Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1218/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/06/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Leobener Straße 49 in Stuttgart-Feuerbach
Baulicher Zustand und weitere Vorgehensweise


Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich wäre eine Nutzung für öffentliche Zwecke möglich. Konkret liegt eine Bedarfsmeldung der Musikschule vor, die bislang im Burgenlandzentrum untergebracht ist.

Auslöser war eine bevorstehende Ertüchtigung der Räumlichkeiten im Burgenlandzentrum. Dort belegt die Musikschule eine Fläche von 280 m², gelegen neben der Stadtteilbibliothek. In 2020 ist vorgesehen, diese Räume zu renovieren und in dem Kontext schallschutzmäßig zu ertüchtigen. Ursprünglich sollte dies während der Sommerferien durchgeführt werden, allerdings ist der Zeitraum dafür nicht auskömmlich. Somit benötigt die Musikschule für ca. 3 Monate ein Interimsquartier. Dies hätte mit geringem Aufwand in der Leobener Straße 49 eingerichtet werden können.

Nach näherer Betrachtung hat die Musikschule mitgeteilt, dass unter Aufgabe der Flächen im Burgenlandzentrum auch eine dauerhafte Nutzung der Leobener Straße 49 in Betracht kommt. Ob sich das Raumprogramm der Musikschule dort realisieren lässt, wurde bislang nicht untersucht. Angesichts des schlechten baulichen Zustands müsste eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, damit man abwägen kann, ob eine Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht in Erwägung gezogen werden kann. Die Machbarkeitsstudie soll Anfang 2020 beauftragt werden, so dass im 2. Quartal 2020 mit einem Ergebnis zu rechnen ist. In diesem Kontext wird auch geprüft, ob die Bestandsflächen in der Burgendlandstraße zur Refinanzierung einer möglichen Sanierung herangezogen werden können.

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über den Sachstand berichten. Die Ertüchtigung der Räumlichkeiten im Burgenlandzentrum wird dabei so lange zurückgestellt, bis die weitere Vorgehensweise geklärt ist.






Vorliegende Anträge/Anfragen

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961/2019 SPD




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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