Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
489
27
Verhandlung
Drucksache:
640/2022
GZ:
T
Sitzungstermin:
14.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Regenpfeiferweg 28 in Stuttgart-Mühlhausen, Baubeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 09.12.2022, öffentlich, Nr. 195
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 13.12.2022, öffentlich, Nr. 432
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.12.2022, GRDrs 640/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Regenpfeiferweg 28 in Stuttgart-Mühlhausen
nach den Plänen des Architekten
Günter Hermann Architekten (Anlage 4) vom 23.09.2022
der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 07.10.2022
und dem durch Günter Hermann Architekten erstellten
und durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 28.10.2022
mit einem Kostenstand 10/2022 in Höhe von brutto 7.000.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung 130.000 EUR
daraus resultierenden
voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung
in Höhe von brutto
7.130.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 80.000 EUR, die Außenanlagen in Höhe von 390.000 EUR (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 175.000 EUR.
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend Kostenanschlag vom 28.10.2022 in Höhe von 7.000.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233246 Kita Mühlhausen, Regenpfeiferweg 28, Neubau wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt.
3. Die Auszahlungen für den Rückbau des bestehenden Kitabetriebs Regenpfeiferweg 28 in Höhe von 200.000 EUR sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen beim dem Projekt Nr. 7.613028 Sanierung Mühlhausen 3- Neugereut-AuszGr 7873 Sonstige Baumaßnahmen gedeckt.
4. Folgelasten
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 578.831 EUR wird zugestimmt. Mittel zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen
(ohne Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung) sind in ausreichender Höhe bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2022/2023, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in Städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend umgesetzt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 6,65 Stellen benötigt (davon 3,1189 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 2,0747 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 1,2 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,2564 Stellen in Entgeltgruppe E3).
Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 6,65 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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