBA
(in Zusammenarbeit mit und als Gesellschafterin der StadtRegion Stuttgart GmbH)

5. Turmforum

Hinzu kommt die Wahrnehmung der Interessen der LHS in den verschiedenen Gremien des Bahnprojekts v.a. dem Arbeitskreis Baden-Württemberg und dem Lenkungskreis.

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass das Bahnprojekt S 21 und das Stadtentwicklungsprojekt Rosenstein mit zahlreichen weiteren strategischen sowie städtebaulich und finanziell bedeutsamen Fragen für die Zukunft der Landeshauptstadt verknüpft sind. Die verschiedenen Themenbereiche greifen ineinander und bedingen sich gegenseitig. So ist etwa die Zukunft der Panoramastrecke und die verkehrliche Entwicklung des Nordzulaufs Richtung Feuerbach von erheblicher Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung des Rosensteinquartiers, die dort angesiedelten städtebaulichen Planungen beeinflussen die IBA, der Ausbau des Bonatzbaus hat Auswirkungen auf die Klett-Passage etc..

Die dargestellten Teilaspekte müssen im Sinne einer Gesamtstrategie der Landeshauptstadt zielgerichtet koordiniert und gesteuert werden. Eine Struktur, die diese Koordination und Steuerung gewährleistet, besteht jedoch bislang nicht. Dies birgt die Gefahr, dass einzelne Prozesse nicht an der Gesamtstrategie der LHS ausgerichtet werden und die Einzelprojekte zeitlich und inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt sind. Angesichts der Bedeutung, die das Gesamtprojekt für die weitere Entwicklung und die Zukunft der LHS hat, ist es unverzichtbar, eine entsprechende Steuerung zu installieren und die bislang vorgelegte Projektstruktur (Anlage 5 der GRDrs 617/2017) wie in Anlage 1 ersichtlich zu ergänzen.

Danach bleiben auf der Arbeitsebene zunächst die bisherigen Projekte „Bahnprojekt S 21“ und „Stadtentwicklung Rosenstein“ erhalten. Das Projekt „Stadtentwicklung Rosenstein“ wird – wie oben beschrieben – durch verschiedene Arbeitsgruppen zu Einzelthemen ergänzt. Hier ist auch die Arbeitsgruppe zum Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ angesiedelt. Die Arbeitsergebnisse dieser Arbeitsgruppen fließen in das Projekt „Stadtentwicklung Rosenstein“ ein. Die Steuerung und Koordinierung erfolgt dabei über die Leitung dieses Projekts, die beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung liegt.

Diese beiden Projekte werden durch ein weiteres Teilprojekt „Entwicklung ÖPNV“ ergänzt. Hier geht es um die Weiterentwicklung des ÖPNV, soweit diese Auswirkungen auf das Gesamtprojekt hat. Namentlich soll hier das Thema „Weiternutzung der Panoramastrecke“ sowie auch die Verkehrsanbindung Richtung Norden, ggfs. auch die Flankierung des neuen S-Bahnhofs „Mittnachtstr.“ bearbeitet werden.

Die Koordinierung des Gesamtprozesses auf der Arbeitsebene, die in der bisherigen Projektstruktur noch fehlte, soll bei L/OB-R angesiedelt werden. Nachdem die miteinander verknüpften Themen verschiedene Referate, aber auch einige Beteiligungsunternehmen der LHS betreffen, scheint es geboten, die Gesamtkoordinierung dieser strategisch wichtigen Themen im Bereich des Oberbürgermeisters anzusiedeln. L/OB-R ist bereits mit der rechtlichen Koordinierung und Steuerung sämtlicher Themen rund um Stuttgart 21/Rosenstein betraut. Die Steuerung des Gesamtprojekts und die rechtliche Koordinierung sind eng miteinander verknüpft. Es ist daher sinnvoll, diese beiden koordinierenden Aufgaben an einer Stelle zu bündeln, zumal die Geschäftsführung des Internen Lenkungskreises S 21/Rosenstein auf der Lenkungsebene ebenfalls bei L/OB-R angesiedelt ist. Auf diese Weise fungiert L/OB-R als Schnittstelle zwischen der Arbeitsebene und der Lenkungsebene.

Unverändert bleibt die Struktur auf der Lenkungs- und Informationsebene: Die Ergebnisse der Arbeitsebene werden wie bisher in den Internen Lenkungskreis S21/Rosen-stein eingespeist, dem neben Herrn Oberbürgermeister Kuhn auch die weiteren beteiligten Bürgermeister angehören. Ihm obliegt vor allem die politische Lenkung und Steuerung des Gesamtprozesses auf der Verwaltungsebene. Die Zusammenarbeit im Internen Lenkungskreis hat sich bereits in der Vergangenheit bei der Steuerung des Bahnprojekts sehr bewährt. Der Interne Lenkungskreis bildet auch die Schnittstelle zu den Gremien des Gemeinderats, insbesondere dem Ausschuss für Umwelt und Technik und dem Ausschuss S 21/Rosenstein. Diese werden über die maßgeblichen Themen regelmäßig informiert und treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die wesentlichen Entscheidungen.

Zur Bewältigung der Gesamtkoordinierung auf der Arbeitsebene ist eine zusätzliche Stelle für eine/n Projektmanager/in in EG 14 TVöD/A 14 erforderlich, um die zahlreichen Einzelprojekte und Vorhaben zielgerichtet zu vernetzen und zu steuern und die zeitgerechte Projektrealisierung in der erforderlichen Qualität zu sichern. Hierzu ist ein Gesamtprojektcontrolling aufzubauen. Eine Unterstützung durch die bereits vorhandene halbe Assistenzstelle bei L/OB-R ist gewährleistet.


Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen zusätzliche durchschnittliche Personalaufwendungen in Höhe von 94.500, € (EG 14 TVöD) bzw. 137.851,- € (A 14).




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, StU und T haben mitgezeichnet




Fritz Kuhn

Anlagen

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