Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
478
15
VerhandlungDrucksache:
867/2020
GZ:
0604
Sitzungstermin: 04.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Vorbereitung der Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 22.10.2020, GRDrs 867/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt. Für die Landtagswahl 2021 wird ein einheitlicher Höchsttagessatz von 77 € festgelegt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 64 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 462 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 4 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 0,75 Stellen für eine IT-Fachkraft Wahlen in EG 10 TVöD wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 0,75 VZK in EG 10 TVöD sofort



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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