Für die Entleerung der PSA im Bereich der 4. Umsetzungsstufe sind 1,5 Stellen, davon eine Fahrerstelle mit Entleerungspflichten erforderlich. Damit wird auch das für die Aufgabe erforderliche 4- Augenprinzip gewahrt.
Zum Stellenplan 2016 wurde zunächst eine 0,5 Stelle Teamleiter Entleerung geschaffen. Der Bedarf einer ganzen Stelle war bereits in der Vorlage GRDrs. 317/2013 vorgesehen. Mit der 4. Umsetzungsstufe steigt der Aufwand an Koordinierungs- und Backoffice-Aufgaben (z. B. Erstellen von Touren- und Einsatzplänen und Fachaufsicht für 10 Entleerer, Einnahmenprüfung/ - Soll-Ist Abgleich- usw.). Somit ist es notwendig, die Stelle um 0,5 auf eine ganze Stelle Teamleitung aufzustocken.
Für die Wartung der PSA im Bereich der 4. Umsetzungsstufe ist 1,0 Stelle (EG 6) erforderlich.
Zum Stellenplan 2015 wurde eine Stelle Sachbearbeitung in EG 9 für den Bereich Wartung geschaffen, der vorübergehend auch Teamleitungsaufgaben übertragen waren. Diese Stelle reicht jedoch nicht aus, um die unerwartet deutlich gestiegenen administrativen Aufgaben insbesondere aufgrund von Bürgerbeschwerden und Störmeldungen zu bearbeiten. Darüber hinaus läuft ab dem nächsten Jahr sukzessive die Gewährleistungsphase für die neu beschafften Geräte aus. Mit der 4. Umsetzungsstufe erhöht sich auch der Aufwand für Koordinierungsaufgaben wie z.B. Fachaufsicht über 7 Wartungsmitarbeiter, Einsatzplanung, Beaufsichtigen von Fremdfirmen sowie die Lagerlogistik. Für diese Koordinierungsaufgaben ist nunmehr ein Teamleiter in EG 8 notwendig. Diese Stelle war bereits in der GRDrs 317/2013 vorgesehen.
Die Projektleitung und die Bauausführung für die 4. Umsetzungsstufe erfordert die Verlängerung der bereits mit kw-Vermerk 01/2018 geschaffenen Stellen zum Stellenplan 2014 bzw. 2015 um weitere 2 Jahre (KW 01/2020). Sollte das Parkraummanagement darüber hinaus noch erweitert werden, ist eine Verlängerung dieser Stellen ggf. nochmals erforderlich.
Personalbedarf für die 4. Umsetzungsstufe – Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Mit Beschluss der 4. Umsetzungsstufe sowie mit Ausblick auf eine Stufe 5 ergeben sich Aufgaben in der konzeptionellen Bearbeitung des PRM bis mindestens 2020/21, so dass beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung eine Verlängerung der ganzen Stelle mit kw-Vermerk um 2 Jahre (KW 01/2020). Personalbedarf für die 4. Umsetzungsstufe - Stadtkämmerei Im Stellenplan 2017 wurden für das Parkraummanagement in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost für die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei insgesamt 5,1 Stellen geschaffen. Davon waren 2,6 Stellen für das Parkraummanagement in Stuttgart-Ost vorgesehen. Die Besetzung dieser Stellen wurde deshalb in Abhängigkeit zur tatsächlichen Einführung in Stuttgart-Ost zurückgestellt. Eine Überprüfung des Stellenbedarfs anhand der angepassten Zahlen ergab für die 4. Umsetzungsstufe keinen geänderten Bedarf.
Noch darin nicht berücksichtigt sind für die Stufe 4 und deren optionalen Erweiterung:
· zusätzlicher Aufwand für die Einführung und den laufenden Betrieb
Aufgrund der Einführung des Parkraummanagements West sowie der Ausweitung der Stufen 1 bis 3 wurden über einen kurzen Zeitraum (2013 bis 2017) 1050 Parkscheinautomaten beschafft, die über die vorgegebene Nutzungsdauer (10 Jahre) eine Ersatzbeschaffung wiederum in einem engen Zeitfenster erforderlich macht.
4. Stufe: - 300 PSA
4. Stufe- optional: - 50 PSA
gesamt ca. 1.120 1.400 PSA Insgesamt ergeben sich somit für die Erweiterungsstufen 1 - 4 inkl. der optionalen Erweiterung der 4. Stufe für 1.400 PSA einmalige Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 10,2 Mio. EUR.