Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK
GRDrs
927/2012
Stuttgart,
01/24/2013
Fortführung Freiwilligendienst bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.01.2013
31.01.2013
Beschlußantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Kultur und Politik für die vorhandenen 18 städtischen Einsatzstellen fort. Für diese 18 FSJ-Plätze wird die pädagogische Begleitung, Organisation und Verwaltung an einen externen Bildungsträger vergeben.
2. Die Gesamtkosten in Höhe von 129.600 €/Jahr für 18 Einsatzstellen werden im Rahmen des vorhandenen Ämterbudgets wie folgt gedeckt:
- 93.600 € im Teilhaushalt 100, Haupt- und Personalamt, für 13 Plätze im Bereich Politik und Verwaltung,
- 28.800 € im Teilhaushalt 410, Kulturamt, für vier Plätze im Bereich Kultur,
- 7.200 € im Teilhaushalt 520, Amt für Sport und Bewegung, für einen Platz im Bereich Sport.
3. Die bisher bei den Personalkosten veranschlagten Mittel für die 13 Einsatzstellen im Bereich Politik und Verwaltung werden zu den Sachkosten umgeschichtet.
Begründung:
Nach dem Wegfall des Zivildienstes wurde bundesweit der Bundesfreiwilligendienst (BFD) 2012 als Nachfolgemodell eingeführt. Aufgrund der erheblich höheren Förderung des BFDs im Vergleich zum FSJ durch den Bund und der Auslagerung des pädagogischen Konzepts wurde in der GRDrs 1397/2011 die Einführung des BFD bei der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen. Nach dem Beschluss der GRDrs 1397/2011 hat sich jedoch herausgestellt, dass die BFD-Plätze im sogenannten „Windhundverfahren“ vergeben werden entgegen der ursprünglichen Annahme der Verwaltung, dass anerkannte Plätze besetzt werden. Derzeit hat die Landeshauptstadt Stuttgart bei der Vergabe der BFD-Plätze an die Freiwilligen daher keine Planungssicherheit. Da diese Problematik viele Kommunen betrifft, engagiert sich der Deutsche Städtetag für ein Vergabeverfahren der BFD-Plätze, das den Kommunen Planungssicherheit gibt. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich in einer Stellungnahme an den Deutschen Städtetag bereits entsprechend geäußert.
Da der BFD mit dem derzeitigen Verfahren bei der Platzvergabe keine tragfähige Lösung darstellt, aber sowohl bei den Einsatzstellen im Bereich Kultur als auch im Bereich Verwaltung nach wie vor ein großer Bedarf an jungen Freiwilligen besteht, hat die Verwaltung die Sach- und Verfahrenslage erneut geprüft.
In Hinblick auf das stetige Anwachsen der Altersaustritte bei der Landeshauptstadt Stuttgart (Verdoppelung bis 2017, siehe Personalbericht 2012) und der demografischen Entwicklung stellt das FSJ für die Verwaltung ein wichtiges Instrument der Personalgewinnung dar. Zielsetzung des Freiwilligendienstes bei der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, Jugendlichen nach dem schulischen Abschluss eine Phase zur beruflichen Orientierung zu geben und potentielle Auszubildende zu akquirieren. Die Durchführung des FSJ mit der Landeshauptstadt Stuttgart als Trägerin erfordert neben administrativen Leistungen zwingend eine pädagogische Fachkraft im entsprechenden Tätigkeitsumfang (§ 3 Absatz 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz in Verbindung mit Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.04.2012 sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Durchführung und Förderung von Maßnahmen im FSJ vom 05.08.2011). In GRDrs 1397/2011 wurde bereits dargestellt, dass das bislang praktizierte Verfahren an seine organisatorischen Grenzen stößt und für eine qualitativ konstante Begleitung des Dienstes eine andere Lösung gesucht werden muss.
Es liegen Angebote von externen Bildungsträgern vor, die das FSJ für die Landeshauptstadt Stuttgart übernehmen könnten. Diese wurden der Landeshauptstadt Stuttgart vom Sozialministerium als mögliche externe Bildungsträger empfohlen. Unter anderem wurde auch der Internationale Bund (IB) empfohlen. Die Kosten für die Landeshauptstadt Stuttgart für Durchführung des FSJ mit dem IB als Träger würden sich auf rund 630 Euro monatlich pro Teilnehmer/in belaufen Die Landeshauptstadt Stuttgart führt das FSJ bisher mit rund 650 Euro monatlich pro Teilnehmer/in durch. Damit wäre die Durchführung des FSJ in der oben genannten Konstellation für die Landeshauptstadt Stuttgart günstiger.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Beibehaltung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit der Übertragung an einen externen Bildungsträger. Die zentrale Koordination des Themas „Freiwilligendienste“ erfolgt wie bisher - analog der Ausbildung - bei der Abteilung Organisation und Personalentwicklung des Haupt- und Personalamts.
Der IB ist ein großer, freier, gemeinnützig anerkannter Träger zur Durchführung von Freiwilligendiensten in Form eines eingetragenen Vereins. In Baden-Württemberg betreibt der IB Einrichtungen für Freiwilligendienste, unter anderem auch in Stuttgart mit 450 Plätzen. Allein bei der Stadt Stuttgart verwaltet der IB für das Klinikum Stuttgart 110 Plätze, für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen 60 Plätze und für das Jugendamt 25 Plätze. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit sind positiv.
Eine Vergabe an den IB hätte den Vorteil, dass dann alle städtischen Freiwilligendienste bei einem Träger zusammengefasst und konzentriert werden, der zu dem über ein sehr gut durchdachtes Bildungskonzept verfügt und dieses den Bedürfnissen der Landeshauptstadt anpasst. Das Konzept wird durch stadtspezifische Inhalte (unter anderem Vorstellung des Verwaltungsablaufs, Internet-Schulung, Lotus-Notes-Schulung) ergänzt.
Bei der Stadt Stuttgart bestehen derzeit 18 FSJ Einsatzplätze im Bereich Politik, Verwaltung, Kultur und Sport (siehe Anlage). Davon sollen 13 Einsatzplätze im Bereich Politik und Verwaltung dauerhaft in die Trägerschaft des IB gehen.
Für die insgesamt fünf Einsatzplätze beim Kulturamt und beim Amt für Sport und Bewegung entscheiden diese beiden Ämter alle zwei Jahre jeweils neu, ob diese besetzt werden. Die Kosten dafür werden von den beiden Ämtern direkt aus den dort vorhandenen Sachmitteln getragen.
Die Umsetzung der veränderten Organisationsform ist zum 01.09.2013, mit dem Start des neuen Freiwilligen-Jahres, geplant.
Finanzielle Auswirkungen
Die Durchführung des FSJ mit dem IB liegt innerhalb des verfügbaren Budgets:
Insgesamt sind im städtischen Haushalt für die Finanzierung des Freiwilligendienstes 153.200 Euro (123.200 Euro für Personalkosten und 30.000 Euro für Fortbildungskosten) bereitgestellt. Bei der festen Beibehaltung von 13 Einsatzplätzen für Politik und Verwaltung und Durchführung des Freiwilligendienstes unter Trägerschaft des externen Bildungsträgers würden sich die Ausgaben auf rund 93.600 Euro belaufen und liegen somit innerhalb des Budgets von 153.200 Euro.
Zu diesem Zweck ist eine Umschichtung von Personalkosten in Höhe von 63.600 Euro in Sachkosten notwendig. Die verbleibenden Personalmittel in Höhe von 59.600 Euro fließen in den Personalhaushalt zurück.
Die nach extern zu leistenden Sachausgaben für das FSJ werden analog zu den Ausgaben für die Ausbildungen der Kernverwaltung aus dem Budget für „Personalentwicklung, Fort- und Ausbildung“ des Haupt- und Personalamts zentral getragen.
Die fünf Einsatzplätze beim Kulturamt und beim Amt für Sport und Bewegung werden aus dem laufenden Budget der Ämter getragen. Es ergeben sich hierfür keine finanziellen Auswirkungen.
Beteiligte Stellen
Die Referate KBS und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
FSJ Einsatzstellen bei der Landeshauptstadt Stuttgart
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Anlage 1 GRDrs 927 2012 FSJ Einsatzstellen bei der Landeshauptstadt Stuttgart neu.doc
[Anhang "Anlage 1 GRDrs 927 2012 FSJ Einsatzstellen bei der Landeshauptstadt Stuttgart.doc" gelöscht von Isabell Wingerter/Haupt- und Personalamt/LHS/DE]