Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: 0414-00
GRDrs 198/2018
Stuttgart,
04/12/2018



Neuordnung des Datenverarbeitungsverbunds in Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.05.2018
03.05.2018



Beschlußantrag:

1.1 Dem Beitritt des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) zur Datenzentrale Baden-Württemberg wird zugestimmt.

1.2 Der Vereinigung des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) mit den Zweckverbänden Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) und Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) zum Gesamtzweckverband 4IT wird zugestimmt.

1.3 Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDRS die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Zu den notwendigen Handlungen in der KDRS-Verbandsversammlung gehören insbesondere:
3. Für den Verwaltungsrat der ITEOS werden Herr Bürgermeister Dr. Fabian Mayer und als sein Stellvertreter Herr Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Jürgen Vaas benannt.

4. In den Verwaltungsrat des Gesamtzweckverbandes 4IT werden entsandt:
MitgliedStellvertretendes Mitglied
BM Dr. Fabian MayerStDir Bernd Reichert
Ltd. StVD Jürgen VaasHeinz-Hubert Weusthof

5. Mit der Fusion enden die Mandate der bisher von der LHS benannten und vom Innenministerium bestellten Mitglieder und deren Stellvertreter im Verwaltungsrat der Datenzentrale sowie die der entsandten Mitglieder und deren Stellvertreter im Verwaltungsrat des KDRS.


Begründung:


Anlass für die Neuordnung

Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.

Die partnerschaftliche Potenzialanalyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.

Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.

Über das Vorhaben wurde bereits mit den Gemeinderatsdrucksachen 688/2016, 917/2017, 983/2017 und zuletzt 59/2018 berichtet.


Verfahren der Neuordnung

Den rechtlichen Rahmen für die Neuordnung bildet das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften, das am 28. Februar 2018 vom Landtag beschlossen wurde (Anlage 6).

Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF durch gleichlautenden Beschluss in ihren Verbandsversammlungen der DZ BW beitreten. Dabei bringen sie jeweils ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung (§§ 123ff UmwG) in die DZ BW ein, die damit zu ITEOS wird, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der DZ BW und der Zweckverbände übernimmt. Die Satzung von ITEOS ist als Anlage 1 beigefügt.

Unmittelbar nach ihrem Beitritt zur DZ BW vereinigen sich die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum neuen Gesamtzweckverband 4IT, der gemeinsam mit dem Land die Trägerschaft von ITEOS ausübt und dafür mit den erforderlichen Aufsichts- und Kontrollfunktionen ausgestattet wird. Der Satzungsentwurf für den Gesamtzweckverband ist als Anlage 3 beigefügt. Weitere Einzelheiten regelt der Fusionsvertrag (Anlage 4).

Der eigentliche Rechenzentrumsbetrieb wird von einer gemeinsamen Betriebsführungs-GmbH, der DIKO GmbH, erbracht. Diese bildet sich durch die Verschmelzung der bisherigen Rechenzentren (RZRS GmbH, IIRU GmbH, KRBF GmbH) der Zweckverbände.

Die Unternehmensformen wurden so gewählt, dass die bisherige Inhouse-Fähigkeit für eine Beauftragung seitens der künftigen Träger beziehungsweise deren Verbandsmitglieder vergaberechtskonform gewährleistet bleibt.


Vermögensübertragung

Zum Gesamtvermögen der Zweckverbände und der DZ BW werden jegliche Aktiv- und Passivvermögen, sämtliche Arbeits-, Beamten- und sonstigen Dienstverhältnisse, alle bilanzierten und nicht bilanzierten Rechte und Pflichten sowie die jeweiligen Tochtergesellschaften gezählt.

Voraussetzung für die Fusion ist ein ausgewogener Vermögensausgleich. Die Fusionspartner haben vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Die Zuweisung der Stammkapitalanteile wurde auf Basis des vorläufigen Vermögensausgleichs so vereinbart, dass Nachschusspflichten ausgeschlossen sind. Die Modalitäten des Vermögensausgleichs sind in Anlage 2 dargestellt.

Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wird für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten erfolgt zum 30.06.2018 vorbehaltlich anschließender Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung des Gesamtzweckverbands 4IT im Dezember 2018. Wie hoch dieses Gesamtvermögen sein wird, steht aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse der Fusionspartner zum 31.12.2017 und 30.6.2018 noch nicht endgültig fest.

Die Anteile der Mitgliedskommunen an den heutigen Zweckverbänden bleiben mit dem Beitritt der Zweckverbände zur DZ BW wertmäßig unverändert.


Finanzierung von ITEOS und 4IT

Durch die Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen ist mit deutlichen Wirtschaftlichkeitseffekten zu rechnen. Die Potentialanalyse hat ergeben, dass mit einer Größenordnung von ca. 25 Mio. EUR innerhalb von fünf Jahren gerechnet werden kann.

Der Gesamtzweckverband 4IT verfügt über kein eigenes Vermögen und finanziert sich über Umlagen, die von der Verbandsversammlung festgelegt werden (vgl. hierzu die Satzung des Gesamtzweckverbandes, Anlage 3).

ITEOS deckt die Kosten durch Leistungsentgelte und Benutzungsgebühren. Die DIKO GmbH finanziert sich ebenfalls durch leistungsbezogene und marktübliche Preise sowie andere Erträge.

Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status quo durch die Fusion schlechter gestellt wird. Ferner werden die Mitglieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.


Sitz, Organe

Bei den vorbereitenden Gesprächen konnte erreicht werden, dass sowohl der Sitz von ITEOS in Stuttgart sein wird, als auch wesentliche Unternehmensfunktionen in Stuttgart angesiedelt sein werden. Dadurch können auch für die Zukunft hochqualifizierte Arbeitsplätze in Stuttgart erhalten bleiben.

21 der insgesamt 26 Verwaltungsratsmitglieder der ITEOS werden aus den heutigen Verbandsgebieten der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF entsendet. Jeweils vier dieser kommunalen Verwaltungsratsmitglieder kommen aus den bereits bestehenden fünf Mitgliedersegmenten (kleine und mittlere Kommunen, Große Kreisstädte, Stadt- und Landkreise), das 21. Mitglied repräsentiert die Mitglieder, die keinem Segment direkt zuzuordnen sind (z.B. kommunale oder regionale Verbände). Damit ist gewährleistet, dass alle Mitgliedersegmente gleich stark vertreten sind und über den Verwaltungsrat Einfluss auf die Entwicklung von ITEOS nehmen können.

Auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfällt ein Sitz im Verwaltungsrat der ITEOS (Mitgliedersegment Stadtkreis). Dieses Mandat soll von Herrn Bürgermeister Dr. Mayer wahrgenommen werden. Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter werden erstmals vom Zweckverband KDRS, später vom Gesamtzweckverband 4IT, als Träger der ITEOS, bestellt. Die erste Sitzung des Verwaltungsrates der ITEOS ist für den 2. Juli 2018 geplant, unmittelbar nach der Entstehung der ITEOS zum 01. Juli 2018. Damit die Verwaltungsratsmitglieder rechtzeitig informiert und eingeladen werden können, ist eine rechtzeitige Benennung notwendig.

Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, aus dem wiederum Vertreter in den Organisationsbeirat von ITEOS entsendet werden, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen.

In den Verwaltungsrat des Gesamtzweckverbandes (Mitgliedersegment Stadtkreis) entsendet die LHS zwei Verwaltungsratsmitglieder und deren jeweilige Stellvertreter.



Finanzielle Auswirkungen für die Landeshauptstadt

Ziel der Neuordnung ist, dass kein Mitglied bei gleicher Leistungsabnahme schlechter gestellt wird als vor der Fusion. Die Umlage, die die LHS künftig an den Gesamtzweckverband 4IT zu leisten hat, wird zwar deutlich niedriger sein als die heutige Umlage an den KDRS. Dies wird voraussichtlich jedoch dadurch kompensiert, dass die bisher über Umlagen finanzierten Betriebskosten zukünftig an ITEOS als Leistungsentgelte und Benutzungsgebühren gezahlt werden.

Bis Ende 2020 gelten die von der Landeshauptstadt aufgrund GRDrs 679/2015 mit dem KDRS geschlossenen Verträge auch für ITEOS. Somit gelten die Service-Level, Preise, Rabatte, Pönalen gem. Rahmenvertrag sowie die Pauschalpreise aufgrund Einzelverträgen bis Ende 2020 weiter. Vor dem Hintergrund der Fusion wird der Abschluss zusätzlicher Einzelvereinbarungen nicht weiterverfolgt. Im Bereich der Leistungen mit Fallpreisentgelten wird die LHS an der allgemeinen Preisentwicklung teilnehmen. Ab 2021 werden aufgrund Kündigungsmöglichkeit die Verträge neu verhandelt werden müssen.


Bewertung der Neuordnung

Ziel des Beitritts der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur DZ BW und der Fusion der Zweckverbände zum Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands- und Neukunden, indem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden.

Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern. Die Fusion ist deshalb zwingend geboten.

Die LHS wird bei ITEOS auch weiterhin der umsatzstärkste Kunde sein, wodurch sich auch in Zukunft Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten ergeben werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die LHS sowohl in finanzieller Hinsicht als auch beim Leistungsportfolio an den angestrebten positiven Synergieeffekten der Fusion partizipieren wird.

Finanzielle Auswirkungen






Michael Föll Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

1 Entwurf Satzung ITEOS
2 Vermögensausgleich
3 Entwurf Satzung Gesamtzweckverband 4IT
4 Fusionsvertrag
5 Entgeltentwicklung ITEOS
6 Gesetz zur Änderung des ADV- Zusammenarbeitsgesetz



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